RSV-News BT 61: Verfahren für Schlauchliner in AZ-Kanälen ist veröffentlicht

Endlich! Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat das BT-61-Verfahren zur Instandhaltung von Abwasserkanälen aus Asbestzement veröffentlicht.

Neben dem Berstverfahren (BT 16) ist nun das vor Ort härtende Schlauchlining (BT 61) offiziell als emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 veröffentlicht.

Für Unternehmen, die eine Kanalsanierung mit diesem Verfahren durchführen, bedeutet dies: Eine Anzeige bei der jeweiligen Gewerbeaufsicht reicht aus, um einen erdverlegten Abwasserkanal aus Asbestzement mit dem vor Ort härtenden Schlauchlining instandzuhalten (weitere HInweise, z. B. zum Sachkundenachweis entnehmen Sie unserem Handzettel). Wichtig: Die in der Verfahrensbeschreibung erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden.

Den entsprechenden Antrag hatte der RSV im Frühjahr 2023 gestellt. Bereits im April 2024 hatte der entscheidende Arbeitskreis des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, dem Antrag des RSV stattzugeben. Nun wurde die Liste der BT-Verfahren um ein weiteres Verfahren ergänzt.

Das Verfahren wurde auf der Website des IFA unter dem Webcode D646056 veröffentlicht.

„Wir freuen uns sehr über die Veröffentlichung, denn wir wissen: Viele Kommunen scharren förmlich mit den Hufen, um endlich ihre AZ-Kanäle mit Schlauchlinern sanieren zu können", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.

Seit Ende 2020 beschäftigt sich der Verband bereits mit dem Thema und hat mit Unterstützung von Netzbetreibern, Ingenieurbüros und ausführenden Unternehmen das Antragsverfahren in die Wege geleitet. „Das war ein ganz schönes Stück Arbeit. Der Dank gilt an dieser Stelle allen Mitgliedsunternehmen, die dazu beigetragen haben", so Haacker. Den größten zeitlichen Einsatz habe Daniel Korczinski vom Ingenieurbüro ISAS geleistet. Er hatte die Projektleitung übernommen und neben seiner Arbeit als Leiter der Niederlassung Erlangen den Antrag maßgeblich organisiert.

Das bedeutet die Anerkennung

Durch die Aufnahme in die Liste der emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519 wird es für Netzbetreiber einfacher, eine Kanalsanierung für AZ-Leitungen rechtssicher und einfach auszuschreiben. Es muss keine gesonderte behördliche Genehmigung eingeholt werden. Die oft als „Inliner-Verfahren" bezeichnete minimalinvasive Sanierungsmethode wird somit für die Instandhaltung von Abwasserkanälen rechtssicher anwendbar.

Die „emissionsarmen Verfahren" wurden in der Gefahrstoffverordnung eingeführt, um Ausnahmen für das Verwendungsverbot von Asbest zu definieren. Gemäß Absatz II des Anhangs zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind vom Verbot jene „emissionsarmen Verfahren" ausgenommen, die „behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind."

Für die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 muss für mehreren Baustellen nachgewiesen werden, dass während der einzelnen Prozessschritte die Grenzwerte für die Faserkonzentration am Arbeitsplatz eingehalten werden.

Die Anerkennung bezieht sich auf die Verwendung von vor Ort härtenden Schlauchlinern inklusive der Wiederherstellung und Anbindung der Anschlussleitungen und der Schächte.

Fragen, Antworten, weitere Infos

Der RSV hat eine eigene Info-Seite eingerichtet, auf der die Informationen rund um das Thema Umgang mit AZ-Leitungen zu finden sind.

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