RSV-News Preisgleitklauseln: RSV veröffentlicht Empfehlung für Schlauchliner

Ein Verbund-Index soll Ausschreibungen gemäß dem Vergabehandbuch des Bundes ermöglichen (aktualisiert am 27.07.2022).

Mit der folgenden Empfehlung zum Ausfüllen und einer Berechnungshilfe bietet der RSV nun Hilfen für ausschreibende Stellen, die die Preisgleitklausel bei Schlauchlinern anwenden müssen oder möchten. Diese Dokumente und Informationen stehen zur Nutzung bereit.

Erklärung (vom Bieter und Auftraggeber auszufüllen)

Mit einer Empfehlung zum Herunterladen bietet der RSV eine Möglichkeit für ausschreibende Stellen, die Preisgleitklausel bei Schlauchlinern gemäß Formblatt 225 des Vergabehandbuchs des Bundes anzuwenden.

Das Dokument enthält einen Verbundindex mit GP-Nummern für die jeweiligen Materialien, aus denen Schlauchliner bestehen. Je nach Material gibt es einen eigenen Index, der bei einer starken Preissteigerung zwischen Angebotseröffnung (Basiswert 2) und Abrechnung (Basiswert 3) herangezogen werden kann. Weitere Hinweise - zum Beispiel zur Bagatellgrenze und zur Berechnung - sind dem Formblatt 225 des  Vergabehandbuchs zu entnehmen.

Aktuelle Indexwerte GP-RS

 

GP-RS 1 Index Nadelfilzliner EP 143,715 144,775 146,14 158,315 160,51 161,37
GP-RS 2 Index Nadelfilzliner UP 117,51 120,675 123,02 129,22 131,88 135,34
GP-RS 3 Index Glasfaserliner UP 114,95 116 118,4 130,15 126,7 131,35
GP-RS 0 Schlauchliner gesamt 125,39 127,15 129,19 139,23 139,70 142,68
Entwicklung GP-RS 0 zum Vormonat 2% 1,40% 1,60% 7,77% 0,34% 2%
Entwicklung GP-RS-0 zum Vorjahresmonat 27% 26% 27% 25% 23% 24%

Hinweise zum Dokument

  • Die Empfehlung erfolgt aus der Motivation heraus, Ausschreibungen von Schlauchlinern zu ermöglichen und zugleich den Anforderungen gerecht zu werden, das Vergabehandbuch des Bundes (Formblatt 225) anzuwenden. Zahlreiche Kommunen und Ingenieurbüros haben dem RSV mitgeteilt, dass sie dazu angehalten wurden. Als Alternative steht die Formulierung einer Allgemeinen Verhandlungsklausel zur Verfügung.
  • Weichen in der Zukunft die tatsächlichen Entwicklungen der Verkaufspreise deutlich von der Entwicklung des GP-RS des Statistischen Bundesamts ab, wird der RSV aktiv von einer Anwendung der Preisgleitklausel abraten. Dies würde frühestens im Juni (etwa 20. Juni, Versand der amtlichen Statistik für den Monat Mai) passieren, abhängig von den uns vorliegenden Informationen, inwieweit  die tatsächlichen Verkaufspreise angepasst wurden / werden oder nicht.
  • Es handelt sich bei der Anwendung der Preisgleitklausel nach dem Vergabehandbuch um eine freiwillige Anwendung der ausschreibenden Stelle (weitere "Risiken und Nebenwirkungen" im Dokument

Berechnungshilfe

Die Excel-Datei "Berechnungshilfe" enthält bereits die Formeln aus der Anwendung des Formblatts. Ausschreibende Stellen müssen lediglich den Indexwert aus dem jeweiligen Monat einfügen sowie den Basiswert 1. Die relevanten Indizes von Januar bis März 2022 sind ebenfalls im Dokument enthalten.

Zum Herunterladen: Index-Berechnungshilfe

berechnungshilfe-basiswerte-schlauchliner-06-22.xlsx (15,5 KiB)

Formblatt 225 – Beispielrechnung

An dieser Stelle eine Beispielrechnung (anhand fiktiver Werte): Wert der Position laut Ausschreibung: 300 Euro / m

 

Basiswerte

Zeitpunkt

Ermittlungsweg

Indexwert

in Euro

1

Basiswert 1

Versand der Angebotsunterlagen (Monat)

Ermittelt (Mittelwert aus 3 Angeboten oder Erfahrungswert

110

300 €/m

2

Basiswert 2

Angebotseröffnung (Öffnen der Angebote) (Monat)

Basiswert 1 * (Indexwert aus 2/Indexwert aus 1)

122

300 €*(122/110)=332,73 €

3

Basiswert 3

Abrechnungszeitpunkt (Monat)

Basiswert 2 * (Indexwert aus 3/Indexwert aus 2)

144

332,72 €*(144/122)=392,72 €

Mehraufwendung aus diesem Beispiel: 59,99 Euro, Selbstbehalt: 5,99 €. Auszahlung 54 € / m

Angebotspreis des bezugschlagten Angebotes: 370 €/ m

Preisfortschreibung Basiswert 3: 370 €/m + 54€/m = neuer Preis: 424 €/m

Hinweise:

  • Die Preise zur Ermittlung des Basiswerts 1 sind Herstellerpreise, die vom eigentlichen Angebot des ausführenden Unternehmens losgelöst sind (arithmetisches Mittel aus 3 vom Auftraggeber abzufragenden Herstellerpreisen, vgl. Ziff. 6.2 der RiLi zu 225). Sind keine Preise verfügbar, muss der Auftraggeber einen auf Erfahrungswerte fußenden Betrag eingeben (vgl. Erlass BMWSB v. 25.03.2022). Die Entwicklung bei Eröffnung des Angebots wird über den Basiswert 2 abgebildet (vgl. Ziff. 3.4 Formblatt 225). Auch hier spielt der Angebotspreis des ausführenden Unternehmens keine Rolle für die Preisgleitung. Der Basiswert 2 wird anhand einer feststehenden Formel aus dem Basiswert 1 fortgeschrieben. Gleiches gilt für den Basiswert 3. Auch hier spielt der tatsächliche Angebotspreis des Unternehmens keine Rolle.
  • Die Verrechnung des Ergebnisses der Preisgleitklausel erfolgt nach Ziff. 3.6 des Formblattes 225. Hiernach werden die errechneten Mehr- oder Minderaufwendungen für jede im Formblatt angegebene Position unter Berücksichtigung des Selbsteinbehalts zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von diesem abgezogen.

 

(überarbeitet am 9.Mai 2022, 10:30)

Formblatt 225 Stoffpreisgleitklausel zum Herunterladen

formblatt225.pdf (133,6 KiB)

Hinweis zur Gewährleistung

Die Erstellung dieser Informationen erfolgte mit bestem Wissen und Gewissen der Beteiligten. Die Erklärung (ausfüllbares PDF) wurde mit juristischer Hilfe verfasst und wird vom RSV empfohlen. Berechnungshilfen und Erklärungen sind ohne Gewähr.

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