Regelwerke

An dieser Stelle möchten wir Sie über geltende Regelwerke, Zulassungsverfahren und Qualitätssicherungsmechanismen auf dem Laufenden halten. Dieser Bereich befindet sich im Aufbau.

Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Vorschläge.

Sicherheit für Bauprodukte: Zulassungen, Normen und Co.

Die Bedeutung der verschiedenen Institutionen

In Deutschland gibt es ein umfassendes System zur Sicherheit von Bauprodukten, das sich aus verschiedenen Normen und bauaufsichtlichen Zulassungen zusammensetzt. Insbesondere bei erdverlegten Rohrleitungen sind diese Regelungen von großer Bedeutung, da hier ein hohes Risiko für Umweltverschmutzung und Gefahren für die Gesundheit besteht.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungen und Normen?

Normen sind technische Regeln, die von unabhängigen Gremien erarbeitet und veröffentlicht werden. Sie beschreiben die Anforderungen an bestimmte Bauprodukte und geben vor, wie diese hergestellt, geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Normen sind in der Regel freiwillig, können aber durch Verweisung in Gesetzen und Verordnungen verbindlich werden. Im Bereich erdverlegter Rohrleitungen gibt es beispielsweise die DIN EN 14654 für Entwässerungssysteme und die DIN 1986-30 für die Dichtheitsprüfung von Leitungen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen hingegen sind behördliche Genehmigungen für Bauprodukte, die auf Basis von Prüfungen und Bewertungen durch eine zugelassene Stelle erteilt werden. Die Zulassungen enthalten unter anderem technische Daten, Anwendungsgebiete, Verarbeitungs- und Einbauanleitungen sowie Hinweise zur Instandhaltung. Im Gegensatz zu Normen sind Zulassungen verbindlich und müssen bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Mit dem Kennzeichen Z.42- beginnen DIBt-Zulassungen für Sanierungsverfahren für Abwasserleitungen, -kanäle und -schächte.

Der Unterschied zwischen Normen und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen liegt also darin, dass Normen in erster Linie technische Regeln darstellen, während Zulassungen behördliche Genehmigungen sind. Beide Regelungen dienen jedoch letztendlich dem Schutz von Mensch und Umwelt und stellen sicher, dass Bauprodukte den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

Was ist der Unterschied zwischen einer AbZ und einer ABG?

Eine AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) und eine ABG (Allgemeine bauaufsichtliche Genehmigung) sind zwei verschiedene Arten von bauaufsichtlichen Bewertungen für Bauprodukte in Deutschland.

Eine AbZ ist eine formale Zulassung, die von einem zugelassenen Prüfinstitut erteilt wird und nach einem umfangreichen Prüf- und Zulassungsverfahren ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass ein Bauprodukt den Anforderungen der deutschen Bauregeln entspricht und für den Einbau in ein Bauwerk zugelassen ist. Eine AbZ gilt für eine bestimmte Bauproduktart oder Bauproduktfamilie und ist auf eine bestimmte Bauweise oder einen bestimmten Anwendungsbereich beschränkt.

Eine ABG hingegen ist eine allgemeine Genehmigung, die von den zuständigen Landesbehörden erteilt wird und auf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfung des Bauprodukts basiert. Im Gegensatz zur AbZ ist die ABG nicht auf eine spezifische Bauproduktart oder Bauweise beschränkt, sondern gilt für eine ganze Kategorie von Bauprodukten. Eine ABG bestätigt, dass ein bestimmtes Bauprodukt den allgemeinen Anforderungen der deutschen Bauregeln entspricht und in bestimmten Fällen verwendet werden darf.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen AbZ und ABG besteht darin, dass eine AbZ in der Regel von privaten Prüfinstituten erteilt wird, während eine ABG von den zuständigen Landesbehörden ausgestellt wird.

Insgesamt können AbZ und ABG für Hersteller und Bauherren eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der deutschen Bauregeln und der Verwendung von Bauprodukten spielen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sowohl AbZ als auch ABG auf nationaler Ebene in Deutschland anerkannt werden, während sie in anderen Ländern möglicherweise nicht anerkannt sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer ETA und einer AbZ?

