Fragen und Anworten für Grundstückseigentümer
Ja – die grabenlose Sanierung ist als gängige und wirtschaftlich vernünftige Methode seit vielen Jahren etabliert – auch und insbesondere im Hausanschlussbereich. Zahlreiche Verfahren stehen zur Verfügung, für die das Aufgraben von Vorgärten oder Wegen nicht notwendig ist. Neben dem geringeren Aufwand und den deutlich niedrigeren Kosten ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ein Argument, vorhandene Rohrleitungen nicht zu erneuern, sondern das vorhandene Rohr für die Zukunft fit zu machen.
Sie suchen ein Unternehmen in Ihrer Nähe? In unserer Unternehmenssuche finden Sie unter „Einsatzgebiet“ den Begriff Hausanschlussleitungen. Geben Sie bei „Unternehmenstyp“ das Wort „Sanierungsunternehmen“ ein. Lassen Sie sich gern beraten!
Der Eintrag von Fremdwasser durch Grundstücksentwässerungsanlagen in die öffentliche Kanalisation ist ein zunehmendes Problem in vielen Kommunen. Insbesondere bei Starkregenereignissen kommen Kanalisationen und Kläranlagen an ihre Grenzen. Der Grund hierfür sind oftmals Grundstücksentwässerungsanlagen, die versickertes Niederschlagswasser – oder sogar Grund- und Schichtenwasser – über das Abwassernetz teuer abfließen lassen.
Diesem Fremdwassereintrag müssen die Kommunen entgegensteuern, da sonst die Allgemeinheit die Gebühren zu schultern hat.
Inzwischen haben zahlreiche Kommunen die Initiative ergriffen und unterstützen Grundstückseigentümer bei der Sanierung auf privatem Grund mit der Expertise als Netzbetreiber.
Bekanntestes Beispiel dafür, dass ein hoher Sanierungsgrad bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen erreicht werden kann, ist die Stadt Solingen. Seit der Jahrtausendwende wird hier ein Modell angewendet, das bundesweit Beachtung findet und von anderen Städten übernommen wurde: Mit Hilfe der Kommune werden in Wohngebieten gemeinschaftlich Hausanschluss-Sanierungen mit zugelassenen Schlauchlinersystemen, qualifizierten Unternehmen und nachgewiesener Qualität beauftragt.
Lassen Sie zuallererst ein schriftliches Angebot für eine Dichtheitsprüfung und eine Kamerabefahrung machen. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 250 - 500 Euro, abhängig von der Rohrleitungslänge und den Zugänglichkeiten.
Ein Video und eine zugehörige Verlaufsskizze der untersuchten Leitungen sollten Sie sich anschauen und einen Nachweis verlangen, dass es sich wirklich um Ihren Kanal handelt.
Auf ihrer Basis lässt sich ermitteln, ob Sanierungen nötig sind. Ist das der Fall, sollten Reinigungsarbeiten, Aufmaß/Lageplan der Rohre und Schächte, Laborprüfungen sowie schriftliche und Video-Dokumentation der Ergebnisse Teil der Leistungen sein. Je nach Lage des Hauses, Länge des Kanals und Zugänglichkeit zum Grundstück können die Kosten erheblich variieren.
Es bestehen eine Reihe von Systemen am Markt, die für die Anforderungen im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen entwickelt und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen wurden. Mit einer solchen bauaufsichtlichen Zulassung sind strenge Anforderungen verbunden.
Eine Liste der aktuell zugelassenen Systeme finden Sie hier.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt seit fast 15 Jahren bauaufsichtliche Zulassungen für Systeme zur Sanierung erdverlegter Abwasserleitungen im Nennweitenbereich ab DN 100, die im Hausanschlussbereich eingesetzt werden können. Hierzu gehören auch Systeme, die für Bögen bis zu 90 Grad und bei Dimensionswechseln eingesetzt werden können.
Wenn die Anschlussleitung nur wenige Schäden aufweist, gibt es die Option, ausschließlich eine Reparatur vornehmen zu lassen - zum Beispiel durch Kurzliner. Bei mehreren Schäden bietet sich in der Regel ein kompletter Schlauchliner an, aus zwei Gründen: Zum einen lautet die Erfahrung, dass in absehbarer Zeit an weiteren Muffen Schäden entstehen. Zum anderen sind die Kosten und Auwände für das Einziehen eines Liners oftmals geringer.
Das vor Ort härtende Schlauchlining gehört zu den Technologien, die seit fast 40 Jahren in Deutschland zur Sanierung von öffentlichen Abwasserleitungen im Einsatz sind. Darüber hinaus existiert eine Reihe von Reparaturverfahren, die sich etabliert haben.
Die Anforderungen, die an Systeme zur Hausanschlusssanierung gestellt werden, unterscheiden sich von jenen, die an die Sanierung von Kanälen gestellt werden. Bögen, Dimensionswechsel und die geringen Nennweiten erfordern eine besondere Flexibilität und Anforderungen an die verwendeten Materialien. Bögen sind typisch bei Hausanschlüssen und keine Besonderheit der im vorliegenden Fall betroffenen Grundstücksentwässerungsanlagen.
