Umgang mit Asbestzementleitungen (AZ-Rohre)

Auf unserer Themenseite zur Sanierung erdverlegter Asbestfaserzementrohre informieren wir Sie ĂŒber aktuelle Fragestellungen in technischer, rechtlicher und politischer Hinsicht.

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RSV-News Erfolgreiches AZ-Webinar mit 100 Teilnehmern

Spannender Austausch beim heutigen AZ-Webinar des RSV! Rund 100 Teilnehmer von Gewerbeaufsichten, Netzbetreibern,

Pressemitteilungen Schlauchlining in AZ-KanÀlen: Emissionsarmes Verfahren ist veröffentlicht

Erdverlegte AsbestzementkanÀle können in Deutschland mit vor Ort hÀrtenden Schlauchlinern grabenlos instandgehalten

RSV-News BT 61: Verfahren fĂŒr Schlauchliner in AZ-KanĂ€len ist veröffentlicht

Endlich! Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat das BT-61-Verfahren zur Instandhaltung von AbwasserkanÀlen aus

RSV-News Gefahrstoffverordnung: Neuer Entwurf ohne Klarheit fĂŒr Rohrleitungen

Verzicht auf "technische Erkundung", aber immer noch keine Differenzierung fĂŒr erdverlegte Rohrleitungen: Der neueste

RSV-News Schlauchlinertag: VergĂŒnstigte Tickets fĂŒr RSV-Mitglieder

Mitarbeiter von Unternehmen des RSV erhalten einen Rabatt fĂŒr die Teilnahme am  Deutschen Schlauchlinertag am 17.

RSV-News Berstverfahren: Arbeitskreis gibt handfeste Tipps

Alles schon gesagt zum Thema Berstverfahren? Von wegen! Mit großer Energie ist derzeit im RSV ein Expertenteam dabei,

RSV-News Teilnehmerrekord beim RSV-Webinar zum Thema AZ

Mit 120 Teilnehmern war das Webinar zu AZ-Leitungen die bisher meistbesuchte Veranstaltung des RSV.

RSV-News Bayerns Umweltminister besucht den RSV

Klare Worte von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber beim Besuch auf der IFAT, und ein PlĂ€doyer fĂŒr die sichere

RSV-News Handzettel AZ-Leitungen und wichtige Links

Mit einem Handzettel informieren wir kompakt ĂŒber emissionsarme Verfahren in Asbestzementleitungen. Die Internet-Quellen

RSV-News RSV-AktivitÀten auf der IFAT

RSV-VortrĂ€ge und Veranstaltungen in der Übersicht

Anerkannte emissionsarme Verfahren

Das Institut fĂŒr Arbeitsschutz bietet eine Liste von Verfahren, die von den TrĂ€gern der gesetzlichen Unfallversicherung geprĂŒft und anerkannt sind. Hierzu zĂ€hlt das Berstverfahren (BT 16) sowie die Reinigung mit dem Luftschleierverfahren (BT 29).

Gewerbeaufsichten können eine Erlaubnis im Einzelfall erteilen, wenn ein emissionsarmes Verfahren die Voraussetzungen gemĂ€ĂŸ DGUV-Information 201-012 erfĂŒllt hat, aber (noch) nicht auf der Liste des Instituts fĂŒr Arbeitsschutz veröffentlicht ist. Informationen, Messergebnisse und die Verfahrensbeschreibung fĂŒr das "Inliner"-Verfahren (vor Ort hĂ€rtendes Schlauchlining) erhalten Behörden hier:

FAQ zur Instandhaltung von Asbestzementleitungen

Wann kommt das anerkannte Verfahren fĂŒr "Inliner"?

Es ist da! Am 10. Juli 2024 wurde das BT-61-Verfahren auf der Website der DGUV veröffentlicht. https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp?query=webcode+d646056

Was bedeutet die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren fĂŒr das vor Ort hĂ€rtende Schlauchlining?

Damit ist es fĂŒr Abwasser-Netzbetreiber ohne eine gesonderte Einzelfall-Genehmigung bei Behörden möglich, eine Abwasserleitung aus Absbestzement von DN 200 bis DN 800 mit einem vor Ort hĂ€rtenden Schlauchliner zu versehen. Die Gefahrstoffverordnung bildet die Grundlage. Voraussetzung ist allerdings unter anderem eine Anzeige bei der Gewerbeaufsicht spĂ€testens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.

Alle weiteren Hinwese entnehmen Sie unserer Themenseite Asbest

Sind auch FrĂ€sarbeiten und das Setzen von AnschlĂŒssen im kĂŒnftigen BT-Verfahren fĂŒr "Inliner" enthalten?