In Europa gibt es zwei unterschiedliche Verfahren, um die Eignung von Bauprodukten nachzuweisen: die Europäische Technische Bewertung (ETA) und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Eine ETA ist eine freiwillige technische Bewertung eines Bauprodukts, die von einer zugelassenen technischen Bewertungsstelle ausgestellt wird. Eine ETA beruht auf einer umfangreichen Prüfung des Bauprodukts und bescheinigt dessen Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine ETA wird auf der Grundlage einer europäischen Bewertungsgrundlage (EAD) erstellt, die ein einheitliches Verfahren für die Bewertung von Bauprodukten in der gesamten EU vorgibt. Eine ETA ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hingegen ist eine behördliche Genehmigung für ein Bauprodukt, die von einer bauaufsichtlichen Zulassungsstelle auf der Grundlage von Prüfungen und Bewertungen erteilt wird. Anders als bei der ETA ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verpflichtend und gilt nur in dem Land, in dem sie erteilt wurde. Eine Zulassung kann zeitlich begrenzt sein und muss regelmäßig überprüft werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer ETA und einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung liegt also in ihrer Reichweite und Verbindlichkeit. Während eine ETA die Eignung eines Bauprodukts für den gesamten europäischen Markt bescheinigt, gilt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nur im jeweiligen Land und ist verbindlich für alle Bauvorhaben, die diesem Baurecht unterliegen.

Beide Verfahren dienen letztendlich dazu, die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten zu gewährleisten. Durch die ETA wird eine harmonisierte europäische Bewertung von Bauprodukten ermöglicht, während die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung die Einhaltung nationaler Bauregeln sicherstellt.

Warum ist das DIBt nicht für Bauprodukte im öffentlichen Bereich zuständig?

Das DIBt ist nicht für Bauprodukte im öffentlichen Bereich zuständig, da diese in der Regel durch gesetzliche Regelungen und Vorschriften geregelt werden.

Bauprodukte, die im öffentlichen Bereich verwendet werden, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Straßen, Brücken oder Verkehrswegen, müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden in der Regel durch spezielle Gesetze und Verordnungen festgelegt, wie zum Beispiel das Baurecht, Verkehrssicherheitsrecht oder Brandschutzrecht. Diese Anforderungen können von den Vorgaben des DIBt abweichen und sind daher in der Regel nicht durch eine DIBt-Zulassung abgedeckt.

Im öffentlichen Bereich gelten in der Regel die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts, die eine EU-weite Ausschreibung von Bauleistungen vorsehen. AbZ für Bauprodukte im öffentlichen Bereich nicht unbedingt erforderlich. Stattdessen können andere Methoden der Produktbewertung wie z.B. Normen, technische Spezifikationen oder andere Verfahren für die Beurteilung der Eignung von Bauprodukten herangezogen werden.

Was ist eine CE-Kennzeichnung und welche Bedeutung hat sie bei Bauprodukten?

Die CE-Kennzeichnung ist eine europäische Kennzeichnung, die für viele Bauprodukte vorgeschrieben ist, um deren Verwendung innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Ein Bauprodukt erhält die CE-Kennzeichnung, wenn es die Anforderungen der Europäischen Union erfüllt, die in der entsprechenden harmonisierten Norm oder in einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) festgelegt sind.

Die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung können je nach Bauprodukt und Verwendungszweck variieren. Im Allgemeinen müssen Hersteller jedoch eine sogenannte Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) erstellen, in der sie bestätigen, dass ihr Bauprodukt den geltenden europäischen Anforderungen entspricht. Diese Erklärung muss auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden können.

Zusätzlich kann eine unabhängige Zertifizierungsstelle beauftragt werden, das Bauprodukt zu prüfen und zu zertifizieren. Diese Stelle stellt dann eine sogenannte "EU-Konformitätsbescheinigung" aus, die den Hersteller bei der Erstellung der Konformitätserklärung unterstützt.

Die CE-Kennzeichnung ist jedoch kein Qualitätszeichen, sondern stellt lediglich sicher, dass ein Bauprodukt den europäischen Anforderungen entspricht. Eine CE-Kennzeichnung allein bedeutet nicht, dass ein Bauprodukt für alle Anwendungen geeignet ist oder dass es die nationalen Vorschriften und Bauvorschriften erfüllt. Es ist daher wichtig, dass Hersteller und Nutzer eines Bauprodukts auch die nationalen Vorschriften und Bauvorschriften beachten und prüfen, ob zusätzliche Zertifizierungen oder Prüfungen erforderlich sind.

