Broschüre für Grundstückseigentümer: „Reine Privatsache?“

Der RSV rückt nach vielen Jahren das Thema Hausanschluss-Sanierung in den Mittelpunkt – und zwar mit einer Broschüre. Anders als bisherige Publikationen möchte der RSV Informationen aus einer weniger technischen Perspektive bieten, sondern die Verantwortung der Allgemeinheit für den Umweltschutz in den Vordergrund stellen. Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zu unserem Bereich „Publikationen“.

Broschüre „Reine Privatsache“ als PDF (öffnet sich in neuem Fenster)

Broschüre: Reine Privatsache? (1,4 MiB)

Grundstücksentwässerung – so funktioniert sie

Klicken Sie auf die Grafik, um die Beschriftungen zu sehen.

Fragen und Anworten für Grundstückseigentümer

Können Hausanschluss-Leitungen saniert werden, ohne das Erdreich aufgraben zu müssen?

Ja – die grabenlose Sanierung ist als gängige und wirtschaftlich vernünftige Methode seit vielen Jahren etabliert – auch und insbesondere im Hausanschlussbereich. Zahlreiche Verfahren stehen zur Verfügung, für die das Aufgraben von Vorgärten oder Wegen nicht notwendig ist. Neben des geringeren Aufwands und der deutlich niedrigeren Kosten ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ein Argument, vorhandene Rohrleitungen nicht zu erneuern, sondern das vorhandene Rohr für die Zukunft fit zu machen.

Sie suchen ein Unternehmen in Ihrer Nähe? In unserer Unternehmenssuche finden Sie unter „Einsatzgebiet“ den Begriff Hausanschlussleitungen. Geben Sie bei „Unternehmenstyp“ das Wort „Sanierungsunternehmen“ ein. Lassen Sie sich gern beraten!

Warum ist es für eine Kommune wichtig, dass Hausanschlüsse saniert werden?

Der Eintrag von Fremdwasser durch Grundstücksentwässerungsanlagen in die öffentliche Kanalisation ist ein zunehmendes Problem in vielen Kommunen. Insbesondere bei Starkregenereignissen kommen Kanalisationen und Kläranlagen an ihre Grenzen. Der Grund hierfür sind oftmals Grundstücksentwässerungsanlagen, die versickertes Niederschlagswasser – oder sogar Grund- und Schichtenwasser – über das Abwassernetz teuer abfließen lassen.

Diesem Fremdwassereintrag müssen die Kommunen entgegensteuern, da sonst die Allgemeinheit die Gebühren zu schultern hat.

Inzwischen haben zahlreiche Kommunen die Initiative ergriffen und unterstützen Grundstückseigentümer bei der Sanierung auf privatem Grund mit der Expertise als Netzbetreiber.

Bekanntestes Beispiel dafür, dass ein hoher Sanierungsgrad bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen erreicht werden kann, ist die Stadt Solingen. Seit der Jahrtausendwende wird hier ein Modell angewendet, das bundesweit Beachtung findet und von anderen Städten übernommen wurde: Mit Hilfe der Kommune werden in Wohngebieten gemeinschaftlich Hausanschluss-Sanierungen mit zugelassenen Schlauchlinersystemen, qualifizierten Unternehmen und nachgewiesener Qualität beauftragt.

Wie veranlasse ich eine Dichtheitsprüfung?

Lassen Sie zuallererst ein schriftliches Angebot für eine Dichtheitsprüfung und eine Kamerabefahrung machen. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 250 - 500 Euro, abhängig von der Rohrleitungslänge und den Zugänglichkeiten.

Ein Video und eine zugehörige Verlaufsskizze der untersuchten Leitungen sollten Sie sich anschauen und einen Nachweis verlangen, dass es sich wirklich um Ihren Kanal handelt.

Auf ihrer Basis lässt sich ermitteln, ob Sanierungen nötig sind. Ist das der Fall, sollten Reinigungsarbeiten, Aufmaß/Lageplan der Rohre und Schächte, Laborprüfungen sowie schriftliche und Video-Dokumentation der Ergebnisse Teil der Leistungen sein. Je nach Lage des Hauses, Länge des Kanals und Zugänglichkeit zum Grundstück können die Kosten erheblich variieren.

Wie sicher sind grabenlose Sanierungsmethoden auf privaten Grundstücken?

Es bestehen eine Reihe von Systemen am Markt, die für die Anforderungen im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen entwickelt und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen wurden.  Mit einer solchen bauaufsichtlichen Zulassung sind strenge Anforderungen verbunden.

Eine Liste der aktuell zugelassenen Systeme finden Sie hier.

Können auch Hausanschlussleitungen mit Bögen grabenlos saniert werden?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt seit fast 15 Jahren bauaufsichtliche Zulassungen für Systeme zur Sanierung erdverlegter Abwasserleitungen im Nennweitenbereich ab DN 100, die im Hausanschlussbereich eingesetzt werden können. Hierzu gehören auch Systeme, die für Bögen bis zu 90 Grad und bei Dimensionswechseln eingesetzt werden können.

Was ist bei nur vereinzelten Schäden zu empfehlen?

