Stellungnahmen – Qualitätsanforderungen Sanierung Grundstücksentwässerung Hamburg
In einer Stellungnahme weist der RSV auf technische Qualitätsanforderungen im Bereich der Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamburg hin. Diese Hinweise wurden - zusammen mit einer Liste an Vorschlägen zu Optimierungen im Umgang mit Grundstückseigentümern - an die Behörde für Umwelt Klima Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) überreicht.
Auszüge aus der Stellungnahme:
Unseriöse Angebote zur Inspektion vermeiden
Die Ausrüstung mit Geräten sowie die Qualifikation des Personals sind wichtige Voraussetzungen für eine zuverlässige optische Inspektion. Da auch eine Reinigung der Leitung obligatorisch ist, ist von Kosten von ca. 500 Euro (bezogen auf ein Einfamilienhaus) auszugehen. Angebote, bei denen die Inspektion für unter 100 Euro angeboten werden, müssen als unseriös betrachtet werden (siehe auch Mitteilung der Stadt Hamburg).
Es sollte vermieden werden, dass die Firma, die die Dichtheitsprüfung durchführt, auch die Sanierung durchführt bzw. ein direktes Angebot übermittelt. Der Grundstückseigentümer sollte ausdrücklich die Gelegenheit erhalten, auf Basis des Prüfergebnisses Angebote von anderen Unternehmen einzuholen.
Qualität sicherstellen
Bauprodukte, die auf privatem Grund zum Einsatz kommen, müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) zugelassen sein. Zweimal jährlich müssen die Herstellwerke der Sanierungssystemanbieter durch eine vom DIBt-anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle überprüft werden. Das Ü-Zeichen zeigt, dass es sich um ein zugelassenes Sanierungssystem handelt.
Während im öffentlichen Bereich eine Bauüberwachung selbstverständlich ist, fehlt diese häufig im Vertragsverhältnis zwischen Grundstückseigentümern und Kanalsanierungsunternehmen. Kanalsanierungsunternehmen, die nach § 13 b zertifiziert sind, werden durch unabhängige Institutionen überwacht. Eine Angebotsprüfung durch ein Ingenieurbüro hilft, um zusätzliche Sicherheit zu erhalten. Beim Schlauchlining wird der Sanierungserfolg über eine Materialprüfung belegt.
Technische Nutzungsdauer kommunizieren
Die technische Nutzungsdauer von vor Ort härtenden Renovierungsverfahren (z. B. Schlauchlining) – die ordnungsgemäße Vor-Ort-Fertigung vorausgesetzt – liegt bei 50 Jahren mehr[1]. Reparaturverfahren wie Kurzliner weisen hingegen eine erheblich niedrigere technische Nutzungsdauer auf (ca. 15 Jahre)[2]. Dies ist dem Auftraggeber unbedingt mitzuteilen ([1] Die technische Nutzungsdauer renovierter Kanäle kann bei fachgerechter Herstellung deutlich darüber hinaus gehen. Quelle: RSV 1.1 (Link) [2] Quelle: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Link).
Bietet ein Unternehmen die Sanierung eines schadhaften Hausanschlusses ausschließlich durch das Hintereinandersetzen von Kurzlinern oder ähnlichen als Reparaturverfahren zugelassenen Techniken an, so entspricht dies nicht den Anforderungen einer Sanierung. Bei einem in Hamburg vorgesehenen Nachweiszyklus von 25 Jahren (häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten) kann die Dichtheit nicht für diesen gesamten Zeitraum gewährleistet werden.
Auf lückenlose Dokumentation achten
Für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme muss eine lückenlose Dokumentation sämtlicher relevanter Prozessschritte angefertigt werden. Die Dokumentation der Arbeiten auf der Baustelle muss mindestens die im Handbuch der Hersteller angegebenen Protokolle umfassen. Die Chargenbezeichnungen der Werkstoffe sind zu protokollieren.
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