RSV-News – "Nachsitzen" erfolgreich: Auswertung komplettiert AZ-Antrag
Die letzten Zweifel an der Vollständigkeit der Messergebnisse dürften nun ausgeräumt sein: Mit einer weiteren Analyse zum Abschneiden des Liners im Schacht entkräftet der RSV Einwände gegen den Antrag auf Anerkennung des Schlauchlinings als emissionsarmes Verfahren in Abwasserleitungen aus Asbestzement.
Der Krimi um die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren wurde nochmal spannend: Am Montag hat der RSV einen ergänzten Prüfbericht des TÜV Nord gegenüber dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) und Vertretern des entscheidenden Arbeitskreises vorgelegt. Im Gespräch wurden direkt die Ergebnisse besprochen und Fragen beantwortet.
"Auch wenn wir uns – angesichts der Erfahrungen – lieber nicht mehr zu optimistisch äußern sollten: Einer finalen Bearbeitung des Anerkennungsverfahrens dürfte nun nichts mehr im Wege stehen", berichtet RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker. Die Beteiligten hätten sich darauf verständigt, die Unterlagen nun zügig zu prüfen und zeitnah das Ergebnis zu übermitteln. "Sowohl die Berufsgenossenschaften als auch das IFA haben uns deutlich zu verstehen gegeben, dass sie ebenfalls ein Interesse an einem Abschluss des Antrags haben."
Behörden erwarten die IFA-Anerkennung
Da zahlreiche Kommunen ihre AZ-Leitungen dringend instand halten müssen, steht der RSV-Antrag bundesweit unter Beobachtung. Haacker: "Die IFA-Anerkennung scheint der entscheidende Schritt zu sein, auf den viele warten. Das wird uns aus mehreren Bundesländern signalisiert. Allerdings können auch die Länder selbst die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren vornehmen – die Unterlagen – mitsamt rechtlichen Rahmenbedingungen – stehen ihnen unter diesem Link seit Mitte Januar zur Verfügung. Wir haben die Unterlagen nun mit dem aktuellen Prüfbericht ergänzt".
Nach Rückmeldungen von Kommunen aus Bayern werden derzeit in der Praxis keine Genehmigungen für Schlauchlining-Maßnahmen erteilt mit der Begründung, dass kein vom IFA anerkanntes emissionsarmes Verfahren vorliegt. Haacker: "Auch wenn das für die Gewerbeaufsichten zuständige Staatsministerium die Sachlage richtig darstellt: Die IFA-Anerkennung ist offensichtlich das Zünglein an der Waage für die grundsätzliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen."
Im Rahmen der TRGS 519 können Arbeiten an Bauteilen aus Asbest auch ohne Anerkennung des IFA als BT-Verfahren mit einer Genehmigung im Einzelfall und mit begleitenden Fasermessungen durchgeführt werden. "Dieses Prozedere entfällt bei einem emissionsarmen Verfahren – somit wird die Ausschreibung natürlich für alle Seiten einfacher und eindeutiger", so Haacker.
Das emissionsarme Verfahren ist verbunden mit einer Verfahrensbeschreibung, die detailliert die einzelnen Schritte und Sicherheitsmaßnahmen beschreibt. Gemäß TRGS 519 ist für Baumaßnahmen an Schlauchlinern zusätzlich der Sachkundenachweis für den Umgang mit Arbeiten an Asbest erforderlich.
TÜV-Mitarbeiter legte Sonderschichten ein
Vor zwei Wochen war aufgrund eines Einwands einer Berufsgenossenschaft quasi auf den letzten Metern eine Nachmessung gefordert worden. Diese hätte die Anerkennung um Monate verzögert, denn Genehmigungen werden derzeit selbst für Messbaustellen in der Praxis so gut wie nicht erteilt.
Durch die nachträgliche Auswertung eines weiteren Messfilters aus Personenmessungen an den bisherigen AZ-Baustellen und einer Sonderschicht des TÜV Nord in der vergangenen Woche konnte der RSV eine weitere Verzögerung abwenden.
Um was es bei dem Einwand ging....
- Vorgeschrieben sind für die Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens drei Messbaustellen. Als emissionsarm bezeichnete BT-Verfahren haben den Charakter, dass sie auch ohne Atemschutz durchgeführt werden können müssen
- Beim Abschneiden des Liners im Schacht war bei einer Baustelle – im Rahmen der Personenmessung – eine erhöhte Staubbelastung aufgetreten. Das Auszählen des Staubs aus dem Atemschutzfilter wurde zunächst verworfen, da man davon ausgehen musste, dass Mitarbeiter des TÜV Nord über mehrere Tage mit dem Auszählen von Rasterelektronenmikroskop-Bildern beschäftigt sind. Damit konnte keine Aussage zur Asbestfaser-Konzentration getroffen werden. Die Messung der Hintergrundkonzentration an den Schächten ergab keine Faserexposition.
- An den weiteren Messbaustellen wurde an zwei weiteren Personenmessungen nachgewiesen, dass die Faserkonzentration beim Abschneiden des Liners unter dem maximalen Grenzwert lag. Es lagen aus Sicht des RSV ausreichend Messungen vor, um nachzuweisen, dass dieser Schritt unbedenklich ist.
- Die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren wurde dennoch verwehrt, weil für den Arbeitsschritt "Zurückschneiden des Liners im Schacht" formell nur zwei Baustellenmessungen vorgelegt worden seien. Der Argumentation wurde nicht gefolgt, dass bei diesem Arbeitsgang auch aus anderen Gründen ein Atemschutz notwendig ist, weshalb die Regeln für das emissionsarme Verfahren an dieser Stelle wirkunsgslos wären.
- Durch die nachträgliche Analyse des aus dem mit Staub belasteten Filter, die keine Asbestfasern ergab, wurde nun der Einwand entkräftet.