Branchen-News Gericht: Inliner-Sanierung kann eine Erneuerung sein

Können "Inliner" mit einer Erneuerung gleichzusetzen sein? Laut aktuellem Gerichtsbeschluss lässt die Haltbarkeit darauf schließen.

Die Sanierung eines öffentlichen Abwasserkanals kann grundsätzlich als Erneuerung angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 10. Juni hervor.

"50 Jahre realistisch"

Dem Gerichtsbeschluss vorausgegangen war ein Streit vor dem Verwaltungsgericht, bei dem es um – aus Sicht des Klägers – nicht gerechtfertigte Straßenausbaubeiträge ging. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in NRW müssen Arbeiten zur Instandsetzung von Kanälen durch die Kommune übernommen werden. Wenn es um eine Erneuerung geht, dann dürfen – je nach Regelung  – Straßenausbeibeiträge erhoben werden.

Dass das OVG die Inliner-Sanierung als Erneuerung betrachtet, haben die Richter vor allem an einem Thema festgemacht: Die Haltbarkeitsdauer. 50 Jahre seien realistisch – dies decke sich auch mit den fachlichen Erfahrungen, die in dem Bericht "Untersuchung der Lebensdauer von Schlauchlinern - Ergebnisse der Literaturrecherche" des Kompetenzzentrums Wasser Berlin eingehend dargestellt worden seien.

Richter vergleichen Haltbarkeit mit Betonrohren

In der Begründung des Gerichts heißt es weiter: ”Vorbehaltlich der Fortentwicklung der Erkenntnislage ist hiernach bei fachgerechter Ausführung im Regelfall eine technische Lebensdauer des Inliners von (mindestens) 50 Jahren zu erwarten. Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit das Rohr, in welches der Inliner eingezogen wird, zu dessen Haltbarkeit beiträgt. Denn das formgebende Rohr ist Bestandteil der erneuerten Teileinrichtung. Die (…) Frage, welche Lebensdauer der selbsttragende Inliner für sich betrachtet voraussichtlich hätte, stellt sich daher nicht”

Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der verbaute Inliner voraussichtlich eine technische Lebensdauer von 50 Jahren erreichen werde, die ”der Haltbarkeit eines in Betonbauweise erstellten Kanals im Wesentlichen gleichkommt”.

Das Thema Straßenausbaubeiträge ist in NRW seit Jahren umstritten. Anlieger müssen zum Teil fünfstellige Summe bezahlen. Kurz vor der Landtagswahl in diesem Jahr hatte die Landesregierung beschlossen, die Beiträge für die Anlieger zu übernehmen. Die SPD fordert die komplette Abschaffung.

Oberverwaltungsgericht NRW (Az. 15 B 1573/21)

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