Materialpreise
Die aktuelle RSV-Statistik zeigt für 2023 einen kontinuierlichen Abwärtstrend bei den Herstellungspreisen.
Bei den meisten Ausgangsstoffen für Schlauchliner entspannen sich die Preise. Der RSV-Index sinkt um insgesamt 5
Auch wenn sich bei den Erzeugerpreisen insgesamt eine leichte Beruhigung einstellt – bei Glasfasern und bestimmten
Achtung: Korrektur beim GP-RS 2 (Januar und Februar) - bitte berücksichtigen!
Die Preise steigen – das ist auch im Entwässerungsbereich der Fall. "Umso wichtiger ist jetzt die wirtschaftliche und
Während die Kosten im Baubereich kontinuierlich steigen, haben sich die Materialpreise fürs Schlauchlining auf hohem
Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zeigen eine stabile Preislage bei Kunststoffen. Bei Rohren aus Beton,
Personalmangel, steigende Energiepreise, fehlende Planungskapazitäten, AZ-Rohre: Der RSV-Vorstand sagt Firmen und
Der RSV-Index zeigt sich im Oktober nahezu unverändert. Höhere Energiekosten spielen möglicherweise bei Glasfasern eine
Der RSV-Index für Schlauchliner, der auf den Erzeugerpreisen des Statistischen Bundesamts basiert, bleibt auf hohem
Der RSV-Vorstand nimmt Stellung zum aktuellen Erlass zur Preisgleitklausel.
Im Talk mit Markus Lanz appelliert Bauministerin Geywitz an Kommunen und Länder, Nachverhandlungen und
Kommunen sollen Sonderregelungen, die derzeit im Bund gelten, ebenfalls umsetzen können - das ist die Forderung des RSV
Der aktuelle Index des Statistischen Bundesamts zeigt einen Anstieg der Preise im Vergleich zum Februar 2021 um 25,9
Ausschreibung mit Preisgleitklausel – So geht's
Erhebliche Preissteigerungen in der Chemieindustrie und im Energiebereich sowie knappe Verfügbarkeit in diversen Branchen machen Auftraggebern im Bereich Kanalsanierung zu schaffen. Aufgrund eines neuen Erlasses zum Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln in öffentlichen Ausschreibungen haben wir diese Seite grundlegend überarbeitet.
- Insbesondere beim Umgang mit Verbundbaustoffen gibt es durch einen neuen Erlass des Bauministeriums vom 22. Juni neue Regelungen, die das Ausschreiben vereinfachen. Die Änderungen hat der RSV-Vorstand in einer Stellungnahme kommentiert und die Dokumente auf dieser Seite angepasst.
- Da beim Schlauchlining eine eindeutige Zuordnung zu Materialien schwierig ist, hat der RSV einen Index entwickelt, der die Zusammensetzung von Schlauchlinern gemäß Statistik abbildet und damit die Ermittlung von GP-Nummern vereinfacht.
- Eine wichtige Änderung betrifft das Formblatt 225, das vom Auftraggeber bisher die Ermittlung eines "Basiswert 1" verlangte. Mit dem alternativ verwerndbaren Formblatt 225a muss nun der Bieter den kalkulierten Stoffpreis für die jeweilige GP-Nummer angeben. Dieser Stoffpreis bildet den Basiswert 2, dessen Fortschreibung gemäß Nummer 3.4 der Hinweise für die Ermittlung der Mehr- /Minderaufwendungen ausschlaggebend ist. Für die Berechnung der Mehr- und Minderaufwendungen finden Sie eine Beispielrechnung für das Formblatt 225a hier.
- Weiterhin ist die ausschreibende Stelle in der Pflicht, in der Ausschreibung eine GP-Nummer festzulegen. Diese kann laut RSV-Empfehlung im Schlauchlining durch den jeweiligen GP-RS ersetzt werden (bei materialoffenen Ausschreibungen Nennung aller drei Indizes).
- Eine Berechnungshilfe (Excel-Datei) erleichtert Bietern und ausschreibenden Unternehmen das Berechnen der RSV-Indexpreise.
Alle relevanten Dokumente zum Herunterladen finden Sie am Ende der Seite.
