Pressemitteilungen IFA-Arbeitskreis gibt grünes Licht für "Inliner" in Asbest-Kanälen

Gute Nachrichten für Kommunen und Netzbetreiber, die erdverlegte Asbestzementkanäle in ihrem Bestand haben: Die Instandhaltung erdverlegter Rohre mit "Inlinern" ist nun vom entscheidenden Gremium des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) als emissionsarm anerkannt worden.

"Der entscheidende Arbeitskreis des IFA hat unseren Antrag Mitte April genehmigt. Wir freuen uns sehr darüber, denn wir haben mit unserer Arbeit die Tür aufgestoßen für die Akzeptanz von grabenlosen Instandhaltungsverfahren in erdverlegten Leitungen, bei denen das Bestandsrohr im Boden verbleibt", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.

Die Veröffentlichung des vor Ort härtenden Schlauchlinings als BT-Verfahren werde nach Aussage des Instituts innerhalb der nächsten Wochen erfolgen. Eine offizielle Bestätigung des IFA liegt aber schon vor und kann auf der Themenseite Asbestzementleitungen des RSV heruntergeladen werden.

Anerkennung ist für viele Kommunen eine "echte Erlösung"

Jahrelang hatte es nahezu einen Stillstand bei Kanalsanierungsprojekten gegeben, ausgelöst durch ein Verbot in Bayern und einer daraus folgenden bundesweiten Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. "Wir haben fast täglich Anfragen von Kommunen, die zum Teil nicht einmal reinigen oder inspizieren und damit ihre Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz vernachlässigen. Für sie ist die Anerkennung eine echte Erlösung", so Haacker.

Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Instandhaltungsarbeiten an Bauprodukten aus Asbest nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – u. a. wenn ein emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 vorliegt, das durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte von 10.000 Fasern pro Kubikmeter Atemluft nachgewiesen hat. Neben dem Berstverfahren, das als BT-Verfahren vom Institut für Arbeitsschutzanerkannt ist, hat nun das vor Ort härtende Schlauchlining mit entsprechenden Messungen die Voraussetzungen nach der DGUV-Information 201-012 ebenfalls erfüllt. 

Veröffentlichung als BT-Verfahren voraussichtlich im Mai

Bis das Verfahren als BT-Verfahren auf der Liste der DGUV steht, dauert es nach Schätzung des IFA noch etwa vier Wochen. Laut Mitteilung (siehe unten) muss noch eine Sachgebietsleitung die Unterlagen prüfen, damit sie veröffentlicht werden können.

Die Bestätigung des IFA sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:

Hinweis für die Presse

Sobald das BT-Verfahren veröffentlicht ist, erhalten Sie eine neue, aktualisierte Mitteilung. Wir gehen davon aus, dass diese um den 20. Mai herum an dieser Stelle zu finden sein wird. Sollte der Redaktionsschluss Ihres Mediums dies erlauben, können Sie dann die neue Mitteilung verwenden.

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