Wenn die Anschlussleitung nur wenige Schäden aufweist, gibt es die Option, ausschließlich eine Reparatur vornehmen zu lassen - zum Beispiel durch Kurzliner. Bei mehreren Schäden bietet sich in der Regel ein kompletter Schlauchliner an, aus zwei Gründen: Zum einen lautet die Erfahrung, dass in absehbarer Zeit an weiteren Muffen Schäden entstehen. Zum anderen sind die Kosten und Auwände für das Einziehen eines Liners oftmals geringer.

Apropos Inliner-Sanierung – Worin unterscheiden sich Hausanschlüsse von öffentlichen Kanälen?

Das vor Ort härtende Schlauchlining gehört zu den Technologien, die seit fast 40 Jahren in Deutschland zur Sanierung von öffentlichen Abwasserleitungen im Einsatz sind. Darüber hinaus existiert eine Reihe von Reparaturverfahren, die sich etabliert haben.

Die Anforderungen, die an Systeme zur Hausanschlusssanierung gestellt werden, unterscheiden sich von jenen, die an die Sanierung von Kanälen gestellt werden. Bögen, Dimensionswechsel und die geringen Nennweiten erfordern eine besondere Flexibilität und Anforderungen an die verwendeten Materialien. Bögen sind typisch bei Hausanschlüssen und keine Besonderheit der im vorliegenden Fall betroffenen Grundstücksentwässerungsanlagen.

Übrigens: Das Wort „Inliner“-Sanierung wird zwar oft verwendet, ist aber nicht ganz richtig. Wenn von vor Ort härtenden Systemen die Rede ist, spricht man vom Schlauchlining.

Was ist der Unterschied zwischen einem Inliner und einem Kurzliner?

Zwei ähnlich klingende Begriffe – aber völlig unterschiedliche Technologien. Mit dem Wort Inliner wird gemeinhin die Technologie des Schlauchlinings beschrieben – es entsteht im alten Rohr ein neues, tragfähiges und langlebiges Rohr. Für die Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik müssen die Verfahren über Langzeitversuche und Prüfungen zur chemischen Beständigkeit nachweisen, dass sie eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren erreichen.

Kurzliner gehören zu den sogenannten Reparaturverfahren, bei denen punktuell Schäden ausgebessert werden. Die Verfahren sind in der Regel für eine Nutzungsdauer von bis 15 Jahren ausgelegt und benötigen entsprechend geringere Prüfungsnachweise bei der Beantragung von Zulassungen.

Im Hausanschlussbereich werden immer wieder von Firmen Kurzliner als Alternative zu einer Inliner-Sanierung angeboten. Unternehmen empfehlen dann, mehrere Kurzliner hintereinander zu setzen und es werden Nutzungsdauern von 30 Jahren versprochen. Dies entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Technik-Hinweise zur Sanierung und Inspektion hat der RSV in diesem Dokument für Hamburg zusammengestellt. Sie sind auch auf andere Bundesländer übertragbar.

Stand: Februar 2022

Ist es auch möglich, von einem sanierten Rohr abzweigende Leitungen zu sanieren?

Die Sanierung von Abzweigen ist bei kleinen Dimensionen ein schwieriges Thema - vor allem dann, wenn es sich um eine unzugängliche Grundleitung unter der Bodenplatte handelt. Es gibt Anschlusstechniken für kleine Dimensionen, etwa Hutprofile ab DN 100, die die Zugänglichkeit durch Fräsroboter ermöglichen. Kleinere Dimensionen erfordern das  punktuelle Aufgraben. Geht nicht, gibt's nicht – nach diesem Motto werben Sanierungsanbieter damit, dass auch Abzweigungen z. B. durch Sprühverfahren mit Epoxidharzen saniert werden können. Die am Markt vorhandenen Systeme sind nur für innerhäusliche Sanierungen (z. B. Fallleitungen) zugelassen. Der Grund liegt in der Anforderung an die Statik, die diese Verfahren für den erdverlegten Bereich in der Regel nicht erfüllen.

Hier geht es zu den Zulassungen des DIBt (Die Angabe der "DN" gibt die Anwendbarkeit für den Rohrdurchmesser an")

Erstellt am 13.05.22, Angaben ohne Gewähr

Woran erkennen wir ein vertrauenswürdiges Sanierungsunternehmen?

Es existiert ein dichtes Netz von Dienstleistern, die sich auf die Installation dieser Hausanschluss-Liner spezialisiert haben. Auch in unserem Verband gibt es zahlreiche Unternehmen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben – zum Beispiel durch das RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung. Dort müssen sie sich einer regelmäßigen Qualitätsüberwachung unterziehen.

Mehr dazu hier: https://www.ral-grundstuecksentwaesserung.de

Außerdem haben Unternehmen die Pflicht, Sie umfassend über die Sanierung zu informieren. Auf privatem Grund gilt: Systeme zur Sanierung benötigen eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik.

Hier geht es zur Liste der aktuell zugelassenen Systeme

 

Was sind sogenannte „Kanalhaie“?