Ja. Alle Arbeiten, die fĂŒr eine Instandhaltung mit dem vor Ort hĂ€rtenden Schlauchlining notwendig sind, sind mit bemessen worden und Bestandteil des BT-61-Verfahrens.

Bedeuten grabenlose Instandhaltungsmaßnahmen eine möglicherweise unzulĂ€ssige VerlĂ€ngerung der Lebensdauer eines Rohres?

Nach der europĂ€ischen REACH-Verordnung dĂŒrfen Produkte aus Asbest „bis zu ihrer Beseitigung oder bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer" verwendet werden. Ob es sich bei einer grabenlosen Sanierung um eine möglicherweise unerlaubte VerlĂ€ngerung einer solchen Nutzungsdauer handelt, wurde immer wieder diskutiert. Inzwischen hat sich hierzu eine Rechtsauffassung durchgesetzt, die etwa das Land Bayern in einem Schreiben des Staatsminitseriums fĂŒr Umwelt und Verbraucherschutz aus April 2023 formuliert hat.

Dort heißt es:

Der Begriff Nutzungsdauer wird in diesem Zusammenhang weder in der REACH-Verordnung noch in Leitlinien oder anderen unterstĂŒtzenden Dokumenten der Kommission bzw. ECHA nĂ€her definiert. Auch die Gefahrstoffverordnung enthĂ€lt in der gĂŒltigen Fassung keine weiteren AusfĂŒhrungen zum Ende der Nutzungsdauer.

Zum Einsatz von "Inlinern" (Inliner-Verfahren ohne dauerhafte Verbindung des Inliners mit dem AZ-Rohr) erklÀrt das Ministerium:

Im Rahmen dieser Verfahren wird ein Inliner in das AZ-Rohr eingefĂŒhrt, ohne dass eine dauerhafte Verbindung zwischen Inliner und AZ-Rohr zu Stande kommt. Im Sinne der REACH-Verordnung wird durch dieses Verfahren kein neues asbesthaltiges Produkt hergestellt. Vielmehr bleiben hier Statik und die grundsĂ€tzliche Funktionseigenschaft „(Abwasser/Wasser)-Rohr“ des AZ-Rohrs erhalten. Der nicht mehr bestehende unmittelbare Kontakt zum zu transportierenden Medium (Abwasser/Wasser) fĂŒhrt nicht dazu, dass die Nutzungsdauer des AZ-Rohres als abgelaufen anzusehen ist.

Das Einziehen von Inlinern zĂ€hlt auch nicht zu den nach Gefahrstoffverordnung verbotenen Überdeckungsarbeiten. Zwar wird das AZ-Rohr auf der Innenseite verdeckt, doch das grundsĂ€tzliche Ziel der Gefahrstoffverordnung, Schutz von Mensch und Umwelt wird dadurch nicht abgeschwĂ€cht. Das AZ-Rohr bleibt von außen weiterhin als solches erkennbar."

Weitere Aussagen zur rechtlichen EinschÀtzung hat FachanwÀltin Victoria von Minnigerode im RSV-Interview getroffen.
 
"Inzwischen hat man erkannt, dass der gesetzliche Wortlaut hier tatsĂ€chlich nicht auf eine „LebensverlĂ€ngerung“, sondern auf das „Ende der Nutzungsdauer“ abstellt. Das ist keineswegs miteinander gleichzusetzen. Die Annahme, dass lebensverlĂ€ngernde Maßnahmen rechtlich unzulĂ€ssig und damit pauschal abzulehnen seien, ist nach aktueller Rechtslage schlicht unzutreffend. FĂŒr erdverlegte Rohrleitungen aus Asbestzement bedeutet das, dass etwa Liningverfahren, auch wenn sie die Lebensdauer eines Rohres möglicherweise verlĂ€ngern, unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulĂ€ssig sind. Leider halten sich manche Fehlinformationen auch bei zustĂ€ndigen Behörden und anderen Beteiligten hartnĂ€ckig, was nicht nur eine erhebliche Verzögerung geplanter Vorhaben, sondern auch ein hohes Maß an Verunsicherung zu Folge hat"
Was sind AZ-Rohre und woran erkennt man sie?

