RSV-News Frage des Tages: Wie langlebig sind "Inlinerverfahren"?

Muss es unbedingt eine neue Leitung sein, wenn die alte von innen saniert werden kann? Vor allem die Nutzungsdauer spielt eine Rolle bei dieser Frage.

Unsere Stellungnahme dazu:

Die vor Ort härtenden Schlauchlinersysteme (auch als „Inlinerverfahren“ bezeichnet) gehören zu den etablierten Bauprodukten im Bereich der Kanalsanierung und werden für öffentliche Sammelleitungen weltweit zur Sicherstellung der Abwasserinfrastruktur eingesetzt. Kommunen, in denen der örtliche Netzbetrieb die Sanierung von Anschlussleitungen privater Grundstücksentwässerungen mit übernimmt, setzen dieses Verfahren standardmäßig ein.

Informationen zur Anwendung im Bereich privater Grundstücksentwässerungsleitungen gibt es auf dieser Seite https://rsv-ev.de/hausanschluss.

Die Technologie ist in der internationalen Norm EN ISO 11296-4 geregelt und in zahlreichen nationalen Standards hinsichtlich ihrer zusätzlichen Anforderungen definiert, beispielsweise im DWA-A 143-3 und im DWA-M 144-3. Darüber hinaus verfügen die Schlauchlinersysteme über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung seitens des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), welche umfangreiche Eignungsprüfungen und eine Eigen- und Fremdüberwachung beinhaltet. Das DIBt übernimmt im Auftrag der Länder die Aufgabe des behördlichen Nachweises der Sicherheit von Bauprodukten. Weitere Informationen finden Sie unter https://rsv-ev.de/dibt-zulassungen.

Grundsätzlich wird bei der Schlauchliningtechnologie von einer technischen Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren ausgegangen. Die EN ISO 11296-4 fordert die Ermittlung eines Langzeitkriechfaktors im 10.000-h-Test, der eine Extrapolation auf eine 50-jährige Standzeit erlaubt. Auch die Eignungsprüfungen der Systeme hinsichtlich Hochdruckspülbeständigkeit und Abriebbeständigkeit simulieren einen 50-jährigen Rohrleitungsbetrieb. Die Ergebnisse der Langzeittests bilden die Grundlage für die statische Berechnung des Schlauchliners und sichern damit die Mindestanforderungen zur Erreichung der Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren.   

Ein gemäß den Systemspezifikationen hergestelltes Linerlaminat eines geprüften und zugelassenen Schlauchliner-Sanierungssystems weist eine kalkulierte Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren auf.

Die Tatsache, dass es sich beim vor Ort härtenden Schlauchlining um ein Renovierungsverfahren handelt und nicht um ein Erneuerungsverfahren, hat zunächst nichts mit der Frage der Langlebigkeit zu tun. Es handelt sich um eine technische Kategorisierung nach der DIN EN 15885:2019-10. Inzwischen ist es bei Kommunen üblich, die Kosten für die Sanierung von Abwasserleitungen in den investiven Bereich zu veranschlagen, und nicht über den laufenden Gebührenhaushalt zu finanzieren, da es sich um Investitionen handelt, von der weitere Generationen profitieren.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 1.1 Schlauchlining https://rsv-ev.de/merkblaetter-detailansicht/merkblatt-schlauchlining.

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