Deutsches Institut für Bautechnik

Welche Aufgaben hat das Deutsche Institut für Bautechnik?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine unabhängige Institution des Bundes, die für die Zulassung von Bauprodukten und die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) zuständig ist. Diese Zulassungen ermöglichen es, innovative Produkte auf dem deutschen Markt einzuführen, die noch nicht in den allgemein anerkannten technischen Baubestimmungen erfasst sind.

Die Aufgaben des DIBt umfassen unter anderem die Erarbeitung und Aktualisierung von technischen Baubestimmungen sowie die Durchführung von Prüfungen und Zulassungen von Bauprodukten. Um die Sicherheit und Qualität von Bauprodukten zu gewährleisten, werden diese unter Einhaltung der europäischen Normen und der nationalen Vorschriften geprüft. Zudem ist das DIBt für die Überwachung der Einhaltung der abZs sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Sonderfällen zuständig.

Wie läuft der Antrag auf eine Zulassung ab?

Das Prozedere zur Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen beginnt mit einem Antrag des Herstellers oder Vertreters eines Bauprodukts. Das DIBt prüft dann die Zulassungsvoraussetzungen und führt gegebenenfalls Prüfungen durch. Wenn das Bauprodukt alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine abZ erteilt. Diese Zulassung ist auf fünf Jahre befristet und kann anschließend verlängert werden, sofern das Bauprodukt weiterhin den Anforderungen entspricht.

Welche Nachweise müssen Antragsteller beibringen?

Auf der Website des DIBt heißt es dazu: "Die Nachweise für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeinen Bauartgenehmigungen sind auf Grundlage von Prüfplänen zu erbringen, die das DIBt antragsbezogen erstellt. Wo möglich, werden vorläufige Prüfprogramme des DIBt herangezogen, die für gleiche oder ähnliche Verfahren erarbeitet wurden bzw. werden."

Das DIBt beurteilt die verwendeten Werkstoffe nach den "Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser" (pdf öffnet sich in neuem Fenster) des DIBt. Auch die Vorgaben zur Sachkunde der Ausführenden spielt eine Rolle.

Die Behörde verweist auf Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C 2.12.1 "Rohre, Formstücke und Dichtmittel für Leitungen und Kanäle".

Welche Aufgabe haben Sachverständigenausschüsse?

Die Sachverständigenausschüsse des DIBt setzen sich aus Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen des Bauwesens zusammen. Sie werden für eine bestimmte Dauer von der DIBt-Leitung berufen und unterstützen das DIBt bei der fachlichen Beurteilung von Bauprodukten und Bauarten sowie bei der Weiterentwicklung der bautechnischen Regelungen. Jeder Sachverständigenausschuss ist für eine bestimmte Gruppe von Bauprodukten oder Bauarten zuständig und prüft, ob diese den Anforderungen der maßgeblichen technischen Regeln entsprechen.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Form von Zulassungen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall dokumentiert. Die Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall sind behördliche Genehmigungen und bescheinigen, dass das betreffende Bauprodukt oder die Bauart den baurechtlichen Anforderungen entspricht.

Was ist, wenn Bauprodukte nicht in den Zuständigkeitsbereich des DIBt fallen? Dürfen diese ausgeschrieben werden?

Die DIBt-Zulassung ist in erster Linie für Bauprodukte im Umweltbereich von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Produkte für die Wasseraufbereitung, die Abwasserbehandlung, den Gewässerschutz, die Lärmbekämpfung oder den Brandschutz. Nicht für alle Bauprodukte im Umweltbereich ist eine DIBt-Zulassung jedoch erforderlich. So können beispielsweise Bauprodukte wie Dichtungsbänder oder Dämmstoffe auch ohne eine DIBt-Zulassung eingesetzt werden, wenn sie den Anforderungen der entsprechenden technischen Baubestimmungen entsprechen.

In einigen Fällen können auch europäische Zulassungen wie die Europäische Technische Bewertung (ETA) oder die CE-Kennzeichnung ausreichen, um Bauprodukte im Umweltbereich in Deutschland zu verwenden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Bauprodukte handelt, für die keine nationalen technischen Baubestimmungen oder Richtlinien existieren.

Es ist daher wichtig, im Vorfeld zu prüfen, ob für ein bestimmtes Bauprodukt eine DIBt-Zulassung erforderlich ist oder ob eine europäische Zulassung ausreicht. Eine fehlende Zulassung kann dazu führen, dass ein Bauprodukt nicht verwendet werden darf, was zu Verzögerungen im Bauprozess und zusätzlichen Kosten führen kann.

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