Asbestzementrohre wurden etwa von 1930 bis Ende der 1980er Jahre hergestellt. Sie bestehen aus Asbest, Zement und Wasser und wurden - ausschließlich als kreisrunde Profile - in folgenden Nennweiten angeboten:

  • Abflussrohre: DN 50 bis DN 200
  • AbwasserkanĂ€le: DN 100 bis DN 1500
  • Druckrohrleitungen: DN 65 bis DN 2000

Weitere Details mit Hinweisen finden Sie auf der Seite des IngenieurbĂŒros Stein & Partner.

Sie haben in Ihrem Abwasserkanal ein Rohr und möchten wissen, ob es ein AZ-Rohr ist? Einen Hinweis gibt die Normkennzeichnung auf dem Rohr. Bei folgenden Normen handelt es sich um ein AZ-Rohr:

  • DIN 19800
  • DIN 19830
  • DIN 19831
  • DIN 19841
  • DIN 19850

Einen detaillierten Fragebogen stellt die Handwerkskammer Freiburg zur VerfĂŒgung.

Warum sind emissionsarme Verfahren notwendig?

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeiten an Bauteilen aus Asbest verboten. Eine Ausnahme bilden Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Wenn bei solchen Arbeiten ein Abtrag der asbesthaltigen OberflĂ€che erfolgt, dĂŒrfen nur „anerkannte emissionsarme Verfahren" verwendet werden.

Die PrĂŒfung und Anerkennung dieser Verfahren erfolgt durch Behörden oder durch TrĂ€ger der gesetzlichen Unfallversicherung.

(Anhang II Nr. 1 GefStoffV)

Mehr dazu auf der Internetseite der DGUV

Welche Besonderheiten gelten auf privatem Grund?

GrundstĂŒcksentwĂ€sserungsleitungen

In erdverlegten GrundstĂŒcksentwĂ€sserungsleitungen ist gemĂ€ĂŸ der aktuellen Liste der DGUV (Aktuelle ErgĂ€nzungen zur DGUV Information 201-012, bisher: BGI 664, "Asbestsanierung") ausschließlich das Berstverfahren als emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 anerkannt (BT 16). Dieses gilt in EntwĂ€sserungsleitungen bis DN 500.

Leitungen innerhalb von GebÀuden

Das derzeit einzige anerkannte emissionsarme Verfahren (BT 25, Tubus System) befindet sich beim IFA in der ÜberprĂŒfung und darf nicht ohne eine gesonderte behördliche Genehmigung angewendet werden (Stand: April 2024). Dies ist so auch auf der Internetseite der DGUV ersichtlich. Um Klarheit und HandlungsfĂ€higkeit fĂŒr Planer in der GebĂ€udeentwĂ€sserung zu schaffen, haben wir mit unserem RSV-Arbeitskreis 7.3 (Inhouse-Sanierung) eine Handlungsempfehlung verfasst. Diese steht auf der RSV-Internetseite kostenlos zum Abruf zur VerfĂŒgung.

Darin geht es darum, dass unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall im Sinne der LV45 des LASI erwirkt werden können. Die Handlungsempfehlung ist im Februar 2024 erschienen.

Fehlende abZ

Da auf privatem Grund eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Pflicht ist und diese beim Deutschen Institut fĂŒr Bautechnik derzeit ausschließlich fĂŒr asbestfreies Material erteilt werden, darf keines der am Markt eingesetzten Sanierungsverfahren fĂŒr Abwasserleitungen angewendet werden. Auch das fĂŒr innerhĂ€usliche Verfahren "Tubus System" (Zulassungsnummer Z-42.3-439) ist nur fĂŒr asbestfreie Rohre zugelassen.

Wir haben das DIBt inzwischen auf die Problematik hingewiesen. Eine Änderung kann nur bei der Ausstellung von Neubescheiden erfolgen.

 

Warum haben Kommunen ein hohes Interesse an grabenlosen Lösungen zur Instandhaltung von AZ-Leitungen?

Abwasserrohre aus Asbestzement liegen oftmals einige Meter tief unter der Erde – unter Straßen, HĂ€usern, BĂ€umen. Ein kontrollierter Ausbau von beschĂ€digten AZ-Rohren erfolgt in der Regel ĂŒber das Aufgraben von Erdreich und fachgerechte Entsorgung in Deponien. Da hierfĂŒr die Kosten immens sind, wird in den ĂŒberwiegenden FĂ€llen zunĂ€chst auf grabenlose Reparaturverfahren etwa durch Robotertechnik gesetzt. Um ganze Rohrabschnitte von innen zu erneuern, werden weltweit gĂ€ngige Verfahren zur grabenlosen Instandhaltung bei AZ-Rohren angewendet.