Formblätter und Erlasse des Bundes
Neuer Erlass vom 22.06.2022 zur Stoffpreisgleitklausel
2022-06-22-bmwsb-bwi7-stoffpreissteigerungen-verlaengerung-erlass.pdf (376,3 KiB)
Erlass vom 22.03.2022 zu Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien
Formblatt 225a
Hinweis zur Wirkungsweise des Formblatts 225a
RSV-Dokumente zum Herunterladen
Anwendung des GP-RS für Schlauchliner - Formblatt 225a
225a-ausfuellbare-erklaerung-preisgleitklausel-gp-rs-rsv.pdf (483,4 KiB)
Hinweise zum Dokument
- Die Empfehlung erfolgt aus der Motivation heraus, Ausschreibungen von Schlauchlinern zu ermöglichen und zugleich den Anforderungen gerecht zu werden, das Vergabehandbuch des Bundes (Formblatt 225a) anzuwenden. Zahlreiche Kommunen und Ingenieurbüros haben dem RSV mitgeteilt, dass sie dazu angehalten wurden. Als Alternative steht die Formulierung einer Allgemeinen Verhandlungsklausel zur Verfügung.
- Weichen in der Zukunft die tatsächlichen Entwicklungen der Verkaufspreise deutlich von der Entwicklung des GP-RS des Statistischen Bundesamts ab, wird der RSV aktiv von einer Anwendung der Preisgleitklausel abraten.
- Es handelt sich bei der Anwendung der Preisgleitklausel nach dem Vergabehandbuch um eine freiwillige Anwendung der ausschreibenden Stelle (weitere "Risiken und Nebenwirkungen" im Dokument
Fragen und Antworten
Mit dem neuen Erlass zur Preisgleitklausel hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau am 22. Juni 2022 eine aktualisierte Fassung des Vergabehandbuchs herausgegeben. Das darin enthaltene neue Formblatt 225a ist eine Reaktion auf die schwierige Anwendung der Stoffpreisgleitklausel in der Praxis. So musste der Auftraggeber bisher im Vorfeld der Ausschreibung einen "Basiswert 1" ermitteln – also einen Preis, der noch vor der Ausschreibung für das jeweilige verwendete Material zu erwarten ist. Eine kaum bewältigende Aufgabe, da nicht der Hersteller nicht direkt bietet, sondern das ausführende Unternehmen die verwendeten Materialien einkauft. Der Zeitpunkt der Preisfindung ist nun auf den Zeitpunkt der Submission verlagert. Das bedeutet: Das ausschreibende Unternehmen legt die GP-Nummer des Stoffes fest, dessen Preisentwicklung monatlich durch das Statistische Bundesamt beobachtet wird. Der Bieter trägt im Angebot den von ihm kalkulierten Stoffpreis ein (siehe Stellungnahme des RSV-Vorstands dazu).
Ein Problem bleibt ungelöst: Wie geht man mit Verbundstoffen im Schlauchlining um, wenn es keine GP-Nummer für das Material "Schlauchliner" gibt? Der RSV hat den "GP-RS" entwickelt, der die Zusammensetzung von Schlauchlinern mit den relevanten Indizes des Statistischen Bundesamts abbildet. Siehe Stellungnahme
Im aktuellen Formblatt 225a des Vergabehandbuchs legt der Auftraggeber die sogenannte GP-Nummer für das Material fest, für das die Preisgleitung gelten soll. Diese erlaubt die Zuordnung zum Preisindex des Statistischen Bundesamts. Im Angebot bietet das Unternehmen einen kalkulierten Preis für dieses Material. Beim Schlauchlining kann in das Formblatt – statt einer GP-Nummer – der GP-RS 1, GP-RS 2 oder GP-RS 3 eingetragen werden (bei materialoffenen Ausschreibungen alle Indizes) und eine entsprechende Erklärung zur Anwendung von beiden Seiten beigelegt werden. Alle Unterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.
Klicken Sie auf zur Ermittlung der aktuellen Erzeugerpreisstatistik auf www.destatis.de.
