Stellungnahmen RSV präsentiert Lösung zur Sanierung von AZ-Rohren

In einer Stellungnahme präsentiert der RSV erste Ergebnisse des Ad-hoc-Arbeitskreises, der sich seit März 2021 mit dem Umgang mit Abwasserrohrleitungen aus Asbestfaserzement beschäftigt.

Es geht vor allem um die arbeitsschutzrechtliche Bewertung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen AZ-Rohre durch Sanierungstechnologien wie dem Schlauchlining saniert werden können. Hier bringt der RSV gerade die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 auf den Weg.

Unabhängig davon stehen Kommunen vor der Frage, ob es sich bei einer Sanierung um eine unerlaubte Verlängerung der Nutzungsdauer gemäß der europäischen REACH-Verordnung handelt. Hierzu hat der RSV in der Stellungnahme - mit Unterstützung von Baurechtsexperten - eine klare rechtliche Position erarbeitet. So ist nach der europäischen REACH-Verordnung der Begriff der Nutzungsdauer wesentlich. Demnach dürfen asbesthaltige Produkte nur so lange verwendet werden, bis sie beseitigt werden oder bis ihre Nutzungsdauer beendet ist. Um hier eine eindeutige Einschätzung zu treffen, können sich Netzbetreiber nach einer Empfehlung des RSV der bestehenden Bewertungskriterien bedienen.

Die vollständige Stellungnahme erhalten Sie in dem unten angehängten PDF-Dokument.

Alle wichtigen Fragen und Antworten sowie HIntergrundinformationen finden Sie in unserer Themenseite zu AZ-Rohren.

Stellungnahme zum Herunterladen

210625-stellungnahme-az-rohre.pdf (222,5 KiB)

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