Nachdem in Bayern ĂŒber mehrere Jahre keine Genehmigungen fĂŒr Instandhaltungsmaßnahmen von Abwasserleitungen erteilt worden waren, hatte der Bayerische Gemeindetag erhebliche Bedenken angemeldet. Wasserversorger und Abwasserentsorger befĂŒrchteten etwa eine  „Kostenexplosion", wie Dr. Juliane Thimet, Direktorin des Bayerischen Gemeindetags berichtete.

Inzwischen hat das Land Bayern seine Rechtsauffassung revidiert. In einem Schreiben des Ministeriums aus April 2023 heißt es: „Der Inliner behebt Schwachstellen im Sinne der Wiederherstellung der Soll-Funktion und beugt zukĂŒnftigen Instandhaltungsarbeiten am AZ-Rohr selbst vor. Der Inliner behindert oder erschwert auch nicht eine zukĂŒnftige Entsorgung und Trennung der asbesthaltigen AbfĂ€lle. Die asbesthaltige Abfallmenge wird, wie auch die diesbezĂŒgliche Abfallbehandlung und die damit einhergehende potenzielle GefĂ€hrdung von BeschĂ€ftigten oder anderen Personen, auf das unvermeidliche Maß beschrĂ€nkt. ...Der nicht mehr bestehende unmittelbare Kontakt zum zu transportierenden Medium (Abwasser/Wasser) fĂŒhrt nicht dazu, dass die Nutzungsdauer des AZ-Rohres als abgelaufen anzusehen ist."

Was steckt hinter der Passivierung von AZ-Rohren?

Unter Passivierung versteht man in der OberflĂ€chentechnik „die spontane Entstehung oder gezielte Erzeugung einer nichtmetallischen Schutzschicht auf einem metallischen Werkstoff, welche die Korrosion des Grundwerkstoffes verhindert oder stark verlangsamt (Quelle)".

Die Passivierung von Asbestzementleitungen wĂ€re demnach das Einbringen eines statisch selbsttragenden Rohres in ein erdverlegtes Asbestzementrohr, wobei keine Verklebung mit der Rohrwand des Altrohres erfolgt. Die dadurch entstehende Schutzschicht (Liner) verhindert einen weiteren Kontakt der asbesthaltigen Rohrwand mit dem Medium dauerhaft. Ein Abtrag von Abestfasern durch mechanische oder chemische Prozesse in das Medium wird unterbunden. Durch die Trennung vom Medium wird das Altrohr gleichzeitig vor weiterer Zersetzung durch Korrosion geschĂŒtzt.

Zum Verbleib der Asbestzementrohre erklÀrt RSV-Vorstandsvorsitzender Andreas Haacker:

"Diese verbleiben dann im Erdreich, stellen aber im Rahmen der Kanalunterhaltung und Abwasserbehandlung keine GefĂ€hrdung mehr dar. Beim Schlauchlining beispielsweise dient das Altrohr als Formgeber. Damit entsteht ein dauerhaftes Rohr im Rohr, das durch eine Trennschicht (Preliner / Außenfolie) keine Verbindung mit dem AZ-Rohr eingeht. Eine spĂ€tere Entfernung - inklusive Recycling - ist nach Ende der technischen Nutzungsdauer mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich."

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, schadhafte Abwasserrohre aus Asbestzement zu entfernen statt sie grabenlos zu erneuern oder zu renovieren?

Eine Pflicht zum Entfernen von Asbestzementrohren lĂ€sst sich aus den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen nicht ableiten. Weder die derzeit gĂŒltige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) noch europĂ€ische Gesetzgebungen sehen dies nach EinschĂ€tzung von Rechtsexperten vor.

Zwar hat die europĂ€ische REACH-Verordnung langfristig zum Ziel, asbesthaltige Produkte im Baubestand „nach Ende der Nutzungsdauer" zu entfernen. Da die Deponierung (zumeist unterirdisch) nicht als „praktikable Lösung" gesehen wird, ist eine Ausbaupflicht damit nicht verbunden.

Bei der REACH-Verordnung handelt es sich um eine fĂŒr alle Mitgliedstaaten verpflichtende Verordnung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und BeschrĂ€nkung chemischer Stoffe. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt erstmals seit 1. Juni 2007.

(ĂŒberarbeitet am 7.11.2023)

Wird beim Schlauchlining eine Beschichtung auf das bestehende Rohr aufgebracht?