Sogenannte „Kanalhaie“ sind unlautere Firmen, die Hausbesitzern, Liegenschaftsverwaltern und Gewerbetreibenden mit unlauteren Methoden unter Druck setzen, Leistungen nicht fachgerecht ausführen. Beispiele:

Dichtheitsprüfung für unter 100 Euro, "Haustürgeschäfte"

  • Unternehmen versprechen, den Dichtheitsnachweis für die Grundstücksentwässerungsanlage für unter 100 Euro zu erstellen (für ein Einfamilienhaus ist hingegen - inklusive Reinigung - mit 500 Euro zu rechnen)
  • Sie verfügen weder über das geforderte Equipment, noch über die Qualifikation
  • Sie liefern den Nachweis ohne Lageplan und nachvollziehbarem Video- oder Fotomaterial
  • Sie haben oftmals Scheinadressen und geben sich als lokales Unternehmen aus

Überteuerte und nicht fachgerechte Sanierungen

  • Drohende Geldbußen, weil eine gesetzliche Frist angeblich bald abläuft
  • Bilder von dramatisch aussehenden oberflächlichen Schäden, die angeblich in einem ähnlich alten Haus in der gleichen Stadt gefunden wurden
  • Bei Fragen nach Referenzen oder Zertifikaten: Ablenkung oder Einschüchterung
  • Phantom-Ortsansässigkeit: Aufkaufen der ersten Suchmaschinen-Positionen für „Rohrreinigung in Stadt XY“, selbst wenn gar nicht dort ansässig
  • Stolperfallen im Kleingedruckten, die z. B. keine Gewähr für Erfolg übernehmen

So kommen Sie unseriösen Anbietern auf die Schliche:

  • Lassen Sie sich Visitenkarten geben und überprüfen Sie die Adresse (z. B. Google Maps)
  • Fragen Sie nach, ob die Firma in der Liste von "Güteschutz Kanalbau" oder ÜWG-SHK gelistet ist und prüfen Sie dies
  • Wenden Sie sich im Zweifel an die Kommune bzw. Ihren Abwassernetzbetreiber (Adresse siehe Gebührenrechnung)
  • Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen, sondern bitten Sie um Bedenkzeit ("Mann / Freund / Tochter ist Bauingenieur / Baurechtsanwältin und schaut sich das gern an")
  • Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben
  • Holen Sie sich Vergleichsangebote ein
  • Informieren Sie sich bei Verbänden wie RSV, VDRK, Verbraucherzentrale
Gibt es Schadensbilder, bei denen keine grabenlose Sanierung (Schlauchlining) mehr möglich ist?

Eine der charakteristischen Eigenschaften des Schlauchlinings ist die Schaffung eines neuen statisch tragfähigen Rohres unter der Erde. Das Altrohr dient dabei als Formgeber und Bettung.

In der Schadensbeurteilung ist der Altrohrzustand ein wichtiges Kriterium dafür, ob bei einer Rohrleitung Reparatur- oder Renovierungsverfahren zum Einsatz kommen können. Die Schadensarten werden in der DIN 13508-2 definiert. Der tatsächliche Schaden wird in der Regel über eine Kamerauntersuchung erfasst und vom Experten im Einzelfall beurteilt.

Eine allgemeine Auflistung von Schadenskategorien ist an dieser Stelle deshalb nur als Richtschnur zu sehen. In den baufachlichen Richtlinien Abwasser, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sowie vom Bundesministerium der Verteidigung, werden für das vor Ort härtende Schlauchlining in nicht begehbaren Kanälen ab einer Nennweite von DN 100 folgende Kriterien genannt (Quelle):

Schadensart gemäß DIN 13508-2

Vor Ort härtendes Schlauchlining

Verformung

anwendbar

Rissbildung in Längsrichtung

besonders empfehlenswert

Rissbildung am Rohrumfang

besonders empfehlenswert

Rohrbruch

besonders empfehlenswert

Einsturz

nicht geeignet

Oberflächenschaden durch mech. Beschädigung

besonders empfehlenswert

Oberflächenschaden durch Korrosion

besonders empfehlenswert

Einragender / schadhafter Anschluss

nicht geeignet

Einragendes Dichtungsmaterial

besonders empfehlenswert

Verschobene Verbindung

besonders empfehlenswert

Schadhafte Innenauskleidung

anwendbar

In-/Exfiltration (sichtbare Undichtigkeit)

besonders empfehlenswert

Gemäß dieser Tabelle ist die Sanierung mit Hilfe von Vor Ort härtendem Schlauchlining nur bei Einsturz und bei einem einragenden / schadhaften Anschluss nicht geeignet. Bei Rohrbruch, Oberflächenschaden („Abplatzungen“) durch mechanische Beschädigung und Rissbildungen sowie verschobenen Verbindungen ist das Verfahren als „besonders empfehlenswert“ bezeichnet. „Wurzeleinwuchs“ – gemeinhin Folge mechanischer Beschädigungen und Rissbildungen – wird im Vorfeld einer Sanierung mit Hilfe von Fräsarbeiten beseitigt.

Wie erfahre ich, ob eine Sanierung erfolgreich war?

Die Kamerabefahrung geört zu den Standardleistungen eines Unternehmens, das in der Sanierung von Hausanschlussleitungen tätig ist. Neben dem Dichtheitsnachweis gehört sie zu den wichtigsten Belegen für eine nachhaltig erfolgreiche Instandhaltung.

Zusätzlich hat sich eine Prüfmethode etabliert, die anhand eines kleinen Probestücks nachweist, dass der verwendete Kunststoff gehärtet ist. Diese Prüfmethode wurde speziell für Hausanschluss-Liner entwickelt.