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Unterpunkt 61 ausklappen und „61241 Index der Erzeugerpreis gewerblicher Produkte/GP“ auswählen
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61241-004 anklicken, Monate und Güterverzeichnis auswählen,
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Downloadmenü aufklappen, letzte Option „GP2009 2-/3-/4-/5-/6-/9-Steller/Sonderpositionen“ auswählen.
Aufgeführt werden Rohstoffe und Industrieerzeugnisse, die von Produzenten des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Bergbaus in Deutschland hergestellt und im Inland verkauft werden.
Die jeweils aktuellen Werte, die auf den Erzeugerpreisen des Statistischen Bundesamts basieren, werden jeden Monat um den 20. herum veröffentlicht. Sie beziehen sich jeweils auf den Vormonat. Der RSV aktualisiert monatlich die Werte und bietet die jeweils für das Schlauchlining relevanten Daten sowie die angepasste Berechnungshilfe unten auf dieser Seite unter "RSV-Dokumente zum Herunterladen"
Folgende GP-Nummern wurden zur Ermittlung der Werte verwendet:
GP-RS 1 (Nadelfilzliner, EP) | Anteil | ||
GP 09-2016406201* | 15 % | Nadelfilzliner EP -Trägermaterial | Polyethylenterephtalat, in Primärformen |
GP 09-201640308 * | 85 % | Nadelfilzliner EP - Harz | Epoxidharze, in anderen Primärformen |
GP-RS 2 (Nadelfilzliner, UP) | |||
GP-Nummer | Anteil | Produktart | Beschreibung laut Statistik |
GP 09-2016406201 * | 15 % | Nadelfilzliner UP - Trägermaterial | Polyethylenterephtalat, in Primärformen |
GP 09-201325700 * | 20 % | Nadelfilzliner UP - Füllstoff | Aluminiumhydroxid (t-Al2O3) |
GP 09-201640900 * | 65 % | Nadelfilzliner UP - Harz | Andere Polyester, in Primärformen |
GP-RS 3 (Glasfaserliner, UP) | |||
GP-Nummer | Anteil | Produktart | Beschreibung laut Statistik |
GP 09-201640900 | 50 % | Glasfaserliner - Harz | Andere Polyester, in Primärformen |
GP 09-23141 | 50 % | Glasfaserliner - Glas | Glasfasern (einschl. Glaswolle), Waren daraus |
Grundlage sind folgende Tabellen bei Destatis: *ausgewählte 9-Steller, Sonderpostionen |
**5-Steller |
Dies ist unter Punkt 3 des Formblatts 225a erläutert.
Folgende Angaben sind zu machen:
- GP-Nummer (Betriebsstoffe: Abrechnungseinheit) (Güterverzeichnis Produktionsstatistik)
- Abrechnungszeitpunkt (z. B. Einbau, Lieferung oder Verwendung)
Ein Basiswert 1 entfällt. Stattdessen gibt der Bieter die für die jeweilige GP-Nummer den Stoffpreis aus seinem Angebot an. Dies ist dann Basiswert 2 zum Zeitpunkt der Submission. Der Basiswert 3 berechnet sich dann aus der Multiplikation von Basiswert 2 mit dem Quotienten aus Index des Abrechnungszeitpunkts und Index der Angebotseröffnung.
Mehr- oder Minderaufwendungen werden errechnet für jede Position (OZ) im "Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel", als Differenz des Basiswertes 3 und des Basiswertes 2, multipliziert mit der abzurechnenden Menge.
Gemäß Erlass vom 22.06.2022 kann die Ermittlung der Stoffpreise ohne Basiswert 1 erfolgen.
