RSV-News Anerkennung durch Behörden: RSV veröffentlicht AZ-Unterlagen

Behörden sind nach der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 519) berechtigt, eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren für Arbeiten an Bauteilen aus Asbest vorzunehmen. Der RSV stellt die vorbereitete Verfahrensbeschreibung sowie die Messergebnisse zum Vor Ort härtenden Schlauchlining in erdverlegten Freispiegelleitungen nun zur Verfügung.

Die Verfahrensbeschreibung des Vor Ort härtenden Schlauchlinings – als Vorlage für die behördliche Anerkennung  – haben wir unter unter diesem Link zum kostenlosen Download veröffentlicht. Zwar liegt der RSV-Antrag fürs BT-Verfahren aktuell beim Institut für Arbeitsschutz (IFA). Das Institut hat uns aber die Erlaubnis erteilt, parallel die Anerkennung über die Behörden zu ermöglichen. Details zu den Messungen finden Sie im Artikel "Nachsitzen erfolgreich – Messung komplettiert AZ-Antrag"

Die Messergebnisse und Unterlagen werden durch uns an die zuständigen Fachbehörden und Ministerien der Bundesländer versendet.

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