RSV-News Sorge um AZ-Rohre? RSV sieht Passivierung als Chance

In Bayern sind grabenlose Kanalsanierungen derzeit nicht erlaubt - mit Folgen für die Netzbetreiber. Der RSV stellte Lösungen bei der Münchner Runde vor.

Im Ausstellungsbereich herrschte bei der Münchner Runde zur Kanalsanierung gähnende Leere – zumindest während des Vortragsprogramms. Der Grund: Für Netzbetreiber und Ingenieurbüros aus der Region enthielt das Programm eine Reihe von spannenden Themen. Eines davon war der Umgang mit Rohren aus Asbestfaserzement. Ein Vertreter des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz stellte die Position des Ministeriums vor, nach der Arbeiten an Asbestfaserzementrohren – insbesondere Kanalsanierungen – derzeit nicht genehmigt werden. Zuvor hatten Vertreter des Ministeriums auf die Pläne zur Novellierung der Eigenüberwachungsverordnung hingewiesen, die Kommunen künftig verstärkt in die Pflicht nimmt, undichte Abwasserdruckleitungen zu überprüfen und instand zu halten.

Sorge um Betriebssicherheit von AZ-Rohren

Dass es sich bei dem vom Ministerium veröffentlichten Schreiben zu AZ-Rohren um eine Auslegung des EU-Rechts handelt, die außerhalb Bayerns anders praktiziert wird, stellte RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker in ihrem Vortrag vor. Sowohl in anderen europäischen Staaten als auch in anderen Bundesländern werde das vor Ort härtende Schlauchlining als etabliertes Verfahren verwendet, um Schäden in AZ-Rohren grabenlos und sicher zu beheben und damit auch eine Gefährdung von Erdreich und Grundwasser zu unterbinden.

Zuvor hatten Netzbetreiber im Publikum auf die Problematik hingewiesen, dass ein hoher Anteil von schadhaften AZ-Rohren im Netz das Problem aufwirft, dass die Betriebssicherheit in Bayern nicht mehr gewährleistet werden kann. Im vom bayerischen Staatsministerium herausgegebenen Merkblatt wird angeordnet, dass ausschließlich die in der Liste des IFA angegebenen Verfahren verwendet werden dürfen. Generell bedarf es bei Sanierungsprojekten einer Genehmigung, die in der Regel nicht erteilt wird.

Dem Einwand eines Ministeriums-Vertreters, durch die Sanierung werde die Nutzungsdauer von AZ-Rohren gemäß REACH-Verordnung unrechtmäßig verlängert, hielt Prof. Dr.-Ing. habil. Bert Bosseler vom IKT entgegen, dass der Begriff der technischen Nutzungsdauer bei Rohrleitungen differenziert zu betrachten sei. "Es gibt verschiedene Interpretationen des Begriffes Nutzungsdauer. Leider wird dieser häufig mit dem Begriff Abschreibungsdauer verwechselt. Die technische Nutzungsdauer bezieht sich auf die Standsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit eines Rohres. Im Sanierungsfall erlaubt die intakte Rohrbettung des Altrohres dessen betriebsübliche Weiternutzung zur Aufrechterhaltung des Hohlraums, dies ist keine Verlängerung", so Bosseler.

EU-Pläne zu Asbest "noch nicht zuende gedacht"

Reinhild Haacker verwies auf eine zu erwartende strengere Gesetzgebung in der EU, die langfristig das Beseitigen jeglicher Asbestmaterialien zum Ziel hat. Allerdings zitierte sie auch den Entwurf des Europäischen Parlaments, in dem auf die bisher fehlenden geeigneten Methoden und Kapazitäten zur sicheren Entsorgung hingewiesen wird. "Das ist noch nicht zuende gedacht", stellte sie klar.

Der RSV engagiert sich derzeit für die Anerkennung emissionsarmer Verfahren bei Asbestfaserzementrohren beim IFA. Das Passivieren von Rohren sei die derzeit sinnvolle Möglichkeit, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und zugleich langfristig eine Beseitigung zu ermöglichen.

Lob für RSV-Merkblätter

Dass die Regelwerksarbeit des Verbandes gut ankommt, zeigte sich in einem Vortrag von Professor Dr. Ing. Gerald Steinmann von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Unter dem Titel "Neue technische Regelwerke der DWA und RSV zur Kanalinstandhaltung" betonte er die Qualität der Merkblätter des RSV. "Mit viele Übersichten und Tabellen, gut lesbar, sehr schön zusammengefasst - auch mit Verweisen auf die geltenden DWA-Regelwerke" seien die Dokumente, die es kostenfrei zum Download gibt.

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