|
Basiswerte |
Zeitpunkt |
Ermittlungsweg |
Indexwert |
in Euro |
1 |
Basiswert 1 |
entfällt | |||
2 |
Basiswert 2 |
Angebotseröffnung (Öffnen der Angebote) (Monat) |
Stoffpreis aus dem bezuschlagten Angebot (Angabe des Bieters) |
122 |
332,73 € |
3 |
Basiswert 3 |
Abrechnungszeitpunkt (Monat) |
Basiswert 2 * (Indexwert aus 3/Indexwert aus 2) |
144 |
332,72 €*(144/122)=392,72 € |
Mehraufwendung aus diesem Beispiel: 59,99 Euro, Selbstbehalt: 5,99 €. Auszahlung 54 € / m
Angebotspreis des bezugschlagten Angebotes: 370 €/ m
Preisfortschreibung Basiswert 3: 370 €/m + 54€/m = neuer Preis: 424 €/m
Die Anforderungen für eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sind grundsätzlich hoch. Sie ist im Einzelfall zu betrachten und setzt eine erhebliche Veränderung der Voraussetzungen voraus. So muss etwa nachgewiesen sein, dass Auftragnehmer den Vertrag – unter den veränderten Rahmenbedingungen – nicht eingegangen wären. Nach der aktuellen Rechtsprechung können selbst Ereignisse wie Revolution, Krieg, Vertreibung, Hyperinflation oder eine (Natur-) Katastrophe nicht herangezogen werden, um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu begründen. (BGH, XII ZR 8/21)
Die Grenze für eine nachträgliche Anpassung ist in § 132 GWB geregelt. Nachträgliche Änderungen sind möglich, wenn "der Wert der Änderung der Liefer- und Dienstleistungsaufträge nicht mehr als 10 Prozent und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt". Ansonsten gilt: Wesentliche Änderungen erfordern eine Neuausschreibung.
Eine wesentliche Änderung liegt unter anderem dann vor," wenn mit der Änderung das wirtschaftliche Gleichegwicht des öffentlichen Auftrages zugunsten des Auftragnehmers in einer Weise verschoben wird, die im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen war." (§ 132 GWB (1),2). "Ferner wird eine wesentliche Änderung angenommen, wenn sich durch die Änderung das wirtschaftliche Gleichgewicht des Auftrags zugunsten des Auftragnehmers verschieben würde (Nr. 2). Wesentlich sind zudem nachträgliche Änderungen, wenn mit der Änderung der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet (Nr. 3) oder der „alte“ Auftragnehmer durch einen neuen Auftragnehmer ersetzt wird (Nr. 4)." (Quelle: DTVP)
"Bei Preissteigerungen um mehr als 50 Prozent wird dies regelmäßig angenommen" (Quelle: Jäger Rechtsanwälte)
(ohne Gewähr)
Mit einer Empfehlung zum Herunterladen bietet der RSV seit dem 9.5.22 nun eine Möglichkeit für ausschreibende Stellen, die die Preisgleitklausel bei Schlauchlinern anwenden müssen oder möchten..
Um die Berechnung zu vereinfachen, gibt es eine Beispielrechnung sowie eine Excel-Datei zum Herunterladen, die eine einfache Ermittlung des GP-RS ermöglicht (siehe RSV-Dokumente zum Herunterladen unten auf dieser Seite)
Das Dokument enthält einen Verbundindex mit GP-Nummern für die jeweiligen Materialien, aus denen Schlauchliner bestehen. Je nach Material gibt es einen eigenen Index, der bei einer starken Preissteigerung zwischen Angebotseröffnung (Basiswert 2) und Abrechnung (Basiswert 3) herangezogen werden kann. Weitere Hinweise - zum Beispiel zur Bagatellgrenze und zur Berechnung - sind dem Formblatt 225 des Vergabehandbuchs zu entnehmen.
Hier geht es zur Index-Empfehlung
Erstellt am 09.05.22, aktualisiert am 27.07.22
Das Formblatt zur Preisgleitklausel aus dem Vergabehandbuch des Bundes verlangt zur Bewertung GP-Nummern aus der Erzeugerpreisstatistik des Statistischen Bundesamts und die dazugehörigen Indizes. Diese sind unter anderem hier zu finden (mit Strg + Fz. B. nach „Rohre“ zuchen) Link aktualisiert am 02.05.22
Da es z. B. für das Schlauchlining einen solchen Indexwert bisher nicht gibt, wäre die Voraussetzung für einen eigenen Index, dass dieser die tatsächliche Verkaufspreisentwicklung der auf die Baustelle gelieferten Produkte nachweislich abbildet. Der RSV hat eine Lösung erarbeitet, die es ausschreibenden Stellen ermöglicht, in unsicheren Situationen wie diesen eine sichere Kalkulation gemäß der Vorgaben des Formblatts zu ermöglichen. Diese liegt seit dem 6. Mai vor.
