RSV-News Hinweise für Grundstückseigentümer in Hamburg

Wo finden wir Hilfe bei der Sanierung von Grundstücksentwässerungsleitungen? Die Dauerbrenner-Frage in Hamburg. Unsere Antwort(en).

Grundstückseigentümer wurden in Hamburg aufgefordert, die Dichtheit des Hausanschlusses bis 31. Dezember 2020 nachzuweisen. Der RSV bietet Informationen  und eine Auswahl von qualifizierten Sanierungsbetrieben.

Kanal undicht - und nun?

Die gute Nachricht: Um die Leitungen unter Ihrem Haus oder Ihrem Grundstück wieder flott zu machen, müssen keine Bagger anrollen. Die Sanierung erfolgt heute in der Regel in geschlossener Bauweise - wie bei einer minimalinvasiven Operation. Es gibt zahlreiche Verfahren mit einer Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), bei denen leistungsfähige, neue Rohre im Altrohr entstehen und eine dichte Anbindung ans öffentliche Kanalnetz wiederherstellen. (Mehr dazu auf unserer Seite "Anschlussleitungen")

Sanierungsfirmen in Hamburg finden

Im RSV haben sich zahlreiche Mitglieder auf das Thema Hausanschluss-Sanierung und Dichtheitsprüfung spezialisiert. Unsere in Hamburg und Umgebung ansässigen  Mitglieder verfügen alle über die geforderte Zulassung nach § 13 des Hamburgischen Abwassergesetzes. Hier finden Sie Sanierungsunternehmen aus Hamburg und Umgebung, die in unserem Verband organisiert sind

Wir raten allen Hauseigentümern, nur qualifizierte Unternehmen zu beauftragen und keine Haustürgeschäfte abzuschließen!

Fragen und Antworten zur Hausanschluss-Sanierung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema und eine aktuelle Liste von Fragen und Antworten sowie weitere Infos.

Bürger-Broschüre "Reine Privatsache"

Ihre Rohrleitungen unter Ihrem Haus sind möglicherweise nicht mehr in Ordnung? Sie suchen Informationen, wie Sie überhaupt an das Thema Sanierung herangehen? Mit der Broschüre "Reine Privatsache" informiert der RSV grundsätzlich über das Thema und gibt praktische Tipps. Die Broschüre haben wir unter diesem Artikel zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Hinweis: Hier handelt es sich um eine generelle Information, die die Besonderheiten für Hamburg nicht berücksichtigt.

Besondere Anforderungen für Sanierungsfirmen

Um in Hamburg Kanalsanierungsmaßnahmen anzubieten, müssen Firmen nach § 13 Hamburgisches Abwassergesetz als zertifizierte Fachbetriebe gelten. Dabei reicht es nicht aus, vom Güteschutz Grundstücksentwässerung (Zulassung nach RAL 968) anerkannt zu sein. Zusätzlich muss eine Zertifizierung durch folgende Institutionen bestehen:

  • Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen u. -leitungen e.V.
    und die
  • Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V..

Der RSV hat in einer Stellungnahme die Qualitätsanforderungen für Firmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

Unseriöse Angebote zur Inspektion vermeiden

Die Ausrüstung mit Geräten sowie die Qualifikation des Personals sind wichtige Voraussetzungen für eine zuverlässige optische Inspektion. Da auch eine Reinigung der Leitung obligatorisch ist, ist von Kosten von ca. 500 Euro (bezogen auf ein Einfamilienhaus) auszugehen. Angebote, bei denen die Inspektion für unter 100 Euro angeboten werden, müssen als unseriös betrachtet werden (siehe auch Mitteilung der Stadt Hamburg).

Es sollte vermieden werden, dass die Firma, die die Dichtheitsprüfung durchführt, auch die Sanierung durchführt bzw. ein direktes Angebot übermittelt. Der Grundstückseigentümer sollte ausdrücklich die Gelegenheit erhalten, auf Basis des Prüfergebnisses Angebote von anderen Unternehmen einzuholen.

Qualität sicherstellen

Bauprodukte, die auf privatem Grund zum Einsatz kommen, müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) zugelassen sein. Zweimal jährlich müssen die Herstellwerke der Sanierungssystemanbieter durch eine vom DIBt-anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle überprüft werden. Das Ü-Zeichen zeigt, dass es sich um ein zugelassenes Sanierungssystem handelt.

Während im öffentlichen Bereich eine Bauüberwachung selbstverständlich ist, fehlt diese häufig im Vertragsverhältnis zwischen Grundstückseigentümern und Kanalsanierungsunternehmen. Kanalsanierungsunternehmen, die nach § 13 b zertifiziert sind, werden durch unabhängige Institutionen überwacht. Eine Angebotsprüfung durch ein Ingenieurbüro hilft, um zusätzliche Sicherheit zu erhalten. Beim Schlauchlining wird der Sanierungserfolg über eine Materialprüfung  belegt.

 

Technische Nutzungsdauer kommunizieren

Die technische Nutzungsdauer von vor Ort härtenden Renovierungsverfahren (z. B. Schlauchlining) – die ordnungsgemäße Vor-Ort-Fertigung vorausgesetzt – liegt bei 50 Jahren mehr[1]. Reparaturverfahren wie Kurzliner weisen hingegen eine erheblich niedrigere technische Nutzungsdauer auf (ca. 15 Jahre)[2]. Dies ist dem Auftraggeber unbedingt mitzuteilen ([1] Die technische Nutzungsdauer renovierter Kanäle  kann bei fachgerechter Herstellung deutlich darüber hinaus gehen. Quelle: RSV 1.1 (Link) [2] Quelle: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Link).

Bietet ein Unternehmen die Sanierung eines schadhaften Hausanschlusses ausschließlich durch das Hintereinandersetzen von Kurzlinern oder ähnlichen als Reparaturverfahren zugelassenen Techniken an, so entspricht dies nicht den Anforderungen einer Sanierung. Bei einem in Hamburg vorgesehenen Nachweiszyklus von 25 Jahren (häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten) kann die Dichtheit nicht für diesen gesamten Zeitraum gewährleistet werden.

Auf lückenlose Dokumentation achten

Für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme muss eine lückenlose Dokumentation sämtlicher relevanter Prozessschritte angefertigt werden. Die Dokumentation der Arbeiten auf der Baustelle muss mindestens die im Handbuch der Hersteller angegebenen Protokolle umfassen. Die Chargenbezeichnungen der Werkstoffe sind zu protokollieren.

Technische Qualitätsanforderungen zum Download

In einer Stellungnahme an die Stadt Hamburg haben wir die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Inspektion und Sanierung von Anschlussleitungen zusammengefasst. Die wichtigsten Anforderungen in der Übersicht

RSV fordert: "Bürger mit der Sanierung nicht allein lassen"

In einer Stellungnahme an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarpolitik (BUKEA) nimmt der RSV Stellung und schlägt unter anderem vor, die Nachweisfrist auszusetzen.

Hier geht es zur Stellungnahme.

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