RSV-News – Der RSV ist jetzt im Lobbyregister
Wirksam mehr Gehör verschaffen für die grabenlose Kanalsanierung – mit dem Eintrag ins Lobbyregister des Deutschen Bundestages hat der RSV einen wichtigen Schritt getan.
Die grabenlose Kanalsanierung leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Sicherung der kommunalen Abwasserinfrastruktur. Dass hierfür auf EU-, Bundes- und Länderebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dafür setzt sich der RSV-Vorstand verstärkt ein. Der Verband hat sich nun m Lobbyregister des deutschen Bundestages eintragen lassen, um im regelmäßigen Kontakt zu Politikern und Regierungsinstitutionen die Vorgaben der Transparenz zu erfüllen.
Der Eintrag ist unter diesem Link öffentlich einsehbar. Im Lobbyregistereintrag werden die Ziele der Interessenvertretung, Mitgliedschaften in anderen Verbänden und die konkreten Ausgaben für Lobbyarbeit benannt. Hinterlegt wurde auch der Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr als PDF – "für diese freiwillige Option hat sich RSV-Vorstand bewusst entschieden", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.
Verhaltenskodex definiert Regeln
Interessenvertretung – oft auch als Lobbyismus bezeichnet – hat in Deutschland derzeit keinen guten Stand. Dabei gehört "die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit (..) zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens", heißt es im Gesetzentwurf für das Lobbyregistergesetz, das seit Jahresbeginn 2022 in Kraft ist. Mit der Eintragung verpflichten sich Verbände und Wirtschaftsvertreter per Verhaltenskodex zu maximaler Transparenz und der Einhaltung von Regeln in der Kontaktaufnahme zu Politikern und Institutionen.
Anlass ist laut Gesetzentwurf ein zunehmendes "Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretern auf die Politik". Dabei sind es wohl eher einige schwarzen Schafe, die die Lobbyarbeit durch prominente Skandale in der Vergangenheit in Verruf gebracht haben. Das betont auch der Bundestag: "Mit dem Begriff des "Lobbyismus" werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreter verbunden."
Was der Eintrag für Verbände bedeutet
Im Mittelpunkt des Lobbyregistergesetzes steht die Interessenvertretung. Diese wird im Gesetz folgendermaßen definiert: "Jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Bundesregierung."
Interessenvertreter unterliegen nach § 1 Absatz 4 LobbyRG grundsätzlich einer Pflicht zur Eintragung in das neu geschaffene Register. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Ausnahmen (z. B. Religionsgemeinschaften). Ein einziger E-Mail-Kontakt mit einem Bundestagsabgeordneten reicht nicht aus, um gleich eine Registrierungspflicht zu fordern. Allerdings ist eine Voraussetzung damit schon erfüllt, dass "die Interessenvertretung auf Dauer angelegt ist" oder regelmäßig betrieben wird. Auch eine lokale Schwelle gibt es: Zielgerichtete Aktivitäten zu Politikern dürfen auch ohne Eintrag erfolgen, wenn nicht mehr als zwei Wahlkreise betroffen sind.
Hier geht es zum Verhaltenskodex (direkter Link zum PDF in neuem Fenster)
Thema bei der RSV-Mitgliederversammlung
Unabhängig von der Eintragung in das Register hat der Vorstand des RSV hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, mit einer eigenen Compliance-Regelung des RSV die Transparenzanforderungen zu untermauern. Eine entsprechende Vorlage soll bei der Mitgliederversammlung am 2. September besprochen werden. Dabei sein wird auch Rechtsanwalt Michael Röcken, der dazu Fragen der Mitglieder beantwortet.
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