Hier geht es zur Indexempfehlung GP-RS
Erstellt am 21.04.22, überarbeitet am 26.04.22 und zuletzt am 09.05.22
Wird das Vergabehandbuch des Bundes mit dem Formblatt 225 (siehe Download unten auf der Seite) angewendet, ist eine Preisangabe gefordert – und zwar mit einem damit verbundenen Preisindex des Statistischen Bundesamts. Unter Punkt 2.2 heißt es:
Der Auftraggeber setzt für die im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Stoffe fest:
- einen Basiswert 1 zum Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen (Monat / Jahr) als
Nettopreis der der Abrechnung zugrunde liegenden Abrechnungseinheit (z.B. €/t, €/ltr.), - die GP-Nummer,
- für Betriebsstoffe: die Abrechnungseinheit (z.B. Verbrauch in ltr/m³),
- den Abrechnungszeitpunkt.
Ein entscheidender Punkt ist die GP-Nummer - eine bis zu 9-stellige Nummer, die für Produkte im "Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken" vergeben wird. Auf diesem Verzeichnis basieren die Informationen der Erzeugerpreisstatistik des Statistischen Bundesamtes, die derzeit insgesamt rund 1350 Positionen umfasst.
Derzeit gibt es in der offiziellen Erzeugerpreisstatistik des Statistischen Bundesamtes keinen Erzeugerpreis für das "Vorprodukt Schlauchliner", und damit auch keine GP-Nummer.
Das Güteverzeichnis, auf das die derzeitge Erzeugerpreisstatistik sich bezieht, stammt aus dem Jahr 2009 (!). Ob sich die Erzeugerpreisstatistik - mitsamt ihren GP-Nummern - überhaupt für eine aktuelle Abbildung von Preisen im Baubereich eignet, wäre zu hinterfragen. Auch an anderen Stoffen und Produkten sieht man auffällige Preissprünge zwischen einzelnen Monaten. Diese können darauf zurückzuführen sein, dass die Datenbasis klein ist und es nur wenige Meldungen an das Statistische Bundesamt gegeben hat.
Allerdings: Um Ausschreibungen nicht ins Stocken geraten zu lassen, weil die Anwendung der Preisgleitklausel vorgeschrieben ist, hat der RSV eine Empfehlung erarbeitet.
Aktualisiert am 09.05.22
(ohne Gewähr)
Mangels eindeutiger GP-Nummern werden immer wieder die Formblätter 221-223 des Vergabehandbuchs des Bundes ins Gespräch gebracht, bei denen der Bieter seine Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen versieht. Diese Blätter als Ersatz für den festzulegenden Basiswert 1 zu nutzen oder hierdurch die GP-Nummer zu ersetzen, sieht Rechtsanwalt Robin Lorenz von der Kanzlei CLP aus zwei Gründen für problematisch. ”Der Basiswert 1 muss zum Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen festgelegt werden, wie es die Richtlinie zu 225 in Ziffer 6.1.1. festlegt. Wenn man auf die Preise nach Formblatt 223 abstellt, eröffnet man nicht nur Spielräume für Spekulationen, sondern verzögert auch den Basiswert 1 um den Zeitraum der Angebotsfrist. Denn das Formblatt erhalten Sie erst mit Angebotsabgabe.” Außerdem würden Auftraggeber keinen einheitlichen Referenzwert erhalten, da das Formblatt 223 Ausdruck der Kalkulation eines jeden Bieters ist, die naturgemäß voneinander abweichen können. Mithin erhalten Sie je nach Angebot einen anderen Referenzwert. Auch dies halte ich für schwierig, da es ein objektiver Referenzwert sein soll.”
