Branchen-News – Mindestlohn Bau steigt zum 1.4.2020
(20.01.2020) Der Mindestlohn im Baugewerbe wird zum 1. April 2020 nur um einen Inflationsausgleich angehoben. Die Untergrenze für die niedrigste Lohngruppe 1 (Werker und Maschinenwerker) steigt bundesweit um 35 Cent auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2 (Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer) gilt nur in den alten Bundesländern und in Berlin ein Mindestlohn, der um 20 Cent auf 15,40 Euro (Berlin 15,25 Euro) steigt. Der RSV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Leistungen in der Kanalsanierung gemäß Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe mindestens der Lohngruppe 2 zuzuordnen sind.
Dass es in den östlichen Bundesländern nur in der untersten Lohngruppe einen Mindestlohn gibt, wird vorerst nicht geändert. Allerdings wurde die Lohnuntergrenze nur bis zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Eine Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur dürfte ab der zweiten Jahreshälfte weitergehen, schätzt der Hauptverband der Bauindustrie.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber im Bereich Beruf und Ausbildung sowie auf der Internetseite der SOKA-Bau (www.soka-bau.de).