Branchen-News Juristische Einschätzung zu AZ-Leitungen in Bayern

Sollte man Rohrleitungen aus Asbestzement im Boden belassen und mit Inlinern sanieren? In Bayern? Einschätzungen einer Juristin.

"Zweifellos erscheint es jedenfalls auf den ersten Blick umweltpolitisch populärer, sich für einen langfristigen Ausbau von Asbestrohren auszusprechen. Bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass ein solch hehrer Wunsch jedenfalls aktuell noch fernab jeder Realität sein dürfte", schreibt Victoria von Minnigerode, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in einem Artikel für die Zeitschrift "Der Bayerische Bürgermeister".

Die Autorin verweist dabei nicht nur auf die Kosten für den Ausbau und anschließenden Entsorgung, sondern auch auf die Tatsache, dass Kommunen mit der Aufgabe völlig alleingelassen werden. Von Minnigerode: "In der praktischen Umsetzung wird es daher in absehbarer Zeit nicht zu einem umfangreichen Ausbau von AZ-Rohren kommen. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass in zahlreichen Fällen, in denen finanzierbare und umweltschonende Alternativen wie etwa Inliner-Verfahren von der Gewerbeaufsicht blockiert werden, schadhafte Rohre in Betrieb bleiben."

Die Juristin plädiert dafür, dass sich Gewerbeaufsichtsämter in Bayern mit Alternativen wie Inliner-Verfahren ernsthaft auseinandersetzen. "AZ-Rohre bleiben dann zwar zunächst im Boden, können aber im Rahmen der Kanalunterhaltung keine Gefahr mehr darstellen, da sie etwa durch das Einziehen eines innenliegenden Rohrs nicht in Kontakt mit dem Wasser kommen."

Weitere Infos zum Thema AZ-Rohre

Vor Ort härtendes Schauchlining (Ininer-Verfahren)

Informationen zur Autorin (Website Roedl & Partner)

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