Pressemitteilungen AZ-Rohrsanierung: RSV stellt Lösungen vor

Faser-Exposition in Wasser und Abwasser verhindern, Arbeitsschutz sicherstellen: Mit Stellungnahmen und Vorträgen informiert der RSV über Lösungen bei schadhaften AZ-Rohren.

In einer Stellungnahme für das Europäische Parlament weist der Rohrleitungssanierungsverband auf die Besonderheit von erdverlegten Asbestzementrohren hin. Auch in Bayern betreibt der Verband Aufklärung.

Das Europäische Parlament hat Ende vergangenen Jahres einen Entwurf für eine Entschließung vorgelegt, die es in sich hat: Massive Begrenzung von maximalen Faserkonzentrationen, Beseitigungspflicht aller asbesthaltigen Materialien und das Aufspüren technischer Alternativen für die bisher "nicht praktikable" Entsorgung auf Deponien – solche Forderungen  haben die Parlamentarier in Brüssel unter anderem formuliert. Vier Wochen Zeit wurde gegeben, Einwände zu erheben oder Kommentare abzugeben. "Das haben wir natürlich genutzt, um einerseits unsere Hilfe als Fachverband anzubieten, andererseits aber auch um wichtige Botschaften zu vermitteln: Rohre, die in der Erde vergraben sind, müssen hinsichtlich ihrer Gefahren anders behandelt werden, als die asbesthaltige Dachpappe oder Fassadenverkleidungen in Schulen", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.

Beseitigung wäre "Generationenaufgabe"

Der RSV ist beantragt gerade die Anerkennung des Schlauchlinings als weiteres emissionsarmes Verfahren. Ein muffenfreies, nicht verklebtes Rohr im Rohr, das akut die  Exposition von Fasern in Abwasser und Trinkwasser vermeidet, sieht der Verband als wirtschaftlich umsetzbare Lösung für korrosionsbedingte Schäden in Rohren an. "Abgesehen von den Kosten wäre eine Beseitigungspflicht von tausenden von Kilometern Rohrmaterial allein in Deutschland eine Generationenaufgabe. Das Passivieren von Rohren würde der REACH-Verordnung nicht entgegen stehen, da die Nutzungsdauer des Rohres als Formgeber nicht beendet wird und es sich auch nicht um eine unerlaubte Überdeckung handelt. Denn wenn irgendwann ein Rohr aufgegraben wird, ist das asbesthaltige Material ja direkt sichtbar", so Haacker.

Die REACH-Verordnung verbietet, asbesthaltige Produkte nach Ablauf der Nutzungsdauer weiter zu verwenden und schreibt in diesem Fall die Beseitigung vor. Für Rohre aus Asbestzement, die demnach im Ganzen auf die Deponie gebracht werden und wieder vergraben werden müssten, fehlt nach Einschätzung von Experten die Deponie-Kapazität.

Teilnahme an Führungskräfte-Tagung

Der RSV leistet auch in Deutschland Aufklärungsarbeit – insbesondere in Bayern, wo Genehmigungen selbst für emissionsarme Sanierungsverfahren nicht erteilt werden. Auf einer Führungskräftetagung der Bayerischen Kommunen referierte Daniel Korczinski, Niederlassungsleiter des Ingenieurbüros ISAS, über die politischen Fragestellungen und die Aktivitäten des Verbands.

Informationen sind auf der Themenseite AZ-Rohre zusammengefasst.

Bildnachweis: Adobe Stock Asbestos-cement pipe

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