RSV-News – RSV im Kieler Umweltministerium: "Wir sind bereit"
Wir sind bereit für den Einsatz in Schleswig-Holstein: Mit dieser Botschaft haben jetzt die Unternehmen des RSV beim Umweltministerium in Kiel vorgesprochen. Das Thema: Dichtheitsprüfung und Sanierung von Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken.
Die Umsetzung der DIN 1986-30 verlangt im nördlichsten Bundesland die flächendeckenden Nachweis der Dichtheitsprüfung überall dort, wo auch die Dichtheit der öffentlichen Kanäle bereits überprüft und sichergestellt wurde (siehe unten). Dass seitens der Unternehmen hierfür genügend Kapazitäten vorhanden sind, machte der RSV gegenüber Vertretern des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Mitte Januar deutlich.
Fahrzeuge, Inspektionssysteme und Personal – da nach der aktuell geltenden Regelung die Frist für viele Grundstückseigentümer ausläuft, haben die Firmen im Norden ihre Kolonnen auf den Einsatz vorbereitet. ”Wir haben in den vergangenen Jahren viel in Hamburg zu tun gehabt, nun haben wir für Schleswig-Holstein geplant", erklärte etwa Paulina Ahlschwede von Rohr Jumbo Rohr- und Kanalreinigung zur Lage für die Unternehmen.
70 Prozent Schadensquote bei Anschlussleitungen
Dass die Notwendigkeit zur Prüfung der privaten Anschlussleitungen besteht, steht für die RSV-Unternehmen außer Frage. ”Nach Beobachtungen unserer Firmen in Schleswig-Holstein, die regelmäßig Kanäle untersuchen und sanieren, sind mindestens 70 Prozent der Anschlussleitungen auf privatem bzw. gewerblichen Grund schadhaft - aufgrund von Alterungen, Muffenversatz, Scherbenbrüchen und Wurzeleinwuchs”, berichtet Reinhild Haacker, Geschäftsführerin des bundesweiten Verbandes. Von den Leitungen seien mehr als die Hälfte so marode, dass sie teilweise nicht mehr mit grabenlosen Methoden kostengünstig saniert werden können.
”Von einer überflüssigen Regelung kann keine Rede sein”, so Haacker mit Blick auf eine Veröffentlichung von "Haus & Grund" in Schleswig-Holstein. Der Hauseigentümerverband hatte ein Schreiben des MEKUN an die Kommunen zum Anlass genommen, öffentlichkeitswirksam die komplette Abschaffung der Dichtheitsprüfung zu fordern. "Einen solchen Gedanken zu verbreiten, ist nicht zeitgemäß und schon gar nicht im Sinne des dringenden Schutzes des Grundwassers in Schleswig-Holstein", so Haacker.
Im Bild: Andreas Haacker (Siebert + Knipschild), Dirk Armoneit (Werner Vollert), Oliver Schweißing (Canal Control Rohrsanierung), Paulina Ahlschwede (Rohr Jumbo Rohr-und Kanalreinigung), Dorian Hunger, (IBAK), Reinhild Haacker (RSV)
Hinweis:
Der Termin im Kieler Umweltministerium fand auf Einladung des MEKUN statt, nachdem der RSV um ein Gespräch gebeten hatte. Zur Veröffentlichung der im Gespräch getroffenen Aussagen des MEKUN hat der RSV bisher keine Freigabe erhalten. Wir halten Sie auf der RSV-Website (www.rsv-ev.de) auf dem Laufenden.
Die bisherige Regelung in Schleswig-Holstein
Außerhalb von Wasserschutzzonen sowie in der Wasserschutzzone III B muss die Dichtheit privater Anschlussleitungen bis Ende 2025 überall dort nachgewiesen sein, wo bis Ende 2022 das öffentliche Kanalnetz geprüft und für weitgehend dicht erklärt wurde. Mittlere, starke und sehr starke Mängel sind in der öffentlichen Kanalisation zunächst zu beseitigen, bevor die flächendeckende Dichtheitsuntersuchung auf privaten Grundstücken in einem Gebiet gefordert werden kann.
Wo ab 2023 saniert wird, haben Eigentümer drei Jahre Zeit, auf Verlangen die Dichtheit ihres Abwasserkanals nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten (Zone I, II und IIIA) gelten strengere Anforderungen. Für gewerbliches Abwasser gelten andere Regeln.
(DIN EN 1986-30 gemäß § 34 Abs. 1. Landeswassergesetz (LWG) vom 05.10.2010, in Verbindung mit einem Erlass vom 02.06.2020)
Hinweis: Eine anders lautende offizielle Mitteilung für die Grundstückseigentümer (als Betreiber von Grundstücksentwässerungsanlagen) wurde bis Redaktionsschluss (30. Januar 2023) nicht veröffentlicht.