RSV-News – AZ: Institut für Arbeitsschutz gibt "Go" fürs Schlauchlining
Das jahrelange Engagement des RSV hat sich ausgezahlt: Der entscheidende Arbeitskreis des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) hat grünes Licht für das Schlauchlining als anerkanntes emissionsarmes Verfahren in Asbestzementleitungen gegeben.
Mit dieser Anerkennung können Genehmigungen für die Instandsetzung von Asbestzementkanälen mit "Inlinern" in Deutschland einfacher erteilt werden, da sie der Ausnahmeregelung für Arbeiten an Asbest gemäß TRGS 519 entsprechen.
Dank an Daniel Korczinski und Jürgen Zinnecker
Das Gremium des IFA, das zuständig ist für die Aufnahme in die Liste der BT-Verfahren, hat den Antrag des RSV abgesegnet – diese Information ging vergangene Woche telefonisch an die RSV-Geschäftsstelle. Die ersten, an die die gute Nachricht weitergegeben wurde, waren Daniel Korczinski (ISAS) und Jürgen Zinnecker (Aarsleff-Rohrsanierung). "Die beiden haben maßgeblich zum Erfolg beigetragen und wir sind ihnen und ihren Arbeitgebern zu unendlichem Dank verpflichtet. Neben dem normalen Tagesgeschäft so etwas zu stemmen, dazu gehört schon eine gewisse Leidenschaft für die Branche", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.
"Alle RSV-Unternehmen haben Anteil am Erfolg"
Seit mehr als drei Jahren hatte der RSV die Anerkennung mit Hochdruck vorangetrieben. Die Kosten für die begleitenden Messungen waren per Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verbandsbudget entnommen worden. "Damit haben alle Mitgliedsunternehmen ihren Anteil an diesem Erfolg", betont Haacker.
Die Verfahrensbeschreibung, die elementarer Bestandteil des BT-Verfahrens ist, umfasst alle Schlauchliningsysteme - also sowohl mit Einzugsverfahren als auch mit Inversion. Auch die begleitenden Arbeiten wie Fräsarbeiten oder das Setzen von Anschlüssen sind Bestandteil des Verfahrens.
Vorstand sieht verstärkte Wahrnehmung des RSV
Der RSV-Vorstand sieht in der Anerkennung eine Bestätigung für die insgesamt positive Entwicklung des Verbands: "Wir merken, dass wir aufgrund dieses Engagements bundesweit von Netzbetreibern und Kommunen wahrgenommen werden und viel Zuspruch erhalten. Das kommt uns als Verband und damit allen Mitgliedern zugute", kommentiert Vorstandsmitglied Volker Neubert.
Die Veröffentlichung des vor Ort härtenden Schlauchlinings als BT-Verfahren soll nach Informationen des IFA innerhalb der nächsten Wochen erfolgen. Eine offizielle Vorab-Bestätigung des IFA liegt dem RSV per E-Mail vor. Diese kann bei Bedarf unten heruntergeladen werden.
Anerkennung ist "Erlösung" für viele Kommunen
Jahrelang hatte es nahezu einen Stillstand bei Kanalsanierungsprojekten gegeben, ausgelöst durch ein Verbot in Bayern und einer daraus folgenden bundesweiten Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. "Wir haben fast täglich Anfragen von Kommunen, die AZ-Kanäle zum Teil nicht einmal reinigen oder inspizieren und damit ihre Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz vernachlässigen. Für sie ist die Anerkennung eine echte Erlösung", so Haacker.
Mit dem Antrag hat der RSV zusätzlich die Tür aufgestoßen für die Akzeptanz von grabenlosen Instandhaltungsverfahren in erdverlegten Leitungen, bei denen das Bestandsrohr im Boden verbleibt. "Es gibt einige weitere Verfahren, die ebenfalls in Frage kommen, wenngleich der Aufwand eines Antrags beim IFA nichts für schwache Nerven ist", so Geschäftsführerin Reinhild Haacker.
Veröffentlichung als BT-Verfahren voraussichtlich im Mai
Bis das Verfahren als BT-Verfahren auf der Liste der DGUV steht, dauert es nach Schätzung des IFA noch etwa vier Wochen. Laut Mitteilung (siehe unten) muss noch eine Sachgebietsleitung die Unterlagen prüfen, damit sie veröffentlicht werden können.
Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Instandhaltungsarbeiten an Bauprodukten aus Asbest nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – u. a. wenn ein emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 vorliegt, das durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte von 10.000 Fasern pro Kubikmeter Atemluft nachgewiesen hat. Neben dem Berstverfahren, das als BT-Verfahren vom Institut für Arbeitsschutz anerkannt ist, hat nun das vor Ort härtende Schlauchlining mit entsprechenden Messungen die Voraussetzungen nach der DGUV-Information 201-012 ebenfalls erfüllt.
Arbeiten an Bauprodukten aus Asbest müssen auf Basis der TRGS 519 sieben Tage im Voraus bei der Gewerbeaufsicht angemeldet werden. Weitere Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines Sachkundenachweises - sowohl beim ausführenden Unternehmen als auch bei der Bauaufsicht.
Die offizielle Bestätigung des IFA sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: