RSV-News – RSV: Politisches Renkespiel um die Dichtheitsprüfung in NRW gefährdet Umwelt und Arbeitsplätze
Mit Unverständnis reagiert der RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V auf die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen rund um den § 61a LWG. Bestrebungen, die Verpflichtung privater Kanalbetreiber zur Dichtheitsprüfung „auszusetzen“, seien ökologisch und ökonomisch hoch kontraproduktiv. Häusliches Abwasser sei heute alles andere als „harmlos“ und die Forderung, dass Rohre dicht sein müssen, somit absolut begründet, und zwar im privaten ebenso wie im öffentlichen Raum. Im Übrigen sei der Versuch, die Rechtslage in NRW auf den Kopf zu stellen, schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Landespolitik die grundsätzlichen Betreiberpflichten des (Bundes-)Wasserhaushaltsgesetzes gar nicht aufheben könne. Das WHG verpflichte seit der letzten WHG-Novelle erstmals ausdrücklich auch die privaten Grundstückseigentümer zur Inspektion und ggf. zur Sanierung ihrer Leitungen und Schächte – bundesweit! Somit steht die politische Debatte in NRW quer zur aktuellen Entwicklung des Bundesrechts.