Erstellt am 14.04.22, überarbeitet am 26.04.22
Der Erlass des Bundesministeriums (Download unten auf der Seite) gilt ausschließlich für Baumaßnahmen des Bundes. Für alle anderen ist die Anwendung freiwillig, wenngleich Bundesbauministerin Klara Geywitz unlängst die Empfehlung für die Anwendung durch Länder und Kommunen ausgesprochen hat. Bei Bundes-Baumaßnahmen wird die Nutzung des Formblatts 225 (Einbeziehung der Preisgleitklausel) vorgeschrieben, wenn und soweit zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung ein Zeitraum von einem Monat liegt. In laufende Vergabeverfahren soll eine Preisgleitklausel nachträglich eingeführt werden. Nach Angebotseröffnung soll die Ausschreibung zurückversetzt werden und die Preisgleitklausel ist nachträglich einzubeziehen. Eine spontane Umfrage im Webinar zeigte: Das Vergabehandbuch des Bundes ist für die meisten der ausschreibenden Stellen aufgrund interner Vorgaben zwingend anzuwenden.
Erstellt am 08.04.22, überarbeitet am 26.04.22
Als Alternative stellt Rechtsanwalt Robin Lorenz von der Kanzlei CLP die Lösung vor, Verhandlungsklauseln in der Ausschreibung zu formulieren. Bei laufenden Verträgen sei es zudem ratsam, mit dem Auftragnehmer gemeinsam nach Lösungen zu suchen. ”Sprechen können die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführungimmer, das setzt allerdings ein hohes Maß an Vertrauen voraus”, so Lorenz. Eine allgemeine Verhandlungsklausel abseits des Vergabehandbuchs kann den Parteien einen vertraglichen Anspruch verschaffen. Dies ist aber dann schwierig zu realisieren, wenn öffentliche Auftraggeber ausschließlich das Vergabehandbuch verwenden dürfen. Noch zu beobachten ist die Frage, wie sich Angebote entwickeln, wenn keinerlei Preisgleitklausel eingebunden wird.”
Erstellt am 08.04.22, überarbeitet am 26.04.22
Diese Frage beantwortet Destatis aktuell auf der Internetseite.
"Aus statistischer Sicht ist es sinnvoll, in Verträgen nicht auf Indexpunkte, sondern auf prozentuale Veränderungsraten abzustellen, da Indexpunkte stark vom absoluten Indexstand der verglichenen Indizes abhängen."
Mehr dazu hier:
Auskünfte zu Preisen trifft das Statistische Bundesamt nicht. Allerdings lohnt sich durchaus die Kontaktaufnahme. Destatis teilt aktuell mit:
"Unternehmen verwenden in Verträgen mit anderen Unternehmen häufig Preisgleitklauseln, um sich gegen Marktrisiken abzusichern. Darin wird häufig auf die Entwicklung des Erzeugerpreisindex oder eines seiner Subindizes Bezug genommen. Zum Teil werden auch Außen- oder Großhandelspreisindizes oder die Preise für ausgewählte Mineralölprodukte verwendet.
"Preisindizes für Stahl werden zum Beispiel als Bezugsgröße für Preisanpassungen bei Verträgen in der Baubranche eingesetzt. Tarife für die Güterbeförderung mit LKWs sind sehr oft an die Preisentwicklung wichtiger Kostenbestandteile wie die Erzeugerpreise für LKW und Diesel gekoppelt.
- Wenn Sie Fragen zu Preisindizes und deren Verwendung in Preisgleitklauseln haben, bieten wir Ihnen allgemeine fachliche und methodische Beratungsleistungen. Einzelfallbezogene Berechnungen des Geldwertes von Forderungen oder Verbindlichkeiten für die Anpassung vertraglich vereinbarter Preisänderungsklauseln können wir nicht vornehmen, da sie nicht zu unserem gesetzlichen Aufgabenumfang gehören. Insbesondere rechtsverbindliche Auskünfte sind uns untersagt.
- Wir können auch keine Empfehlungen aussprechen, welcher Index bestimmten Vertragsverhältnissen zugrunde zu legen ist, da es sich dabei nicht um ein statistisches Problem, sondern um eine Ermessensfrage zu einem privatrechtlichen Vertrag handelt, die von den Vertragsparteien selbst zu beantworten ist."
