RSV-News Druckschlauchliner: RSV-Merkblatt bietet Qualitätsanforderungen für Ausschreibungen

Mit dem Merkblatt 1.2 hat der RSV die Anforderungen für Druckschlauchliner definiert. Dies kann bei Ausschreibungen verwendet werden.

Wie schreibt man Renovierungsmaßnahmen - zum Beispiel mit Schlauchlinern - an Abwasserdruckleitungen aus? Das ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach, wie eine aktuelle Anfrage eines Ingenieurbüros an den RSV zeigt. Denn eine Lücke in den Normen sorgt dafür, dass nicht klar ist, ob die mit der VOB verbundenen Regelwerke sowohl für den Freispiegelbereich als auch für Druckleitungen gelten. "Hier kann das RSV-Merkblatt 1.2 helfen, in dem wir den Bezug zur VOB/C und damit der DIN 18326 gezogen haben und sogar konkrete Vorgaben formuliert haben", erklärt Dr. Susanne Leddig-Bahls, Obfrau des RSV-Arbeitskreises Druckschlauchlining.

Die besagte Norm trägt den Titel "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen", enthält aber keinen expliziten Hinweis auf die Gültigkeit in Druckleitungen. "Aus unserer Sicht dürfte die Norm auch für Druckleitungen gelten, denn im Geltungsbereich ist dies nicht ausgeschlossen", so Leddig-Bahls."Will man bei der Ausschreibung auf Nummer Sicher gehen, sollte man zusätzlich auf das RSV-Merkblatt verweisen."

Das Merkblatt des RSV aus dem Jahr 2019 steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Bildquelle: Diringer & Scheidel

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