Pressemitteilungen "Bürger mit der Sanierung von Abwasserleitungen nicht allein lassen!"

Mit klaren Worten geht der RSV auf die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarpolitik (BUKEA) in Hamburg zu.

Private Grundstückseigentümer oftmals überfordert

In den vergangenen Monaten hat der Rohrleitungssanierungsverband zahlreiche Anfragen von Grundstückseigentümern erhalten, die sich mit der geforderten Sanierung ihrer Abwasserleitungen überfordert fühlten. Bis Ende 2020 galt in Hamburg eine Nachweisfrist zur Dichtheitsprüfung für zahlreiche Grundstückseigentümer.

Mitglieds-Unternehmen des RSV berichteten von einem erhöhten Anfrageaufkommen sowie von Aktivitäten unseriöser Firmen, die nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten. "Private Grundstückseigentümer werden mit der Aufgabe weitgehend allein gelassen. Anders als ein öffentlicher Kanalnetzbetreiber fehlt ihnen die professionelle Begleitung durch eigenes Personal oder durch Ingenieurbüros, die bei solchen Sanierungsprojekten notwendig wäre", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker. In anderen Bundesländern gebe es inzwischen gute Erfahrungen mit Modellen, bei denen die Bürger durch kommunale Netzbetreiber bei Sanierungsvorhaben unterstützt werden. "Nicht nur in Hamburg gilt: Den Bürger darf man nicht allein lassen!", lautet die Einschätzung des RSV.

"Überhitzung des Marktes nicht gewünscht"

In dem Schreiben an die BUKEA stellt der RSV-Vorstand konkrete Lösungsansätze vor und weist zudem auf technische Qualitätsanforderungen hin. Zudem erklärt der RSV-Vorstand: "Insgesamt zeigt sich, dass ein ungesundes Angebots- und Nachfrageverhältnis sowie ein übermäßiges Gewinnstreben zu einer Entwicklung geführt haben, die auch aus Sicht des RSV unerfreulich ist. Der RSV distanziert sich ausdrücklich von der Praxis von Unternehmen, die wachsende Angst vor Ordnungswidrigkeitsverfahren für übermäßige Preisvorstellungen zu nutzen. Die Fristsetzung hat zu einer Überhitzung des Marktes geführt, die von keiner Seite gewünscht ist.". Die Stellungnahme war unter anderem unter Mitarbeit des Obmanns des Arbeitskreises 7.1 Mario Brenner entstanden.

Vorschlag: Bußgelder aussetzen, Beratung anbieten, Qualität sicherstellen

Auch wenn der RSV kontinuierlich an der Informationsservice für Grundstückseigentümer arbeitet, sieht er sich nicht in der Rolle als Beratungsinstitution. Hier sieht der RSV die Stadt Hamburg in der Pflicht. Der RSV-Vorstand plädiert dafür,

  • Ordnungswidrigkeitsverfahren für den Dichtheitsnachweis bis Ende 2023 vollständig auszusetzen, da unnötiger Druck im Thema nicht zur Akzeptanzsteigerung führt und die Kapazitäten der fachkundigen Firmen begrenzt sind.
  • eine Kontaktstelle für Bürgerfragen zu Dichtheitsnachweis und Sanierung einzurichten, die im Fall eines Sanierungsbedarfs eine unabhängige Bewertung von Angeboten vornimmt (der Bürger ist zumeist technischer Laie im Themenfeld und benötigt eine unabhängige Informationsmöglichkeit)
  • verbesserte Informationsangebote für Grundstückseigentümer zur Inspektion und Sanierung anzubieten, wie z. B. Muster-LV-Texte und Kostentabellen analog Durchführungshinweise zu den Durchführungshinweisen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 des Landes Schleswig-Holstein
  • schriftlich Grundstückseigentümer über ihre Pflichten zu informieren und sie auf ihre Verantwortung in Bezug auf Umweltschutz, Gewässerschutz, Werterhalt Ihres Grundstückes / Gebäudes hinzuweisen, um so das Verständnis und die Akzeptanz fürs Themenfeld zu erhöhen
  • Im Sanierungsfall klarzustellen, dass ein für den Nachweiszyklus geeignetes Verfahren zu verwenden ist, das die entsprechende Dauerhaftigkeit gewährleistet
  • in den Dialog mit Wohneigentümer- und Fachverbänden zu treten, die die Stadt bei dieser Aufgabe unterstützen könnten (Unser zuletzt am 19. Oktober ausgesprochenes Terminangebot, das bisher nicht beantwortet wurde, bleibt bestehen)
  • ein kommunales Betreuungsmodell in Betracht zu ziehen, bei dem Grundstückseigentümer von der Erfahrung des Netzbetreibers profitieren (analog z.B. Kassel Wasser, Schwanauer Modell; MWB Gießen)
  • Bürgern über den Verweis auf die zertifizierten Betriebe hinaus auf Qualitätsmaßstäbe hinzuweisen, die bei der Beauftragung von Sanierungen gelten sollten.

Der RSV erneuerte im Schreiben an die Behörde das Gesprächsangebot.

Der Verband vertritt die Interessen von Herstellern, ausführenden Unternehmen, Ingenieurbüros und Prüflaboren in ganz Deutschland im Bereich der Sanierung von Rohrleitungen. In seiner Arbeit macht er sich dafür stark, die Akzeptanz der klimaschonenden grabenlosen Sanierung von Rohrleitungen gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik weiter zu erhöhen.

Mitgliedsfirmen im RSV, die in Hamburg zertifiziert sind und Sanierungsverfahren anbieten, sind unter diesem Link zu finden.

Technische Qualitätshinweise des RSV für Fachbetriebe in Hamburg hat der RSV hier veröffentlicht

Best Practice: So macht Kassel Wasser beim Bürger dicht

 

Die Lösungsansätze zum Download

220218-loesungsanseatze-bukea-rsv.pdf (80,2 KiB)

Technische Qualitätsanforderungen auf einen Blick

In einer Stellungnahme an die Stadt Hamburg haben wir die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Inspektion und Sanierung von Anschlussleitungen zusammengefasst. Die wichtigsten Anforderungen in der Übersicht

Technische Qualitätsanforderungen zum Download

220218-qualitaetshinweise-bukea-rsv.pdf (434,1 KiB)

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