Stellungnahmen Grundwasserschutz? Ab auf die lange Bank...

Entgegen der Sonntagsreden zum Thema Grundwasserschutz: Mit der jüngsten Entscheidung billigt Schleswig-Holstein für die nächsten 17 Jahre Umweltsauereien. Eine Stellungnahme des RSV-Vorstands.

von Andreas Haacker, Benedikt Stentrup, Volker Neubert

"Mit einer Fristverschiebung auf das Jahr 2040 hat das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ein unrühmliches Hin und Her vorerst beendet. Frühestens in 17 Jahren müssen Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen nachweisen. Das klare Signal lautet also: Wir schieben dieses unbeliebte Thema erstmal erfolgreich auf die lange Bank, nach dem Motto: "Soll sich doch die über-über-übernächste Regierung damit herumschlagen!"

Das Ganze zeigt, in welchem Zustand sich unsere Umweltpolitik insgesamt befindet. Dem Bürger wird mit Biodiversität und batteriebetriebenen Bussen ökologisches Handeln vorgegaukelt, während alles, was möglicherweise beim Wähler Unwohlsein auslösen könnte, unterm Teppich verschwindet. Die per Erlass formulierte Ansage lautet: Herzlichen Glückwunsch lieber Hausbesitzer! Du darfst in den nächsten 17 Jahren Notdurft im Erdreich versenken, ohne dass es jemand mitbekommt oder ahndet. Zugleich dürfen alle mitbezahlen, wenn durch Deine Leitungen Grundwasser eindringt und in der Kläranlage teuer behandelt werden muss.

Verkannte Realität

Politiker und Verantwortliche des Umweltministeriums bekleckern sich gerade nicht mit Ruhm, was die Offenbarung ihrer Fachkenntnisse betrifft. Vor allem die Mutmaßung, dass der Bürger bei stark beschädigten Leitungen irgendwann von selbst handelt, geht an der Realität vorbei. Tatsache ist: Rund 70 Prozent der untersuchten privaten Abwasserleitungen in Schleswig-Holstein sind marode. Außerdem holen unsere Firmen regelmäßig Wurzelwerk aus den gleichen geschädigten Hausanschlussleitungen, damit – auf gut Norddeutsch – die Schiete nicht aus dem Klo wieder herauskommt.

In Zeiten, in denen wir in einer nationalen Wasserstrategie um die Zukunft der überlebenswichtigen Ressource kämpfen, fehlt uns dafür das Verständnis. Von einem grün geführten Umweltministerium eines Bundeslandes, das weitgehend vom Wasser lebt, dürfen Bürger erwarten, dass es konsequent und nachhaltig für die Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes sorgt – und zwar nicht nur in Gewerbebetrieben, sondern auch beim privaten Hauseigentümer.

Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung 17 Jahre nach hinten zu verschieben, kommt aus unserer Sicht einer kollektiven Billigung von Verstößen gegen das Wasserhaushaltsgesetz gleich.

Korrektur als Wählergeschenk?

Dass man mit vermeintlich unangenehmen Pflichten ausgerechnet dann großzügig umgeht, wenn gerade Wahlen anstehen, ist für uns nicht neu. Beim Zustand maroder Abwasserleitungen wähnt man sich offensichtlich auf der guten Seite, wenn man bei Umweltsauereien bereitwillig die Augen schließt.

Es mangelt allerdings auch an vernünftigen Regeln. Denn: Auch wenn es den Anschein hat, so ist die Sache mit den privaten Abwasserleitungen erschreckend schlecht geregelt. Die in Schleswig-Holstein eingeführte Verordnung bedient sich der DIN 1986-30 als allgemein anerkannte Regel der Technik. Das ist keine Besonderheit – auch Hamburg macht das so.

Das Problem ist nicht die Norm an sich, sondern der Zweck, für den sie verwendet wird, und die fehlende Begleitung des Grundstückseigentürmers als Verantwortlichen. Die Umsetzung einer komplexen technischen Regel wird dem Bürger überlassen, der damit natürlicherweise überfordert ist: Was muss ich bei der Beauftragung einer Inspektion wissen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Was muss getan werden und was nicht? Solche Fragen werden uns als Verband gestellt – oft, nachdem unseriöse Dienstleister bei Bürgern abkassiert haben und damit unsere Branche insgesamt in die "Schmuddelecke" ziehen.

"Schleswig-Holstein bezieht sein Trinkwasser aus dem Grundwasser. Anders als viele andere Bundesländer müssen wir das besonders schützen" – diese Aussage von Umweltminister Tobias Goldschmidt kann nur ernst gemeint sein, wenn man entsprechende Informationen und Pflichten für Grundstückseigentümer und Verbraucher wirksam näher bringt.

Bei aller Kritik....

Immerhin ist Schleswig-Holstein ein Land, das überhaupt Inspektionspflichten bei privaten Anschlussleitungen eingeführt hat und daran festhält – anders als viele andere Bundesländer. Eine gute Sache ist auch der neu beschlossene Hinweis, dass es keine Rolle spielt, wie lange vor 2040 die Grundstückseigentümer Gewissheit darüber haben, in welchem Zustand die Abwasserleitungen sind. Das lässt genügend Spielraum.

Wir hoffen, dass die Ankündigung des Umweltministeriums, jetzt mit Hochdruck die Nachweise in Wasserschutzgebieten und die Instandhaltung öffentlicher Kanäle voranzutreiben, nicht nur Lippenbekenntnisse darstellen. Wir hoffen auch, dass die Landesregierung klare Kante zeigt und sich nicht durch medial starke Vertreter von Hauseigentümerverbänden am Nasenring durch die Manege führen lässt.

Für öffentliche Netzbetreiber, Wohnungsbaugenossenschaften und Gewerbebetriebe gehört übrigens die Inspektion und Instandhaltung von Leitungen zur selbstverständlichen Aufgabe. Denn es geht nicht nur um die Einhaltung der Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz, sondern auch um den Werterhalt der  kostbaren öffentlichen Infrastruktur-Assets. Würde man nicht inspizieren und sanieren, würden die Kosten für die Abwasseraufbereitung durch die Decke schießen, Straßen würden vielerorts wegen Unterspülungen absacken und über kurz oder lang bekämen wir Trinkwasser, das den Namen nicht mehr verdient.

Wasserhaushaltsgesetz

Die wichtigste Pflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60, Absatz 1 verankert. Die lautet sinngemäß: Jeder, der eine Abwasserleitung betreibt, muss diese "nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben und instand halten" – also betriebsfähig, sicher und dicht halten. Im Gesetz ist – etwas missverständlich – die Rede von "Abwasseranlagen". Gemeint sind Leitungen und Schächte, die sowohl auf privatem Grund als auch im öffentlichen Bereich liegen können. Für private Abwasserleitungen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich, für öffentliche Sammelkanäle die Kommune oder der von ihr beauftragte kommunale Netzbetreiber (häufig regionale Abwasserverbände).

Als allgemein anerkannte Regel der Technik werden häufig DIN-Normen herangezogen. Tatsächlich sind unter dem Begriff diejenigen Prinzipien und Lösungen zu verstehen "die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben".

Im Absatz 2 heißt es: "Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen."

Die zweitwichtigste folgt in § 61 WHG Absatz 2 und wird häufig als Eigenüberwachung bezeichnet: Der Betreiber einer Leitung muss sich alos selbst darum kümmern, dass der Zustand in Ordnung ist und dies im Zweifel nachweisen können.

Wörtlich heißt es:

"Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen..."

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