Die hierbei verwendete Dynamische Differenz-Kalorimetrie (auch als DDK-Analyse oder auch DSC-Analyse bekannt) wurde 2009 erstmals in die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der süddeutschen Kommunen aufgenommen, die wenig später in die bundesweite ZTV Materialprüfung übergegangen ist. Seit Mai 2014 ist sie Bestandteil des Merkblatts DWA-A-143 Teil 3.

In welcher Form müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass ihr renovierter Hausanschluss dicht ist?

Die Dichtheit von renovierten Abwasserleitungen muss grundsätzlich gemäß DIN 1986-30 durch eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 nachgewiesen werden. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eindeutig in einem Protokoll zu dokumentieren und dem Auftraggeber – im privaten Bereich dem Hauseigentümer – zu übergeben. In dieses Protokoll gehören neben der Darstellung der Prüfung Angaben zur Leitung, Datum, Prüfmethode sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Eine Auskunft zu dieser Frage erhalten Sie auch bei Ihrer Kommune. Welche Prüfpflichten und Fristen in den einzelnen Bundesländern gelten, erfahren Sie hier.

So erkennen Sie seriöse Dienstleister

Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter Anbietern, die zum Beispiel als „Haustürgeschäft“ ihre Dienstleistungen im Bereich der Hausanschluss- und Inhouse-Sanierung anbieten. Davor warnen wir als RSV ausdrücklich!

Daran erkennen Sie ein gutes Inspektionsunternehmen:

  • Es lässt sich von Ihnen die Pläne zeigen oder bietet ein Aufmaß Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage mit an.
  • Sie werden in alle Schritte der Inspektion eingebunden.
  • Die Inspektion ist nachvollziehbar, zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, während der Inspektion die Kamerafahrt mitzuverfolgen.
  • Sie erhalten einen professionellen schriftlichen Bericht und die Kameraaufzeichnungen in digitaler Form.

Daran erkennen Sie ein gutes Sanierungsunternehmen:

  • Es kann anerkannte Zertifikate und Mitgliedschaften in Berufsverbänden nachweisen
  • Das Unternehmen weist nachvollziehbare Referenzen vor
  • Das Sanierungsverfahren wird Ihnen transparent und anschaulich erklärt.
  • Die Kosten sind schlüssig aufgestellt.
  • Sie erhalten eine umfassende Dokumentation der ausgeführten Arbeiten (Kamerabefahrung, Dichtheitsprüfung, Materialprüfung).

Tipp: Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen und bitten Sie um Bedenkzeit, wenn Sie zu einer Unterschrift gedrängt werden. Lassen Sie sich ein ausführliches schriftliches Angebot geben und erkundigen Sie sich in Ruhe über das Unternehmen. Sobald Sie an der Seriosität des Anbieters zweifeln, sollten Sie ein weiteres Angebot einholen.

An diesen Zeichen erkennen Sie nachgewiesene Qualität bei Anbietern im Bereich der Sanierung:

  • RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung

  • RAL-Gütezeichen Kanalbau
  • DIBt-Zulassung für Produkte und Verfahren

  • Mitgliedschaft in Verbänden, die ein Zertifikat erfordern (siehe auch unsere Unternehmenssuche)

RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung Gütezeichen Kanalbau

Anbieter von Sanierungssystemen für die Grundstücksentwässerung

Unternehmen im RSV verpflichten sich dazu, Qualität abzuliefern – sie lassen sich regelmäßig durch anerkannte Güteschutzorganisationen kontrollieren. Zudem sorgen Hersteller durch die Mitwirkung in Arbeitskreisen dafür, dass die verwendeten Systeme stets auf dem neuesten Stand sind.

Sanierungsfirmen (Grundstücksentwässerung)

Best Practice: Bürger-Kooperations-Modelle

So macht Kassel Wasser beim Bürger dicht

Im Interview erklärt Mücahit Özgür von KASSELWASSER, wie eine Kommune die Verantwortung für private Anschlussleigungen  der Einwohner übernimmt.

Das Thema Hausanschlusssanierung gewinnt im RSV zunehmende Bedeutung. Der Verband aktualisiert gerade das Merkblatt 7.1 und wird im Arbeitskreis von einem engagierten Netzbetreiber unterstützt: Mücahit Özgür von KASSELWASSER, zuständig für die Inspektion und Sanierung von Zuleitungskanälen. Das Besondere in der Stadt: Der Netzbetreiber übernimmt die grabenlose Sanierung von schadhaften Zuleitungskanälen im Bürgerauftrag - und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Im Interview mit RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker erzählt er, wie das Ganze abläuft.

RSV: Wir müssen zuerst über die Begrifflichkeiten reden, die für den Außenstehenden nicht einfach einzuordnen sind. Sie sprechen über Zuleitungskanäle, nicht von Grundstücksentwässerungen. Warum?

Mücahit Özgür: Zuleitungskanäle - das ist der Begriff, der im hessischen Wassergesetz verwendet wird. Er ist der Oberbegriff für alle Anschlusskanäle und Grundleitungen, die am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossenen sind.

RSV: Wo wir schon bei den Begrifflichkeiten sind - wo liegt der Unterschied zwischen Anschlusskanal und Grundleitung?

Mücahit Özgür: Als Anschlusskanal bezeichnet man laut DIN das Stück vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum ersten Revisionsschacht. Grundleitungen sind im Erdreich oder unter der Bodenplatte unzugänglich verlegte Leitungen. Beide zusammen bilden eben - in Hessen - den Zuleitungskanal.

