Unterlagen zur behördlichen Anerkennung nach TRGS 519
Auf dieser Seite erhalten Sie die Messergebnisse und Unterlagen zum Herunterladen, die für die Anerkennung des Vor Ort härtenden Schlauchlinings als emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 notwendig bzw. wissenswert sind. Die Veröffentlichung erfolgt mit Zustimmung des Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sobald das BT-Verfahren durch das IFA anerkannt ist, wird diese Seite deaktiviert.
Gemäß TRGS 519 sind Behörden ebenso wie das IFA berechtigt, Anerkennungen zu erteilen. Weitere Informationen sind im Dokument (Vorlage zur behördlichen Anerkennung) enthalten.
Stand: 02.04.2024
Wichtiger Hinweis
Bei den Unterlagen handelt es sich um Dokumente, die wir Ihnen als Behörde auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung gestellt haben. Bitte nutzen Sie diese ausschließlich für den Zweck der behördlichen Anerkennung. Eine Weiterleitung an Dritte ist nicht gestattet.
Messergebnisse und Unterlagen zum Herunterladen
Weitere Informationen
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