RSV-News "Alle Fragen beantwortet" - Spannender Erfahrungsaustausch mit Experten

Das Feedback zum Spezial-Erfahrungsaustausch zu "3G am Arbeitsplatz" war einstimmig positiv.

Es ging ums Impfen, ums Testen und um die neuen Dokumentationspflichten – rund 75 Minuten geballte Information für Arbeitgeber gab's beim jüngsten RSV-Erfahrungsaustausch, diesmal exklusiv nur für RSV-Mitglieder. "Das war ein toller Termin. Alle meine Fragen, die ich hatte, wurden beantwortet" – so lautete nicht nur ein Feedback der Teilnehmer an der Spezial-Ausgabe der Online-Konferenz am Mittwoch. Die Geschäftsstelle hatte für den Termin kurzfristig zwei Arbeitsrechts-Spezialisten gewinnen können: Dr. Michael Fausel und Patrick Loeke von der Kanzlei Bluedex aus Frankfurt am Main.

Gefälschte Zertifikate: Im Zweifel zur Polizei gehen

Frei von Juristendeutsch, angereichert mit Erfahrungen von andern Mandanten – den knapp 20 Teilnehmern boten die beiden Referenten hochkarätige Informationen zu den neuen "3G-Regelungen" am Arbeitsplatz. Interessant waren dabei nicht nur die Antworten und Vorschläge zum 3G-Nachweis in der Betriebspraxis, sondern auch Einschätzungen zum Umgang mit möglicherweise gefälschten Zertifikaten. "Sobald Sie Zweifel haben, sind Sie in der Pflicht, dem nachzugehen. Im Zweifel lassen Sie einen Impf- oder Testnachweis gemeinsam mit dem Mitarbeiter bei der nächstgelegenen Polizeistation überprüfen. Allein die Androhung soll schon geholfen haben", so lautete etwa einer der Tipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Fausel.

Nicht nur bei prominenten Fußballtrainern ist der Abgleich der Chargennummer im Impfpass beim Impfstoffhersteller ein empfehlenswerter Weg - das bestätigten auch die beiden Experten. Dabei sei die Rechtslage eindeutig: "Wenn nachgewiesen ist, dass es sich um eine offensichtliche Fälschung handelt, ist die Bedingung für eine fristlose Kündigung erfüllt. Mehr noch: Fälschen ist eine Straftat. Wir empfehlen in diesem Fall, zusätzlich Strafanzeige zu stellen", erklärte Patrick Loeke, der viele Jahre als Arbeitsrichter gearbeitet hat. Es sei davon auszugehen, dass Staatsanwälte diesem Thema aktuell eine hohe Priorität einräumen.

Homeoffice-Pflicht: Auf Kontrollen gefasst machen

Der Vortrag der Rechtsanwälte bot auch wichtige Neuerungen in Bezug auf die Pflicht zum Homeoffice: "Auch wenn das Thema in Ihrer Branche auf Anhieb nicht relevant erscheint: Sie müssen auch in Ihrem Unternehmen für jeden einzelnen Mitarbeiter nachweisen können, dass Sie ihm die Arbeit im Home-Office angeboten haben. Sofern betriebliche Gründe dagegen sprechen, müssen auch diese dokumentiert sein", so Rechtsanwalt Fausel. "Solche Dinge werden durch Behörden tatsächlich eingefordert. Es gibt auch schon Vor-Ort-Besuche durch Behörden, die sehr kurzfristig angekündigt werden".

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