 RSV: Herr Özgür, wie engagiert sich KASSELWASSER im Bereich der Dichtheit und Sanierung von Zuleitungskanälen?

Mücahit Özgür: Wir inspizieren in ausgewählten Sanierungsgebieten mit speziellen Kameras vom öffentlichen Abwasserkanal aus bis zu einer Tiefe von etwa 50 m systematisch alle angeschlossen Zuleitungskanäle. Nach der Inspektion und der Auswertung senden wir den Grundstückseigentümern die Zustandsberichte zu. Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch vor Ort erläutern wir den Grundstückseigentümern die vorgefundenen Schäden und klären sie rund um die Grundstücksentwässerung auf.

Bei einer erforderlichen Sanierung in offener Bauweise weisen wir die Eigentümer auf die in Kassel geltende Fachbetriebspflicht bei sämtlichen Arbeiten am Zuleitungskanal hin. Dabei werden die Eigentümer von uns beratend unterstützt.

In der Regel ist eine Sanierung in grabenloser Bauweise möglich. Für diesen Fall bieten wir den Eigentümern an, die Sanierung des schadhaften Zuleitungskanals über uns abzuwickeln.

RSV: Sie gehen also beim Grundstückseigentümer in Vorleistung - anders als in vielen anderen Bundesländern und Kommunen, wo der Grundstückseigentümer vor der Aufgabe steht, die Sanierung komplett selbst zu organisieren. Wie genau läuft denn die Abwicklung über Sie ab?

Mücahit Özgür: Mit einem Formular sichert uns der Grundstückseigentümer zu, dass er die Kosten bei einer Sanierung übernimmt und uns mit der Abwicklung beauftragt. Das Angebot wird in den meisten Fällen gerne angenommen. Die Sanierungsarbeiten werden durch Vertragsfirmen von KASSELWASSER durchgeführt. Wir überwachen die Sanierungsmaßnahmen, kontrollieren die Qualität und prüfen die Rechnung. Am Ende darf der Bürger eine Bewertung abgeben. 

RSV: Hat der Grundstückseigentümer auch finanziell etwas davon?

Mücahit Özgür: Wir machen regelmäßige Ausschreibungen für Rahmenverträge. Damit haben wir wahrscheinlich bessere Konditionen, als wenn jeder Bürger einzeln die Beauftragung vornimmt. Viel wichtiger ist aber, dass Grundstückseigentümer auf diese Weise vor unseriösen Firmen geschützt werden und darauf vertrauen können, dass wir „die Sache“ gut machen. Dabei ist entscheidend, dass nicht der Eigentümer, sondern KASSELWASSER einen Vertrag mit der Sanierungsfirma eingeht.

RSV: Wie zeit-, kosten- und personalintensiv ist Ihr Engagement - und wieweit "rechnet sich" der Einsatz für Sie?

Mücahit Özgür: Es ist schon ein Aufwand, keine Frage. Wir inspizieren die Zuleitungskanäle mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen. Hinzu kommt die anschließende Auswertung und Beratung, die unsere Ingenieure vornehmen - dies wird über die Abwassergebühr abgedeckt. Die Kosten für die Sanierung sind vollständig vom Grundstückseigentümer zu tragen. Für die Unterstützung bei der Abwicklung erheben wir eine Pauschale, da der Aufwand für die Überwachung nicht über die Abwassergebühr getragen wird.

RSV: Gehen Sie nach dem Zufallsprinzip vor? Wie ist die Systematik, um möglichst viele Grundstückseigentümer zu erreichen?

Mücahit Özgür: Immer dort, wo der öffentliche Kanal überprüft und falls erforderlich saniert wird, werden grundsätzlich die Zuleitungskanäle inspiziert. Nach dem Motto „Mit gutem Vorbild voran“ sieht der Eigentümer die Sanierungsarbeiten vor der Haustür und so ist es einfacher zu argumentieren und zu sagen: Der öffentliche Kanal wird in Ordnung gebracht – jetzt bis Du dran.

RSV: Welche Reaktionen erleben Sie bei Grundstückseigentümern, bei denen Sie schadhafte Leitungen entdeckt haben?

Mücahit Özgür: Es ist eine wichtige Aufgabe, den Bürger frühzeitig ins Boot zu holen. Viele Grundstückseigentümer sind überrascht über die Feststellung, dass ihre Leitung nicht in Ordnung ist. Sie sind letztlich aber doch dankbar über die ausführliche Beratung. Die meisten Eigentümer haben Verständnis und sanieren dann auch konsequent.

RSV: Wie hoch ist denn die Schadensquote und welche "klassischen" Schäden sehen Sie?

Mücahit Özgür: Die Schadensquote liegt bei etwa 70 Prozent. Klassische Schäden sind Wurzeleinwuchs, Riss- und Scherbenbildung, Versätze mit sichtbaren Erdreich und einragende Dichtungen.

RSV: Was würden Sie Netzbetreibern und Kommunen raten, die mit dem Gedanken spielen, ihren Fremdwasser-/ Grundwassereintrag zu reduzieren

Mücahit Özgür: Es macht Sinn, im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Abwasseranlage auch die Zuleitungskanäle zu inspizieren - damit können Ursachen für das Fremdwasser ausfindig gemacht und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

RSV: Was müsste in Deutschland passieren, um flächendeckend eine Verbesserung der Situation in der Grundstücksentwässerung zu erreichen?