Beim Schlauchlining findet standardmĂ€ĂŸig keine Verklebung mit dem Asbestzement-Rohr statt. Dabei handelt es sich nicht um eine Sonderlösung fĂŒr AZ-Rohre, sondern entspricht der Charakteristik des vor Ort hĂ€rtenden Schlauchlinings insgesamt. Eine den Schlauchliner umgebende Trennschicht sorgt dafĂŒr, dass kein Verbund mit dem Altrohr entsteht. Die spĂ€tere Entfernungsmöglichkeit gehört zu den Standards des Verfahrens, damit die vom Bestandsrohr getrennte Entsorgung stattfinden kann.

Wie ist mit asbesthaltigen Rohren, die ausgebaut werden, umzugehen?

Nach der aktuell gĂŒltigen TRGS 519 dĂŒrfen ausgebaute asbesthaltige Rohre nicht zerkleinert werden. In § 18 heißt es zum Stichwort "Besondere Anforderungen an TĂ€tigkeiten mit asbesthaltigen AbfĂ€llen":

(1) AbfĂ€lle sind gemĂ€ĂŸ den abfallrechtlichen Vorschriften des Bundes und der LĂ€nder bereit zu stellen und ordnungsgemĂ€ĂŸ und schadlos zu entsorgen (siehe (KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz, LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger AbfĂ€lle“).

(2) Asbesthaltige AbfĂ€lle sind als „gefĂ€hrliche AbfĂ€lle" nach Abfallrecht einzustufen, wenn der Massengehalt an Asbest 0,1 % ĂŒbersteigt. 

(3) Asbesthaltige AbfĂ€lle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten BehĂ€ltern ohne Gefahr fĂŒr Mensch und Umwelt zu sammeln, zu lagern und zu beseitigen. 

(4) Das Zerkleinern asbesthaltiger AbfĂ€lle ist nicht zulĂ€ssig. 

In den darauf folgenden Paragrafen sind weitere Hinweise zu Transport, Kennzeichnung, Zwischen- und Ablagerung zu finden.

Hier geht es zum Download der TRGS

Was versteht man unter „Inliner"-Verfahren?

Beim Wort „Inliner" handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der im Bereich der Instandhaltung von Leitungen verwendet wird. Er beschreibt im Allgemeinen die geschlossene/grabenlose Sanierung von KanĂ€len.

In der Regel wird dabei von einem Schacht zum nĂ€chsten im Altrohr ein neues Rohr aus Kunststoff installiert. Normativ wĂŒrde man diese eher als „Lining-Verfahren" bezeichnen.

Folgende grabenlose Verfahren könnten unter diese Kategorie fallen:

Vor Ort hÀrtendes Schlauchlining

Lining mit eingezogenen SchlÀuchen

Schlauchlining mit rĂŒckseitiger Verklebung

Close-Fit-Verfahren

Berstverfahren

Das vom bayerischen Umweltministerium im April 2023 veröffentlichte Schreiben unterscheidet drei Varianten von „Inliner-Verfahren" im Zusammenhang mit der Instandhaltung von AZ-Leitungen:

Inliner-Verfahren ohne dauerhafte Verbindung des Inliners mit dem AZ-Rohr: Im Rahmen dieser Verfahren wird ein Inliner in das AZ-Rohr eingefĂŒhrt, ohne dass eine dauerhafte Verbindung zwischen Inliner und AZ-Rohr zu Stande kommt. 

Inliner-Verfahren mit dauerhafter Verbindung zum AZ-Rohr (z. B. durch Verkleben): Ein großflĂ€chig fixierender, dauerhafter Verbund eines eingezogenen Schlauch-liners mit dem AZ-Rohr (insbesondere Verkleben). Dieser stellt aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums fĂŒr Umwelt und Verbrauchershctuz einen versotpß gegen die Vorgaben der REACH-Verordnung dar.

Berstlining: Die im Rahmen des Berstlinings stattfindende Zerstörung des AZ-Rohres beendet die weitere Verwendung als „(Abwasser/Wasser)-Rohr“ und fĂŒhrt das Ende der Nut-zungsdauer des AZ-Rohrs absichtlich herbei. Es handelt sich bei diesem Verfahren nicht um eine Instandhaltung im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung, vielmehr ist es als Abbruch zu werten. GrundsĂ€tzlich kann dieses Verfahren aus gefahrstoffrechtlicher Sicht nicht abgelehnt werden. 

Ist eine Kanalsanierung auch möglich, wenn die Methode nicht als „emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519" durch die DGUV anerkannt ist?

