RSV-News – Teilnehmerrekord beim RSV-Webinar zum Thema AZ
Mit 120 Teilnehmern war das Webinar zu AZ-Leitungen die bisher meistbesuchte Veranstaltung des RSV.
Es waren eineinhalb Stunden pralles Know-how: Das Webinar zu Asbestzementkanälen hat in dieser Woche Interessierte aus ganz Deutschland angelockt. Mitarbeiter von Kommunen, Ingenieurbüros und Gewerbeaufsichten sowie RSV-Unternehmen waren der Einladung des RSV gefolgt. Dabei gab's nicht nur ein Update zum Stand der Anerkennung des emissionsarmen Verfahrens für vor Ort härtende Schlauchliner (auf die Veröffentlichung des BT-Verfahrens warten wir leider immer noch...), sondern handfeste Tipps zum Ausfüllen der Formulare für die unternehmensbezogene Anzeige bei der Gewerbeaufsicht.
Daniel Korczinski, Standortleiter Erlangen beim Ingenieurbüro ISAS, hat für den RSV die technische Begleitung des Antrags verantwortet. Er führte die Online-Gäste durch die Verfahrensbeschreibung und gab wertvolle Hinweise für anstehende Kanalsanierungsprojekte.
Die wichtigsten Informationen aus dem Webinar im Überblick
- Der RSV hat die Aufnahme des Verfahrens Vor Ort härtendes Schlauchlining als „anerkanntes emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519“ beantragt. Die Entscheidung für die Anerkennung erfolgte bereits durch den entscheidenden Arbeitskreis des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV
- Die Listung als BT-Verfahren auf der Seite der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung wird in Kürze erwartet
- Auch wenn das BT-Verfahren noch nicht auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz aufgeführt ist, kann es ausgeschrieben und angewendet werden (hierzu gibt es die Möglichkeit der behördlichen Anerkennung).
- Eine Übersicht mit Adressen der zuständigen Gewerbeaufsichten in Deutschland steht auf der Seite des BAUA zur Verfügung.
Viele Fragen drehten sich auch um das Thema Druckleitungen. Als emissionsarmes Verfahren hat das Unternehmen PrimusLine bereits beim IFA die nach DGUV-Information 201-012 verlangten Messergebnisse vorgelegt. Auch andere RSV-Mitgliedsunternehmen engagieren sich in dem Bereich der Druckleitungssanierung.
Auch Asbestzementleitungen innerhalb von Gebäuden waren ein Thema. Der RSV hat hierzu eine Handlungsempfehlung herausgegeben, in der Hinweise für die sicherheitstechnischen Anwendungen gegeben werden.
Grundsätzlich können Verfahren angewendet werden, die den arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen und den Verfahrensbeschreibungen von bereits anerkannten emissionsarmen Verfahren entsprechen. Dies muss aber stets in Absprache mit der jeweiligen Gewerbeaufsicht erfolgen. Müssen z. B. Fallleitungen saniert werden, müssen bei den Arbeiten die entsprechenden Abschottungsmaßnahmen erfolgen.
„Wir haben ausnahmslos positive Rückmeldungen zum Webinar bekommen", zog RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker Bilanz.
Webinar verpasst?
Wir ergänzen in den nächsten Tagen die wichtigsten Fragen und Antworten in unserer FAQ-Liste auf der Themenseite Asbest.
Für alle die, die nicht teilnehmen konnten, senden wir auf Wunsch den Link mit der Aufnahme und die Präsentationsunterlagen zu. Dabei gelten die gleichen Zugangskriterien wie beim Webinar: Sie erhalten den Link, wenn Sie RSV-Mitgliedsunternehnen, Ingenieurbüro, Kommune oder Vertreter einer Behörde sind. Nutzen Sie hierfür einfach das Formular am Ende der Seite.