Mücahit Özgür: Die Eigentümer sollten nicht alleingelassen werden bei der Sanierung ihrer Zuleitungskanäle - das ist ein wichtiger Punkt. Die jeweiligen Kommunen könnten als verantwortliche Netzbetreiber mit der Überwachung der Zuleitungskanäle für die Grundstückseigentümer beginnen und sich als Dienstleister verstehen. Von den guten Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, berichten auch andere Kommunen in Hessen. Wer nicht genug Personal hat, kann die Aufgabe an spezialisierte Ingenieurbüros übergeben. Es gibt auch in kleineren Kommunen Beispiele dafür, dass dies funktioniert - zunächst mit einer kleinen Zahl von Grundstücken. Die Hauptsache ist, einfach anzufangen.

Weitere Informationen:

www.rsv-ev.de/hausanschluss

"Schwanauer Modell" macht Schule

Die Gemeinde im Ortenaukreis/Baden-Württemberg (7.000 Einwohner), unter anderem von Starkregen betroffen, ging das Problem in einer konzertierten Aktion gemeinsam mit ihren Bürgern an. Schnell wurde erkannt, dass es nicht ausreicht, nur das öffentliche Netz zu sanieren, allein 300 km der Abwasserkanäle lagen auf privatem Grund. Bereits jetzt sind private Grundstückeigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Abwasserleitungen und deren Sanierung im Schadensfall auf ihrem Grundstück verantwortlich. Eine regelmäßige Inspektionspflicht wie bei Kommunen (mindestens alle 10 Jahre) besteht nicht, Kommunen sind aber durch das aktuelle Landeswassergesetz grundsätzlich dazu legitimiert, solche Pflichten einzufordern. In den vergangenen Jahren haben die im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells eingebundenen privaten Grundstückseigentümer rund drei Mio. Euro in die Sanierung ihrer Kan le investiert, die Kosten reichten von 500 bis zu 9.000 Euro pro Grundstück, mehr als 50 % wurden bereits saniert. Die Gemeinde selbst hat für ihre Kanalertüchtigung bisher 4 Mio. Euro ausgegeben. Zusätzlich forciert wurde das Einsehen dadurch, dass viele Grundeigentümer noch auf private Brunnen zurückgreifen, durch austretendes Schmutzwasser sind die drohenden Gefährdungen erkenntlich und die Handlungsbereitschaft gegeben. Mittelfristig können so auch die Betriebskosten und die Abwassergebühren der Gemeinde gesenkt werden. Das „Best-practice“-Beispiel zeigt, dass auch eine Lösung auf freiwilliger Basis erzielbar ist. Gleichzeitig wird Aufklärungsarbeit auf einer Plattform für Kommunen betrieben.

Hinweise für Grundstückseigentümer in Hamburg

Renovierung von Anschlussleitungen mit vor Ort härtenden Schlauchlinern

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Ableitung des Abwassers liegt beim Grundstückseigentümer. So weit, so einfach. Doch an welcher Stelle der Eigentumsübergang zwischen privatem und öffentlichem Kanalsystem erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regeln, wie und ob der Zustand von privaten Hausanschlussleitungen seitens des Netzbetreibers aus der Hauptleitung heraus überwacht wird und Fremdeinleitungen lokalisiert werden.

Was ist öffentlich, was ist privat? 

Fast jedes Wohnhaus, jeder Industriebetrieb und jede Straße sind in Deutschland an Kanalisationen angeschlossen. Technisch hängen die privaten Kanalisationen also untrennbar mit den öffentlichen Kanalisationen zusammen. Rechtlich sieht es jedoch anders aus. Die Städte und Kommunen haben im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts unterschiedliche Möglichkeiten, den Übergang vom privaten zum öffentlichen Teil zu definieren. In einigen Städten wird die Grundstücksgrenze als Übergabepunkt definiert. In anderen Städten ist der Hauseigentümer jedoch bis zum Anschlusspunkt (der Einmündung) seiner Grundleitung an den in der Straße verlaufenden Sammelkanal zuständig.

Geschätzter Schadensgrad: 80 Prozent

Weder der Zustand der privaten Kanalisationen noch deren Gesamtlänge sind bisher genau erfasst. Es wird geschätzt, dass in Deutschland etwa zweimal soviel private Abwasserkanäle vorhanden sind wie öffentliche. Zu den 575.580 Kilometer dürften also noch einmal etwa 1.100.000 Kilometer private Leitungen dazu kommen.

Stichprobenhafte Untersuchungen der privaten Leitungen haben einen noch höheren Schadensgrad ergeben als im Bereich der öffentlichen Kanäle. Man geht von etwa 80 Prozent Schadensquote aus. Quelle

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem öffentlichen Netzbetreiber über die geltenden Regeln an Ihrem Wohnort.

Welche Regeln gelten in den Bundesländern für Grundstückseigentümer?

In der folgenden Auflistung zeigen wir, welche Nachweispflichten für Grundstückseigentümer bei privaten Grundstücksentwässerungsleitungen gelten. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Wir stellen auch Beratungsangebote vor, die Bürger vor Ort nutzen können. Außerdem verweisen wir auf beispielhafte Projekte, mit denen Städte, Länder und Kommunen gemeinsam mit dem Bürger an der Erhaltung der Netze arbeiten.

