RSV-News Bayerns Umweltminister zu AZ-Rohren: Verbleib im Boden "risikoärmster Ansatz"

AZ-Rohre im Boden belassen und sanieren – Staatsminister Thorsten Glauber hält das für vernünftig.

In Bayern scheint Bewegung in ein Thema zu kommen, das seit zwei Jahren für Stillstand bei Sanierungen zum Beispiel mit Schlauchlinern sorgt: Asbestfaserzementleitungen und ihr Umgang damit. In einem Fachgespräch hat sich der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber Ende Oktober im eigenen Hause überraschend eindeutig zu dem Thema positioniert. "Wichtigste Aussage von Minister Glauber war, dass Asbestzementleitungen im Boden verbleiben und Sanierungen bzw. Reparaturen punktuell vorgenommen werden sollen", heißt es in Auszügen auf der Internetseite des VKU aus dem Gespräch. "Dies sei der risikoärmste Ansatz mit AZ-Leitungen".

Infoblatt sorgt für Verbot von Sanierungsarbeiten in Bayern

Seit 2021 gilt in Bayern ein inzwischen aktualisiertes "Infoblatt", aufgrund dessen die Gewerbeaufsicht Kommunen verbietet, zum Beispiel Sanierungen mit Schlauchlinern vorzunehmen. Ein Verstoß gegen "die im Zusammenhang mit Asbest geltenden Verbote" stellt demnach "i.d.R. (in der Regel) eine Straftat dar". Einige Kommunen lassen inzwischen sämtliche Inspektions- und Reinigungsmaßnahmen ruhen und riskieren damit einen Verstoß unter anderem gegen das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz. Notwendige Sanierungsvorhaben werden derzeit nicht durch die regionalen Gewerbeaufsichten genehmigt – auch nicht, wenn es sich um Projektbaustellen zur Anerkennung emissionsarmer Verfahren handelt.

Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind als staatliche Behörden den Bezirksregierungen angegliedert. In allen fachlichen Fragen unterstehen sie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Thorsten Glauber (Freie Wähler) als Minister vorsteht.

Sonderfall Bayern

Nirgendwo in Deutschland wird das Thema AZ-Rohre derart ausgelegt wie im deutschen Bundesland Bayern. Das bayerische Staatsministerium hat in dem Infoblatt das Ziel ausgegeben, sämtliche im Baubestand befindlichen AZ-Leitungen zu entfernen und auszutauschen. Als Begründung wird die REACH-Verordnung herangezogen, die europaweit seit 2007 den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Die deutsche Gefahrstoffverordung sorgt für die Umsetzung im Arbeitsschutz, etwa durch emissionsarme Verfahren. Weder REACH noch Gefahrstoffverordnung kennen derzeit ein Entfernungsgebot.

Hohe Risiken bei Transport und Entsorgung "enormes Gefährdungspotenzial"

"Uns erreichen immer wieder Anfragen von Kommunen, die uns über mangelnde Deponiekapazitäten berichten. Anders als Asbestplatten oder Dämmmaterial sind Abwasser- und Trinkwasserrohre nunmal schwer zu entsorgen und brauchen viel Platz, abgesehen davon, dass nicht fachgerechter Ausbau und Transport ein enormes Gefährdungspotenzial darstellen", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker. Derzeit sorge die Verwirrung um die AZ-Rohrsanierung vor allem dafür, dass Kommunen lieber nicht über das Vorhandensein ihrer AZ-Leitungen sprechen.

RSV hat Glauber Vorschläge unterbreitet

Voraussetzung für das Belassen der Rohre ist nach Ansicht des RSV die Passivierung durch Sanierungsverfahren sowie die Erstellung eines Katasters, das alle AZ-Rohre auch für die Zukunft erfasst. Haacker: "Wir haben Herrn Glauber dazu bereits im Vorfeld des Fachgesprächs in einem Schreiben an das Staatsministerium Vorschläge unterbreitet und unsere Unterstützung zugesagt". Eine Reaktion darauf ist bisher noch nicht eingetroffen – ebensowenig der Vorschlag, in einem ersten Schritt die Baustellen für Messungen zuzulassen. Der Verband treibt derzeit die Anerkennung des vor Ort härtenden Schlauchlinings als emissionsarmes Verfahren voran und wird auch weitere Verfahren für die Anerkennung anmelden. Derzeit laufen weitere Messungen – außerhalb Bayerns.

Weitere Informationen zum Umgang mit AZ-Rohren auf unserer Themenseite

Nachtrag vom 30.11.2022: Per E-Mail an die RSV-Geschäftsstelle von heute teilt das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit: "Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich das Thema derzeit noch in interner Abstimmung befindet und wir zu gegebener Zeit auf Sie zukommen werden."

 

Bildnachweis: STMUV

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