RSV-News – Warnung: Angeblicher RSV-Rahmenvertrag mit Telefonica existiert nicht
Betrüger scheinen bei RSV-Mitgliedern auf die Jagd nach Kunden zu gehen.
Wir haben den Hinweis darauf erhalten, dass angebliche Mitarbeiter von Telefonica die Mitgliederliste des RSV dazu nutzen, um Neukunden zu akquirieren. Die Rede ist von einem Rahmenvertrag, den der Verband für seine Mitglieder abgeschlossen habe.
Das stimmt natürlich nicht und wir bitten, die Anrufer auf diese Falschaussage aufmerksam zu machen und ggf. rechtliche Konsequenzen anzudrohen. Denn bei der Behauptung, der RSV habe einen Rahmenvertrag für die Mitglieder abgeschlossen, handelt es sich um eine Irreführung und ist damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG (§3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen).
Auch wir als RSV werden immer wieder über solche Methoden kontaktiert, weil wir in Listen anderer Verbände aufgeführt sind.
Die Rechtslage
Grundsätzlich ist die so genannte Kaltakquise in Deutschland verboten – sowohl per E-Mail also auch per Telefon. Eine der Ausnahmen: Im geschäftlichen Bereich ist es erlaubt, Personen zu kontaktieren, die mutmaßlich Interesse an einem Produkt oder einer Dienstleistung haben könnten. So erhält der RSV immer wieder E-Mails von Personalvermittlern oder Fahrzeuganbietern – nervig, aber erlaubt.
Postalisch adressierte Angebote dürfen immer versendet werden, es sei denn, der Empfänger hat dies ausdrücklich untersagt.
Was nicht erlaubt ist, ist die nachweislich falsche Billigung des Anrufs durch den RSV oder einer anderen Stelle. So sind nach Punkt 4 der schwarzen Liste des UWG unwahre Angaben des Anrufers verboten, "eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden".
Die schwarze Liste ist im Netz unter anderem bei der IHK verfügbar.