Baden-Württemberg

Prüfung ist Pflicht, Ansprechpartner ist die Gemeinde

Seit 2014 gilt das „Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg“. In § 51 heißt es: „Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks haben auf eigene Kosten Abwasseranlagen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser des Grundstücks durch fachkundiges Personal zu überprüfen oder durch geeignete Stellen überprüfen zu lassen.“ Diese Regelung gilt nicht für die getrennte Beseitigung von Niederschlagswasser.

Feste landesweite Fristen, bis wann Bürger die Überprüfung vorzunehmen haben, gibt es bisher nicht. Die obersten Wasserbehörden können Verordnungen erlassen, in denen Fristen, Anerkennungen und Anforderungen definiert werden. Im Gesetz ist auch die jeweilige Gemeinde als verantwortliche Stelle benannt, die per Satzung die Pflichten definieren kann.

Darin inbegriffen ist auch die Beratung. „Die für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde verantwortliche Stelle kann Eigentümer oder Erbbauberechtigte von privaten Abwasseranlagen zum Sammeln und Fortleiten von häuslichem Abwasser über Zeitpunkt, Umfang, Verfahrensweise und zu erwartende Kosten der Überprüfung und Sanierung beraten“, heißt es im Absatz 5 des Gesetzes.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Pilotprojekt: Entwässerungs-Check und Unterstützung für Eigentümer

In Baden-Württemberg startet ein Pilotprojekt um die Zustände privater Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Beteiligt sind die Städte Ettlingen, Blaustein und Stockach. Insgesamt 60 Projektteilnehmer erhalten eine Inspektion und bis zu 5.000 Euro zur Sanierung je Grundstück. Weiterlesen

Bürgerinfo: „Abwasserleitungen müssen dicht sein – zum Schutz unserer Umwelt“

Der DWA-Landesverband Baden-Württemberg informiert auf seinem Internetauftritt über die Vorgehensweise bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen. Dort gibt es auch Tipps zur Vermeidung von „Kanalhaien“.

Bayern

Kommunale Entwässerungssatzung regelt Fristen

Der Eigentümer von privaten Anschlussleitungen – also Grundstückseigentümer – ist verantwortlich für die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage. Fristen und Intervalle für die Untersuchungen können in der kommunalen Entwässerungssatzung festgelegt sein. Informationen und Hinweise für Bürger bietet das Landesamt für Umwelt in der Broschüre „Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren“.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Schau auf die Rohre: Bürgerinfo zu Wasser- und Abwassernetzen

Die Online-Kampagne „Schau auf die Rohre“ informiert Bürger in Bayern vor Ort über den Zustand der Kanalnetze in Bayern. In Informationsveranstaltungen stehen Experten Rede und Antwort. Das Projekt wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) herausgegeben.

Berlin

Pflicht zur Prüfung nur in Wasserschutzzonen

Eine ausdrückliche Pflicht zu Dichtheitsprüfungen auf privaten Grundstücken besteht bisher nur in Wasserschutzgebieten. Je nach Schutzzone unterscheiden sich die Prüfzyklen. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasser. Im Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen“ informiert die Wasserbehörde über die Pflichten.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Brandenburg

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Brandenburg bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Bremen

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Bremen bestehen derzeit keine gesetzlichen Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Stadt empfiehlt die regelmäßige Zustandserfassung von Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken durch eine Kanalkamera. In einem Merkblatt (PDF) hat der Senator für Umwelt Informationen zur Wahl eines Fachbetriebs zur Prüfung zusammengetragen.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Hamburg

Dichtheitsnachweis ist Pflicht

Für häusliches Schmutzwasser gilt in Hamburg eine grundsätzliche Prüfpflicht für die Dichtheit unterirdischer Entwässerungsanlagen, die an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind. Dichtheitsnachweise mussten bis zum 31. Dezember 2020 zum Beispiel für Grundstücke in Wasserschutzgebieten eingereicht werden, wobei die Stadt wegen der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen kein automatisches Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang setzt. Eine Tabelle mit Fristen und Prüfarten sowie ausführliche Informationen sind auf der Seite der Umweltbehörde zu finden - für ältere Grundstücke unter der Überschrift „Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen“.

Stand: Februar 2022, Angaben ohne Gewähr.

Sanieren, aber wie?

Der RSV hat Informationen für Grundstückseigentümer in diesem Artikel zusammengestellt. Dort gibt es auch einen Link, der auf die in Hamburg arbeitenden Mitgliedsfirmen verweist.

Eine Stellungnahme des RSV und Hinweise zu Qualitätsanforderungen für Fachbetriebe finden Sie hier.

