Pressemitteilungen Schlauchlining in AZ-Kanälen: Emissionsarmes Verfahren ist veröffentlicht

Erdverlegte Asbestzementkanäle können in Deutschland mit vor Ort härtenden Schlauchlinern grabenlos instandgehalten werden, ohne im Einzelfall Genehmigungen beantragen zu müssen. Die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519  ist nun veröffentlicht.

Werden Firmen für eine Schlauchliner-Sanierung von Asbestzementkanälen beauftragt, ist damit keine Genehmigung im Einzelfall mehr erforderlich – eine unternehmensbezogene Anzeige bei der jeweiligen Gewerbeaufsicht reicht aus. Neben dem nun veröffentlichten BT 61 (vor Ort härtendes Schlauchlining) hat das Berstverfahren (BT 16) seit vielen Jahren eine solche Anerkennung.

Der entscheidende Arbeitskreis des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hatte im April 2024 beschlossen, das vor Ort härtende Schlauchlining in die Liste der bautechnischen Verfahren (BT-Verfahren) aufzunehmen. Der Rohrleitungssanierungsverband hatte den Antrag eingereicht und die Verfahrensbeschreibung sowie die Messungen an drei Baustellen bereitgestellt.

Formulare für die unternehmensbezogene Anzeige und weitere Hinweise bietet der RSV auf der Internetseite kostenfrei zum Herunterladen an (www.rsv-ev.de/az2024).

Verunsicherung sorgte fast für Stillstand bei Kanalsanierungen

Jahrelang hatte es in Deutschland nahezu einen Stillstand bei Kanalsanierungsprojekten gegeben, ausgelöst durch ein Verbot in Bayern und einer daraus folgenden bundesweiten Verunsicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. "Die Entscheidung wurde zwar in Bayern durch das Ministerium längst wieder rückgängig gemacht. Trotzdem hatten sich Kommunen in ganz Deutschland nicht an das Thema herangetraut und auf die Anerkennung gewartet", erklärt RSV-Vorstandsvorsitzender Andreas Haacker. "Das Problem war auch, dass viel Unwissenheit im Spiel war und sich falsche Aussagen hartnäckig gehalten haben, wie etwa das angebliche Verbot lebensverlängernder Maßnahmen. Dazu mussten wir viel Aufklärungsarbeit leisten und werden dies auch weiterhin tun."

Fast täglich hatten sich Kommunen beim RSV gemeldet, die zum Teil nicht einmal reinigen oder inspizieren durften und damit ihre Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz vernachlässigt hatten.

Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Instandhaltungsarbeiten an Bauprodukten aus Asbest, bei denen ein Abtrag der Oberfläche zu erwarten ist, nur mit anerkannten emissionsarmen Verfahren erfolgen. Sie haben durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte von 10.000 Fasern pro Kubikmeter Atemluft nachgewiesen. Selbst ohne gesonderten Atemschutz soll so eine Gefährdung für Mitarbeiter ausgeschlossen werden.

Neue Gefahrstoffverordnung: "Hoffen auf gesunden Menschenverstand"

Eine Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung durch die Bundesregierung ist seit Jahren in Planung. Angedacht sind vor allem strengere Pflichten für Hausbesitzer und Arbeitgeber. Die vom RSV empfohlene Berücksichtigung erdverlegter Rohrleitungen fehlt im aktuellen Referentenentwurf allerdings immer noch. Haacker: "Der neue Entwurf ist immer noch deutlich erkennbar für den Hochbau zugeschnitten. Immerhin wird klar zum Ausdruck gebracht, dass emissionsarme Verfahren nachweislich im Bereich niedrigen Risikos liegen. Wir hoffen, dass bei der Umsetzung der Verordnung in den Bundesländern gesunder Menschenverstand an den Tag gelegt wird."

Aktuell beschäftigt sich der Verband mit den Sanierungsverfahren an Leitungen aus Asbestzement, die innerhalb von Gebäuden liegen und bei denen der Austausch eine unverhältnismäßige Hürde darstellt. Anfang des Jahres hatte der RSV eine Handlungsempfehlung verfasst, die auf der RSV-Internetseite zum Abruf steht.

RSV bietet Webinare an

Für Gewerbeaufsichten, Ministerien und Kommunen veranstaltet der RSV am 23. September um 10 Uhr ein kostenfreies Webinar. Anmeldungen sind über die Internetseite ab Mitte August möglich.

Bildunterzeile:

Foto oben:

Das vor Ort härtende Schlauchlining verhindert den Austritt von Asbestfasern ins Abwasser. Mit dem BT 61 Verfahren ist es nun ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519. Das Bild zeigt den gehärteten Schlauchliner, der in den Schacht hineinragt und abgeschnitten wird. Foto: RSV

Foto unten:

An drei Baustellen hat der RSV nachgewiesen, dass das Vor Ort härtende Schlauchlining eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren in Asbestzementkanälen anerkannt werden kann. Foto: RSV

 

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