RSV-News – Neuer Beruf Umwelttechnologe: Fragen und Antworten
Mit der Umbenennung des Ausbildungsberufs zum "Umwelttechnologen/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen" und "Umwelttechnologe für Abwassertechnik" kommen vermehrt Fragen bei Azubis, ausgelernten Fachkräften und Ausbildungsunternehmen auf. Der RSV klärt mit einer FAQ-Liste zur Ausbildung als Umwelttechnologen auf.
(Die FAQ-Liste wird stetig erweitert und aktualisiert)
Kurz gefasst: Er sorgt dafür, dass es läuft in der wichtigen unterirdischen Leitungs-Infrastruktur.
Wie der Name schon sagt: Es geht um viel Technik. Ferngesteuerte Kameras, Fräsroboter, unter der Erde härtende Sanierungssysteme. Bevor wir an dieser Stelle aber zu sehr ins Detail gehen haben wir einen Tipp:
Schau auf unserer Seite Ausbildung rein. Da haben wir ein paar interessante Videos zusammengestellt.
Die Neuordnung der umwelttechnischen Berufe tritt zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2024 in Kraft. Sie gilt für alle dann beginnenden Ausbildungen. Informationen über die Neuerungen gibt's in unserem Artikel Bund gibt Go für neuen Beruf.
Durch die Neuordnung des Ausbildungsberufs zum Umwelttechnologen ergeben sich diese Änderungen:
Berufsbezeichnung
Künftig lautet die Berufsbezeichnung: Umwelttechnologe für...
- für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
- für Abwasserbewirtschaftung
- für Wasserversorgung
- für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsrahmenlehrplan der Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen wurden die Inhalte für Kanalinspektion und Instandhaltung von Rohrleitungsnetzen deutlich ausgeweitet. Im dritten Ausbildungsjahr soll der Bereich "Rohrleitungsnetze sanieren" verstärkt auf dem Stundenplan stehen.
Abschlussprüfung wird gestreckt
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Änderung der Prüfungsform. Bisher stand nach eineinhalb Jahren der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung an, die keinerlei Auswirkung auf die Abschlussprüfung hatte. Stattdessen soll es künftig nach einem Jahr die "Abschlussprüfung Teil 1" geben, die in das finale Gesamtergebnis mit einfließt. Die nun gestreckte Abschlussprüfung gibt Ausbildern die Möglichkeit, den Auszubildenden mehr Unterstützung anzubieten.
Damit die Ausbilder in den Betrieben die neuen Lehrinhalte umsetzen können, wird gerade eine Umsetzungshilfe erarbeitet.
Nach Rückfrage beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dürfen sich nur diejenigen offiziell Umwelttechnologe nennen, die nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet wurden.
Eine nachträgliche Umbenennung findet nicht statt.
Hintergrund: Geändert wurde nicht nur der Name, sondern auch die Ausbildungsinhalte. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Da sich die gesamte Ausbildungsordnung geändert hat - insbesondere die Änderungen bei der Zwischenprüfung - ist das nicht möglich. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Auf unserer Seite "Ausbildung" informieren wir über Ausbildungsstellen bei RSV-Mitgliedsunternehmen. (Diese Seite ist noch im Aufbau)
Nein - und offiziell wird es sie sicherlich auch in Zukunft geben, denn Umwelt, Technik, Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen gehören nun einmal zum Job.
Wie wäre es, wenn DU daran mitwirkst, eine schlaue Abkürzung zu finden? Schreib Deinen Vorschlag unten ins Kommentarfeld ;-)
Die Umsetzungshilfe wird voraussichtlich über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Ende des ersten Quartals 2024 veröffentlicht. Der RSV informiert die Mitglieder, sobald die Umsetzungshilfe abrufbar ist.
In unserem Artikel Bund gibt offizielles Gut für Neuen Beruf bieten wir die ersten Dokumente zum Herunterladen an, wie zum Beispiel den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz. Alle wichtigen Infos gibt es auch in der Ausbildundsordnung zum Beruf des Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
Dort sind für Arbeitgeber und Berufsschulen alle wichtigen Ziele und Prüfungsanforderungen aufgeführt.