Hessen

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Hessen bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis von Grundstücksentwässerungsleitungen privater Haushalte. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Mecklenburg-Vorpommern

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat allerdings im Jahr 2010 ein Blatt herausgegeben, das über die grundsätzlichen Pflichten zur Prüfung informiert. Es ist auf der Website des Landesamtes verfügbar.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Niedersachsen

Keine landesweite Pflicht zur Prüfung, kommunale Pflicht möglich

In Niedersachsen besteht keine landesweite Verpflichtung zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranschlussleitungen. Informationen dazu gibt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in 2009. Allerdings können die Kommunen Grundstückseigentümer dazu verpflichten, alle 20 Jahre Dichtheitsprüfungen vornehmen zu lassen. Hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

NRW

Keine generelle Pflicht zum Dichtheitsnachweis

Private Grundstückseigentümer müssen einmalig beim Einbau und bei wesentlichen Änderungen nachweisen, dass ihre Grundstücksentwässerungsanlagen dicht sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben. Unabhängig hiervon kann die Gemeinde einen Nachweis verlangen. In Wasserschutzgebieten kann eine Prüfung bei begründeten Verdachtsfällen verpflichtend sein. Grundlage ist die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw.  Auf einer Informationsseite erklärt das Land, warum Zustands- und Funktionsprüfungen sinnvoll sind und welche Regelungen gelten.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Sanierung

Wie wird saniert? Welche Fristen gelten? Und wo gibt's finanzielle Hilfen? Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Service gestartet, der von der Verbraucherzentrale gesteuert wird. Für Bürger des Bundeslandes ist die Beratung kostenfrei.

Rheinland-Pfalz

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Rheinland-Pfalz bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Saarland

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

Im Saarland bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Sachsen

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

Grundstückseigentümer müssen keinen zwingenden Nachweis für den Dichtheit ihrer privaten Abwasserkanäle liefern. „Unberührt davon bleiben die im Rahmen der Betreiberverantwortung bestehenden Kontrollpflichten“, heißt es auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Darüber hinaus können Kommunen und Zweckverbände in ihrer Satzung die Berechtigung festlegen, private Abwasserkanäle zu überprüfen. So können sie Mängel feststellen, die „den ordnungsgemäßen Betriebsablauf der öffentlichen Anlagen beeinträchtigen könnten“.

Die Eigenkontrollverordnung, die Nachweispflichten und Fristen vorgibt, gilt nur für öffentliche Kanalisationsanlagen und gewerblich genutzte Grundstücke.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Sachsen-Anhalt

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Sachsen-Anhalt bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Schleswig-Holstein

Nachweispflicht bis Ende 2025 - Sonderregelung für Wasserschutzzonen

Im nördlichsten Bundesland regelt das Landeswassergesetz die Fristen zur Dichtheitsprüfung. Prinzipiell wird unterschieden, ob sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet oder außerhalb befindet. In Wasserschutzgebieten der Zone II, III und III A muss die Erstprüfung bis spätestens 2015 durchgeführt worden sein. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils nach 5 (Zone II) bzw. nach 15 Jahren (Zone II und III A) fällig. In einem Wasserschutzgebiet der Zone B III gilt die Regelung, die auch für Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten betrifft. Hier ist der späteste Stichtag für den Dichtheitsnachweis der 31.12.2025, allerdings mit einer Einschränkung, dass das öffentliche Kanalnetz bis zum 31.12.2022 nicht sanierungsbedürftig ist. Im anderen Fall wird 3 Jahre nach der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes der Nachweis fällig. Die Wiederholungsprüfung wird dann 30 Jahre später verlangt.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

NDR-Beitrag: Kontrollen bei Grundstückseigentümern

Kommunen in Schleswig-Holstein sind derzeit aktiv, um insbesondere in Wasserschutzzonen für dichte Grundstücksentwässerungsanlagen zu sorgen. So werden laut einem NDR-Bericht nun Grundstückseigentümer kontrolliert, die ihrer Prüfungspflicht noch nicht nachgekommen sind.

Thüringen

Keine landesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Leitungen

In Thüringen bestehen derzeit keine landesweiten Fristen zum Dichtheitsnachweis privater Grundstücksentwässerungsleitungen. Städte und Kommunen können aber eigene Fristen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Stand: November 2021, Angaben ohne Gewähr.

Überflutung vermeiden – Rückstausicherung

Beim Rückstau handelt es sich um Stau des Abwassers im Kanalsystem, verursacht beispielsweise durch Verstopfung oder starke Regenfälle. Dies kann eine Überflutung des Gebäudes, beispielsweise im Keller, zur Folge haben.

Rückstau lässt sich vorbeugen, zum Beispiel durch eine Rückstauklappe. Diese regelt den Wasserfluss nach außen: Das Wasser kann also aus dem Haus ablaufen, aber im Falle eines Rückstaus nicht zurück ins Gebäude fließen.

Auch aus Versicherungsgründen ist es essenziell, eine Rückstausicherung verbaut zu haben. Denn kommt es zu Schäden in Folge einer Überschwemmung, übernehmen die meisten Gebäudeversicherungen auch nur dann die Kosten, wenn das Vorhandensein der Rückstausicherung nachgewiesen werden kann.

RSV-Merkblatt 7.1 – Aktuell in Überarbeitung

Im Arbeitskreis 7.1 werden bauliche und betriebliche Anforderungen sowie die Sicherstellung eines gleichbleibenden Qualitätsstandards bei der Materialauswahl und der Verfahrensdurchführung festgelegt.

Aktuell wird das Merkblatt überarbeitet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Das bisher verfügbare Merkblatt 7.1 aus dem Jahr 2009 können Sie hier herunterladen.

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Merkblatt als PDF (öffnet sich in neuem Fenster)

RSV-Merkblatt 7.1 (4,7 MiB)