Nach der derzeit gĂŒltigen Fassung der Gefahrstoffverordnung sind Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit sogenannten emissionsarmen Verfahren erlaubt, die entweder

  • durch die TrĂ€ger der gesetzlichen Unfallversicherung

oder

  • von der zustĂ€ndigen Behörde

anerkannt sind. Wörtlich heißt es:

(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von GebĂ€uden, GerĂ€ten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht fĂŒr

1. Abbrucharbeiten,

2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der OberflĂ€che von Asbestprodukten fĂŒhren, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den TrĂ€gern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen OberflĂ€chen fĂŒhren, zĂ€hlen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, AbbĂŒrsten und Bohren,

3. TĂ€tigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der OberflĂ€che von Asbestprodukten fĂŒhren und die notwendigerweise durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten.

Der Arbeitgeber hat bei der GefĂ€hrdungsbeurteilung nach § 6 festzustellen, ob BeschĂ€ftigte bei TĂ€tigkeiten Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Dies gilt insbesondere fĂŒr Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Erzeugnissen oder Materialien.

Quelle: Gefahrstoffverordnung (Anhang II zu § 16 Absatz 2, Nummer 1 GefStoffV)

ErgĂ€nzende Vorschriften zum Schutz gegen GefĂ€hrdung durch Asbest sind unter Absatz 2.4 aufgefĂŒhrt.

Somit können z. B. Gewerbeaufsichten Genehmigungen fĂŒr Arbeiten im Einzelfall erteilen, die im Rahmen der Gefahrstoffverordnung zulĂ€ssig sind. GemĂ€ĂŸ TRGS 519 sind bei objektbezogenen AntrĂ€gen begleitende Arbeitsplatzmessungen notwendig. Alle Unterlagen (TRGS, Antragsfomulare etc.) stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur VerfĂŒgung.

Wie lÀuft die Beantragung eines emissionsarmen Verfahrens nach TRGS 519 ab?

Hierzu hat das IFA eine ĂŒbersichtliche Beschreibung bzw. Anleitung veröffentlicht.

Sie steht hier zum Download zur VerfĂŒgung: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp

Vor Ort hĂ€rtendes Schlauchlining bei AZ-Rohren: Wie erfolgt der Anschlus an GrundstĂŒcksentwĂ€sserungsleitungen?

Nach HĂ€rtung des Schlauchliners werden die Anschlussleitungen aus dem Rohrinneren heraus mittels ferngesteuerter Roboteranlagen geöffnet. Zwei Verfahrensvarianten sind in der Verfahrensbeschreibung aufgefĂŒhrt:

  • Anbindung mittels Verpressung

Bei der Anbindung durch Verpressung werden Polyadditionsharze (Epoxidharze, Silikatharze usw.) oder kunststoffvergĂŒtete Zementmörtel verwendet, die durch einen Schalungsroboter oder ein StutzenverpressgerĂ€t eine Verbindung vom Schlauchliner zur Anschlussleitung herstellen.

  • Anbindung mit AnschlusspassstĂŒck

Es werden Profile aus Polyesternadelfilz, Glasfasern oder Ă€hnlichen korrosionsbestĂ€ndigen Materialien eingesetzt, die mit einem Reaktionsharz imprĂ€gniert sind. Die AnschlusspassstĂŒcke (Hutprofile) sind mit dem Liner und der vorhandenen Anschlussleitung dauerhaft stoffschlĂŒssig und hinterwanderungsfrei zu verbinden.

FĂŒr die Öffnungs- und Anbindearbeiten muss kein Mitarbeiter das Schachtbauwerk bzw. den Kanal betreten.

Zum Schlauchlining: Ist die Anbindung an HausanschlĂŒsse möglich, ohne eine Verklebung mit dem AZ-Rohr herzustellen?

Wird ein AZ-Kanal mithilfe des vor Ort hÀrtenden Schlauchlinings instandgesetzt, wird oft auch die Anbindung an private Anschlussleitungen notwendig.

Die wasserdichte Anbindung an die Innenwand der Anschlussleitung erfolgt entweder mittels Verpressung mit Robotertechnik oder durch Einsatz eines AnschlusspassstĂŒcks (Hutprofil). Letzteres eignet sich dafĂŒr, um eine spĂ€tere Entfernung zu ermöglichen. Dies hat damit zu tun, dass sich die VerbindungsflĂ€chen auf dem Schlauchliner und der Anschlussleitung befinden. Es findet keine direkte Verklebung auf der Altrohrwand statt. Somit ist eine spĂ€tere offene Entfernung rĂŒckstandsfrei und ohne FrĂ€sarbeiten am AZ-Rohr möglich.