Die Klassifikationsstatistik der Güter wird etwa alle fünf Jahre überarbeitet. Für die Preiskalkulation relevante Stoffe und Produkte, die bisher nicht aufgeführt wurden, können dort aufgenommen werden. Um Aktualisierungen vorzunehmen, werden regelmäßig auch Verbände angehört. Der RSV gehört nun zu den Verbänden, die das Bundesamt für Statistik künftig für die Anhörung in die Klassifikation aufnimmt. Allerdings: Aufgenommen werden in den Erzeugerpreisindex nur jene Produkte und Stoffe, die zu den umsatzstärksten gehören.
Die Grundstoffe für Schlauchliner sind hauptsächlich auf Erdöl basierende Harze (Ungesättigtes Polyesterharz oder Epoxidharz) sowie Trägermaterialien (Schläuche aus speziellen ECR-Glasfasern oder Nadelfilz). Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der massiven Verteuerung von Energie haben sich die Preise für petrochemische Grundstoffe zum Teil vervielfacht (aktuelle News dazu unten).
Hinzu kommt: Preisgarantien für Grundstoffe werden laut einem Hersteller derzeit nur noch maximal 14-tägig gegeben. Es herrscht eine Ausnahmesituation, die die Folgen der Corona-Pandemie und Lieferausfälle Anfang vergangenen Jahres nochmal deutlich in den Schatten stellt. Siehe: RSV-Stellungnahme: RSV fordert Sonderregelungen bei öffentlichen Kanalsanierungen
Für Hersteller wird es derzeit zunehmend schwer, Preise über einen längeren Zeitraum stabil zu halten - sie müssen die Preissteigerungen an die ausführenden Unternehmen weitergeben.
Ausführende Firmen, die Ende vergangenen Jahres den Auftrag für die Ausführung einer Baustelle erhalten haben, die in diesem Jahr ansteht, sind ebenfalls in einer schwierigen Situation. Längerfristige Aufträge zu kalkulieren, ist so gut wie unmöglich, was zu einer Zurückhaltung auf Auftragnehmerseite führt.
Eine Pflicht, Preisgleitklauseln zu verwenden und gegebenenfalls Ausschreibungen anzupassen, besteht derzeit nur bei Baumaßnahmen des Bundes (siehe Erlass). In der Regel geht mi Wird eine konkrete Kalkulation der Materialien in der Ausschreibung nicht gefordert, ist bei starken Preisschwankungen auch mit einer starken Schwankung der Bieterpreise zu rechnen.
Verzichten Auftraggeber auf entsprechende Klauseln zur Anpassung an Preissteigerungen sind folgende Szenarien denkbar:
- Ausschreibungen werden zurückgezogen, weil das Submissionsergebnis nicht zur Kostenschätzung passt. Dies kann Gründe auf beiden Seiten haben,.
- Bieter nehmen einen erhöhten Risikozuschlag in Angebote auf, um sich für weitere mögliche Preissteigerungen zu wappnen.
- Es werden keine Angebote eingereicht.
- Unternehmen reichen Angebote ein, sind aber aufgrund von unwirtschaftlicher Kalkulation nicht mehr in der Lage, Aufträge auszuführen.
- Insolvenz von Unternehmen und damit fehlende Dienstleister für künftige Ausschreibungen
(ohne Gewähr)
Ausschreibende Stellen können in Vergabeunterlagen eine Stoffpreisgleitklausel mit aufnehmen, um in Fall starker Preisschwankungen eine angemessene Kalkulation von Angeboten zu ermöglichen. Hierfür steht das Formblatt 225 zur Verfügung, das im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes enthalten ist.
Bis Ende Juni 2022 hat die Bundesregierung eine Praxisempfehlung herausgegeben, nach der bei öffentlichen Bau- und Verkehrsaufträgen des Bundes Preisgleitklauseln bei Verträgen möglich sein sollen. Auch nachträgliche Preisanpassungen sollen möglich sein. Die Praxisempfehlung finden Sie unten im Downloadbereich.
Die jeweils verwendeten Materialien werden beim Vertrag dort aufgelistet und mit GP-Nummern aus dem Güterverzeichnis Produktionsstatistiken gekennzeichnet. Die Preisindizes für die Produkte werden monatlich durch das statistische Bundesamt (Destatis) bekanntgegeben.