Stellungnahmen – Stellungnahme an das Europäische Parlament zu Asbest
Der RSV nimmt Stellung zu einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Asbest
Die Kurzfassung der Stellungnahme
Die in der EP-Entschließung getroffene politische Zielsetzung, langfristig zu einer EU-weiten Vermeidung von Asbestexpositionen im Alltag beizutragen, findet grundsätzlich unsere uneingeschränkte Unterstützung. Empfehlungen, die sich dieser Zielverfolgung ohne Betrachtung der Machbarkeit und der konkreten Auswirkungen unterordnen, sehen wir als kritisch, wenn sie mittelfristig das Gegenteil bewirken. In der EP-Entschließung finden sich – in Bezug auf den für den Deponieraum nicht unerheblichen Bereich der Rohrleitungssanierung konkrete Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Wirksamkeit bereits etablierter Lösungskonzepte und der Umsetzbarkeit im Sinne des Arbeitnehmerschutzes.
1. Wir empfehlen, Maßnahmen, die künftig von der EU-Kommission in Bezug auf die Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Asbest im Baubereich getroffen werden, auf gewerkspezifische Besonderheiten zu überprüfen, insbesondere im Bereich der erdverlegten Entwässerungsleitungen. Der Großteil der Sanierungsverfahren, die der RSV über seine Mitglieder vertritt, sind Verfahren, die fast ausnahmslos unterirdisch und weitgehend mit Robotertechnik angewendet werden. Es findet also nicht der in Gebäuden unausweichliche Kontakt mit der Atemluft statt. Ihnen ist gemeinsam, dass das undichte Altrohr mit einem neuen, zumeist muffenfreies und statisch tragfähigem "Rohr im Rohr" versehen wird. Zumeist wird vom Schacht oder aus einer kleinen Baugrube heraus gearbeitet – quasi minimalinvasiv, mit Robotertechnik und mit erheblichem CO2-Einsparungen gegenüber grabenden Verfahren. In diesem Zusammenhang wird auch von grabenlosen Sanierungsverfahren gesprochen (international: trenchless technologies).
2. Wir legen dem EP nahe, die unter Punkt 40 der Entschließung geplante Absenkung der Grenzwerte auf 1.000 Asbestfasern/m3 als "Arbeitsplatzgrenzwert" zu verzichten und statt dessen eine differenzierte Grenzwertbetrachtung vorzunehmen, die den in Deutschland für Antragsverfahren etablierten Werten (gemäß DGUV-Arbeiten) entspricht. Auftraggeber von Sanierungen haben somit weiterhin die Sicherheit, über offizielle Antragswege und qualifizierte Fachunternehmen die Beseitigung von asbesthaltigen Produkten vorzunehmen. Eine unverhältnismäßige Reduzierung könnte aus unserer Sicht eine verstärkte Tendenz bedeuten, tatsächliche Asbestvorkommen im Baugewerbe nicht zu melden. Viele emissionsarme Verfahren wären zudem nicht mehr anerkennungsfähig. Dies dürfte Gegenteil von dem bewirken, was die Kommission erreichen möchte – mit gefährlichen Auswirkungen für unsere Arbeitnehmer.
3. Wir empfehlen dem EP eine eingehende Beschäftigung mit grabenlosen Sanierungsverfahren als Mittel zur Passivierung von Abwasserleitungen und Trinkwasserleitungen. Um die Beseitigung durch künftige Generationen zu ermöglichen, ist zudem die Erstellung eines Katasters zu erwägen und gesetzliche Grundlagen in den nationalen Gesetzgebungen hierfür zu schaffen.
4. Wir empfehlen, bei allen gesundheitspolitischen und arbeitsschutzrechtlichen Erwägungen das Thema der Realisierbarkeit zu berücksichtigen und Pläne abzuwägen mit den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Empfehlung an das EP lautet hier, sich im Bereich der AZ-Rohrleitungen im weiteren Prozess von Netzbetreibern, Kommunalvertretern und Fachexperten beraten zu lassen, um vernünftige und angemessene Entscheidungen zu treffen – im Sinne einer vertrauenswürdigen EU-Gesundheits- und Umweltpolitik.
Über uns:
Der RSV vertritt Unternehmen, Hersteller und Ingenieurbüros aus dem Bereich der Rohrleitungssanierung in Deutschland. Der Verband gibt seit rund 30 Jahren technische Empfehlungen und Verfahrensbeschreibungen heraus, die kommunale, gewerbliche und private Auftraggeber bei der Instandhaltung der Netzinfrastruktur unterstützen. Im Beirat des Verbands sowie in den Arbeitskreisen wirken kommunale Auftraggeber mit, die ihre Perspektive in die Arbeit des RSV einbringen.
Die Langfassung dieser Stellungnahme: www.rsv-ev.de/stellungnahmen