FĂŒr die Öffnungs- und Anbindearbeiten muss kein Mitarbeiter das Schachtbauwerk bzw. den Kanal betreten.

Welche weiteren Verfahren könnten in Zukunft als emissionsarme Verfahren anerkannt werden?

Langfristig ist es aus Sicht des RSV durchaus denkbar, dass weitere emissionsarme Verfahren in die Liste der BT-Verfahren aufgenommen werden. Den Antrag – inklusive der begleitenden Messungen – stellt nicht das IFA selbst. Zu den Antragstellern gehören laut DGUV-Information TrĂ€ger der gesetzlichen Unfallversicherung, FachverbĂ€nde, Innungen und vergleichbare Institutionen sowie Hersteller und ausfĂŒhrende Unternehmen.

AntrĂ€ge werden unter der Voraussetzung bearbeitet, dass das Verfahren und die eingesetzten GerĂ€te am Markt frei verfĂŒgbar sind und von Unternehmen mit entsprechender Ausstattung und Qualifikation angewendet werden können. 

Mit dem Antrag auf Anerkennung des vor Ort hĂ€rtenden Schlauchlinings hat der RSV neues Terrain betreten: Erstmals hat ein Unternehmensverband ein Sanierungsverfahren fĂŒr AZ-KanĂ€le beantragt – nicht der Hersteller eines spezifischen Verfahrens. Da es sich beim vor Ort hĂ€rtenden Schlauchlining um das am hĂ€ufigsten verwendete grabenlose Sanierungsverfahren handelt, haben wir uns als Verband dieser Aufgabe gestellt.

FĂŒr einen vergleichsweise kleinen Verband mit rund 120 Mitgliedern bedeutete dies eine besondere Anstrengung – die Suche nach öffentlichen Auftraggebern, die Beauftragung eines akkreditierten Labors sowie die Organisation der Messbaustellen wurden zum großen Teil dank ehrenamtlichem Einsatz von Verbandsmitgliedern realisiert.

Die Kosten fĂŒr die Messungen wurden durch die MitgliedsbeitrĂ€ge aller Mitglieder getragen. Viele Installationsunternehmen und Hersteller sind im Schlauchlining tĂ€tig und profitieren direkt von den arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Unser Dank gilt an dieser Stelle den Mitgliedern und den ehrenamtlichhen Projektteilnehmern, die den Antrag im Sinne des Arbeitsschutzes ermöglicht haben.

UnabhĂ€ngig davon, dass auch ohne BT-Verfahren eine behördliche Genehmigung im Einzelfall möglich ist: Die Aufnahme weiterer Sanierungstechniken als BT-Verfahren wĂŒrde das Spektrum der Sanierungsmethoden sowohl im Trinkwasser- als auch im Abwasserbereich erweitern – zum Vorteil der Kommunen und Netzbetreiber.

Welche Gefahren fĂŒr die Umwelt bestehen im Zusammenhang mit AZ-Rohren?

Auch wenn oft mit dem Begriff Asbest eine UmweltschĂ€digung in Verbindung gebracht wird, so ist er ein Sammelbegriff fĂŒr verschiedene natĂŒrlich vorkommende Silikat-Minerale und wird somit – abgesehen von der stark gesundheitsgefĂ€hrdenden Wirkung durch Exposition in der Atemluft – nicht als Umweltgefahr im klassischen Sinne angesehen.

So ist festzustellen, dass es bei Regelungen im Umgang mit asbestfaserhaltigen Materialien vorwiegend um den Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren durch die Exposition von Fasern in die Atemluft geht. Asbest ist krebserregend und damit stark gesundheitsschÀdlich. Eine Exposition von Asbestfasern im Trinkwasser wird seitens der WHO als unkritisch betrachtet. Bisher ist nicht nachgewiesen, ob Fasern im Abwasser eine Gesundheitsgefahr darstellen können.

Der Umweltaspekt – speziell bei Abwasserrohren aus Asbestzementfasern – liegt in der Frage, welchen Umweltschaden schadhafte Abwasserrohre anrichten. Rohrleitungen, die eine Exfiltration von Abwasser in das Erdreich und Infiltration von Fremdwasser in die Kanalsysteme zur Folge haben, sorgen vielerorts fĂŒr erhebliche Probleme im Bereich der Abwasserentsorgung. Damit verbunden ist eine Umweltgefahr, die – unabhĂ€ngig vom Material des Altrohrs – in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt, der die Pflichten gemĂ€ĂŸ Wasserhaushaltsgesetz zu erfĂŒllen hat.

