Unterlagen zur behördlichen Anerkennung nach TRGS 519

Auf dieser Seite erhalten Sie die Messergebnisse und Unterlagen zum Herunterladen, die für die Anerkennung des Vor Ort härtenden Schlauchlinings als emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 notwendig bzw. wissenswert sind. Die Veröffentlichung erfolgt mit Zustimmung des Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sobald das BT-Verfahren durch das IFA anerkannt ist, wird diese Seite deaktiviert.

Gemäß TRGS 519 sind Behörden ebenso wie das IFA berechtigt, Anerkennungen zu erteilen. Weitere Informationen sind im Dokument (Vorlage zur behördlichen Anerkennung) enthalten.

Stand: 02.04.2024

Weitere Informationen

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