Übrigens: Das Wort „Inliner“-Sanierung wird zwar oft verwendet, ist aber nicht ganz richtig. Wenn von vor Ort härtenden Systemen die Rede ist, spricht man vom Schlauchlining.
Zwei ähnlich klingende Begriffe – aber völlig unterschiedliche Technologien. Mit dem Wort Inliner wird gemeinhin die Technologie des Schlauchlinings beschrieben – es entsteht im alten Rohr ein neues, tragfähiges und langlebiges Rohr. Für die Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik müssen die Verfahren über Langzeitversuche und Prüfungen zur chemischen Beständigkeit nachweisen, dass sie eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren erreichen.
Kurzliner gehören zu den sogenannten Reparaturverfahren, bei denen punktuell Schäden ausgebessert werden. Die Verfahren sind in der Regel für eine Nutzungsdauer von bis 15 Jahren ausgelegt und benötigen entsprechend geringere Prüfungsnachweise bei der Beantragung von Zulassungen.
Im Hausanschlussbereich werden immer wieder von Firmen Kurzliner als Alternative zu einer Inliner-Sanierung angeboten. Unternehmen empfehlen dann, mehrere Kurzliner hintereinander zu setzen und es werden Nutzungsdauern von 30 Jahren versprochen. Dies entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Technik-Hinweise zur Sanierung und Inspektion hat der RSV in diesem Dokument für Hamburg zusammengestellt. Sie sind auch auf andere Bundesländer übertragbar.
Stand: Februar 2022
Die Sanierung von Abzweigen ist bei kleinen Dimensionen ein schwieriges Thema - vor allem dann, wenn es sich um eine unzugängliche Grundleitung unter der Bodenplatte handelt. Es gibt Anschlusstechniken für kleine Dimensionen, etwa Hutprofile ab DN 100, die die Zugänglichkeit durch Fräsroboter ermöglichen. Kleinere Dimensionen erfordern das punktuelle Aufgraben. Geht nicht, gibt's nicht – nach diesem Motto werben Sanierungsanbieter damit, dass auch Abzweigungen z. B. durch Sprühverfahren mit Epoxidharzen saniert werden können. Die am Markt vorhandenen Systeme sind nur für innerhäusliche Sanierungen (z. B. Fallleitungen) zugelassen. Der Grund liegt in der Anforderung an die Statik, die diese Verfahren für den erdverlegten Bereich in der Regel nicht erfüllen.
Hier geht es zu den Zulassungen des DIBt (Die Angabe der "DN" gibt die Anwendbarkeit für den Rohrdurchmesser an")
Erstellt am 13.05.22, Angaben ohne Gewähr
Es existiert ein dichtes Netz von Dienstleistern, die sich auf die Installation dieser Hausanschluss-Liner spezialisiert haben. Auch in unserem Verband gibt es zahlreiche Unternehmen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben – zum Beispiel durch das RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung. Dort müssen sie sich einer regelmäßigen Qualitätsüberwachung unterziehen.
Mehr dazu hier: https://www.ral-grundstuecksentwaesserung.de
Außerdem haben Unternehmen die Pflicht, Sie umfassend über die Sanierung zu informieren. Auf privatem Grund gilt: Systeme zur Sanierung benötigen eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik.
Hier geht es zur Liste der aktuell zugelassenen Systeme
Sogenannte „Kanalhaie“ sind unlautere Firmen, die Hausbesitzern, Liegenschaftsverwaltern und Gewerbetreibenden mit unlauteren Methoden unter Druck setzen, Leistungen nicht fachgerecht ausführen. Beispiele:
Dichtheitsprüfung für unter 100 Euro, "Haustürgeschäfte"
- Unternehmen versprechen, den Dichtheitsnachweis für die Grundstücksentwässerungsanlage für unter 100 Euro zu erstellen (für ein Einfamilienhaus ist hingegen - inklusive Reinigung - mit 500 Euro zu rechnen)
- Sie verfügen weder über das geforderte Equipment, noch über die Qualifikation
- Sie liefern den Nachweis ohne Lageplan und nachvollziehbarem Video- oder Fotomaterial
- Sie haben oftmals Scheinadressen und geben sich als lokales Unternehmen aus
Überteuerte und nicht fachgerechte Sanierungen
- Drohende Geldbußen, weil eine gesetzliche Frist angeblich bald abläuft
- Bilder von dramatisch aussehenden oberflächlichen Schäden, die angeblich in einem ähnlich alten Haus in der gleichen Stadt gefunden wurden
- Bei Fragen nach Referenzen oder Zertifikaten: Ablenkung oder Einschüchterung
- Phantom-Ortsansässigkeit: Aufkaufen der ersten Suchmaschinen-Positionen für „Rohrreinigung in Stadt XY“, selbst wenn gar nicht dort ansässig
- Stolperfallen im Kleingedruckten, die z. B. keine Gewähr für Erfolg übernehmen
So kommen Sie unseriösen Anbietern auf die Schliche:
- Lassen Sie sich Visitenkarten geben und überprüfen Sie die Adresse (z. B. Google Maps)
- Fragen Sie nach, ob die Firma in der Liste von "Güteschutz Kanalbau" oder ÜWG-SHK gelistet ist und prüfen Sie dies
- Wenden Sie sich im Zweifel an die Kommune bzw. Ihren Abwassernetzbetreiber (Adresse siehe Gebührenrechnung)
- Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen, sondern bitten Sie um Bedenkzeit ("Mann / Freund / Tochter ist Bauingenieur / Baurechtsanwältin und schaut sich das gern an")
- Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben
- Holen Sie sich Vergleichsangebote ein
- Informieren Sie sich bei Verbänden wie RSV, VDRK, Verbraucherzentrale
Eine der charakteristischen Eigenschaften des Schlauchlinings ist die Schaffung eines neuen statisch tragfähigen Rohres unter der Erde. Das Altrohr dient dabei als Formgeber und Bettung.