Auch wenn seitens des RSV in keinster Weise die wissenschaftlich belegten Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern in Zweifel gezogen werden, so handelt es sich bei einer Renovierung mit zunĂ€chst unterirdischem Verbleib der Rohre um das geringere Gesundheits- und Umweltrisiko gegenĂŒber einem monate- oder jahrelangen Betrieb schadhafter Abwasserrohre.

Wie gehen andere Staaten mit AZ-Rohren um?

Ein umfangreiches Regelwerk hat Australien herausgegeben. In dem Land wurden mehr als 40.000 Kilometer Rohre aus Asbsetzement in Wasser- und Abwasserleitungen verbaut. Die "Asbestos Safety and Eradication Agency" hat im Jahr 2021 Leitlinien herausgegeben, wie mit Rohren umzugehen ist. Um die Risiken so gering wie möglich zu halten, wird ein systematischer Umgang empfohlen. Neben der Entfernung und Erneuerung wird das "By-passing" empfohlen (Paralleler Neubau einer Leitung, Belassen des Altrohres im Boden. Sofern diese Methoden nicht in Betracht kommen, wird das vor Ort hÀrtende Schlauchlining oder das Lining mit eingezogenen SchlÀuchen empfohlen. Auch weitere Verfahren sollen in Betracht gezogen werden können.

In Polen hat die Regierung das Entfernen von Bauteilen Asbest bis 2032 beschlossen. Eine Ausnahme bilden erdverlegte Trinkwasser- und Abwasserleitungen, die durch ein vom Staat gefördertes Programm - zumeist grabenlos, z. B. durch Berstverfahren - erneuert werden. Mit der Instandsetzung ist auch die Eintragung in ein nationales Kataster verpflichtend. https://bazaazbestowa.gov.pl/images/do-pobrania/PROGRAM_ENG.pdf

In Österreich besteht eine Meldepflicht gegenĂŒber dem zustĂ€ndigen Arbeitsinspektorat in Bezug auf die Arbeiten bei AZ-Rohrleitungen. Als Stand der Technik wird die TRGS 519 angesehen. Die Sanierung von Leitungen mit Hilfe von Schlauchlinern gehört zu den etablierten und gĂ€ngigen Methoden zur Instandsetzung von AZ-Leitungen und wird nach Aussagen von Verbandsvertretern – abgesehen von den arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen - nicht gesondert behandelt.

In der Schweiz ist die SUVA zustĂ€ndig fĂŒr die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen, auch im Umgang mit AZ-Rohren. AZ-Rohre werden dort unter anderem mit Schlauchlinern saniert, wobei die Arbeitsschutzauflagen entsprechend befolgt und dokumentiert werden mĂŒssen.

In Italien informiert die Arbeitsunfallversicherungsanstalt INAIL umfangreich ĂŒber das Thema, das eine hohe Relevanz in dem Land hat. In einem umfangreichen Merkblatt gibt die Behörde Arbeitsschutzhinweise zur Entsorgung von AZ-Leitungen im Trinkwasserbereich. Im Anhang wird auf Sanierungstechnologien verwiesen. "Es gibt No-Dig-Technologien, durch die es möglich ist, das bestehende Rohr zu erhalten, auch wenn es beschĂ€digt oder einfach nur zu konservieren ist, indem die innere OberflĂ€che mit Produkten und/oder Materialien rekonstruiert wird, die mit der Verwendung in Kontakt mit Trinkwasser kompatibel sind. Diese Technologien umfassen sowohl die Innenbeschichtung mit Zementmörtel oder Harzen (wenn das vorhandene Rohr noch die erforderliche statische Festigkeit aufweist) als auch das Einsetzen eines strukturellen Liners in das Rohr, der in der Lage ist, den aus dem Betrieb resultierenden Beanspruchungen zu widerstehen, wobei dem alten Rohr nur die Funktion eines FĂŒhrungsrohrs bleibt."

Wie können Rohrleitungen aus Asbestfaserzement gereinigt werden?

Das Verfahren der „Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung“ ist fĂŒr den Einsatz arbeitsschutzrechtlich als emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 anerkannt.

Unternehmen im RSV mit AZ-Rohr-Kompetenz

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Liste der Unternehmen, die Erfahrungen mit der Sanierung asbestfaserzementhaltiger Abwasserleitungen haben und ĂŒber eine entsprechende Qualifikation verfĂŒgen.

RSV-Unternehmen mit Kompetenz im Bereich AZ-Rohr-Sanierung

Stellungnahme zum Herunterladen

210625-stellungnahme-az-rohre.pdf (222,5 KiB)