In der Schadensbeurteilung ist der Altrohrzustand ein wichtiges Kriterium dafür, ob bei einer Rohrleitung Reparatur- oder Renovierungsverfahren zum Einsatz kommen können. Die Schadensarten werden in der DIN 13508-2 definiert. Der tatsächliche Schaden wird in der Regel über eine Kamerauntersuchung erfasst und vom Experten im Einzelfall beurteilt.
Eine allgemeine Auflistung von Schadenskategorien ist an dieser Stelle deshalb nur als Richtschnur zu sehen. In den baufachlichen Richtlinien Abwasser, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sowie vom Bundesministerium der Verteidigung, werden für das vor Ort härtende Schlauchlining in nicht begehbaren Kanälen ab einer Nennweite von DN 100 folgende Kriterien genannt (Quelle):
Schadensart gemäß DIN 13508-2 |
Vor Ort härtendes Schlauchlining |
Verformung |
anwendbar |
Rissbildung in Längsrichtung |
besonders empfehlenswert |
Rissbildung am Rohrumfang |
besonders empfehlenswert |
Rohrbruch |
besonders empfehlenswert |
Einsturz |
nicht geeignet |
Oberflächenschaden durch mech. Beschädigung |
besonders empfehlenswert |
Oberflächenschaden durch Korrosion |
besonders empfehlenswert |
Einragender / schadhafter Anschluss |
nicht geeignet |
Einragendes Dichtungsmaterial |
besonders empfehlenswert |
Verschobene Verbindung |
besonders empfehlenswert |
Schadhafte Innenauskleidung |
anwendbar |
In-/Exfiltration (sichtbare Undichtigkeit) |
besonders empfehlenswert |
Gemäß dieser Tabelle ist die Sanierung mit Hilfe von Vor Ort härtendem Schlauchlining nur bei Einsturz und bei einem einragenden / schadhaften Anschluss nicht geeignet. Bei Rohrbruch, Oberflächenschaden („Abplatzungen“) durch mechanische Beschädigung und Rissbildungen sowie verschobenen Verbindungen ist das Verfahren als „besonders empfehlenswert“ bezeichnet. „Wurzeleinwuchs“ – gemeinhin Folge mechanischer Beschädigungen und Rissbildungen – wird im Vorfeld einer Sanierung mit Hilfe von Fräsarbeiten beseitigt.
Die Kamerabefahrung geört zu den Standardleistungen eines Unternehmens, das in der Sanierung von Hausanschlussleitungen tätig ist. Neben dem Dichtheitsnachweis gehört sie zu den wichtigsten Belegen für eine nachhaltig erfolgreiche Instandhaltung.
Zusätzlich hat sich eine Prüfmethode etabliert, die anhand eines kleinen Probestücks nachweist, dass der verwendete Kunststoff gehärtet ist. Diese Prüfmethode wurde speziell für Hausanschluss-Liner entwickelt.
Die hierbei verwendete Dynamische Differenz-Kalorimetrie (auch als DDK-Analyse oder auch DSC-Analyse bekannt) wurde 2009 erstmals in die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der süddeutschen Kommunen aufgenommen, die wenig später in die bundesweite ZTV Materialprüfung übergegangen ist. Seit Mai 2014 ist sie Bestandteil des Merkblatts DWA-A-143 Teil 3.
Die Dichtheit von renovierten Abwasserleitungen muss grundsätzlich gemäß DIN 1986-30 durch eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 nachgewiesen werden. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eindeutig in einem Protokoll zu dokumentieren und dem Auftraggeber – im privaten Bereich dem Hauseigentümer – zu übergeben. In dieses Protokoll gehören neben der Darstellung der Prüfung Angaben zur Leitung, Datum, Prüfmethode sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Eine Auskunft zu dieser Frage erhalten Sie auch bei Ihrer Kommune. Welche Prüfpflichten und Fristen in den einzelnen Bundesländern gelten, erfahren Sie hier.