Branchen-News NRW: Streit um Abwassergebühren

Wegen zu hoher Abwassergebühren stehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in der Kritik des Bundes deutscher Steuerzahler (BdSt). Dieser fordert eine faire Berechnungsgrundlage bei der Abwassergebührenkalkulation – und von Gebührenzahlern Widerspruch gegen den Bescheid. Der Städte- und Gemeindebund NRW weist die Vorwürfe zurück.

In der Stellungnahme des BdSt sagt Vorsitzender Rik Steinheuer: "Es ist nicht die Aufgabe der Gebührenzahler, allgemeine Aufgaben des Kommunalhaushalts zu finanzieren. Genau das passiert, weil mi den Gebühren Überschüsse erwirtschaftet werden. Diese werden zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben eingesetzt." Ermöglicht würde dies dadurch, dass Kommunen das in Kanalisation und Klärwerke investierte Geld viel zu hoch verzinsen dürften.

Städte- und Gemeindebund: Gebühren sind rechtens

Als Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen weist Christof Sommer die Vorwürfe zurück: Die Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren ihm zufolge jeder Grundlage. "Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig. Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden." Die Rechtsprechung habe durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen.

Musterprozess in Gange

Als Musterprozess zum Thema der Gebührenkalkulation unterstützt der BdSt die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. In diesem werde die Rechtsprechung zur Verzinsung, auf die sich die Kommunen berufen, auf den Prüfstand gestellt. Steuerzahler seien aufgerufen, bereits jetzt, gegen den Abwassergebührenbescheid Widerspruch einzulegen – und könnten so im Falle eines Sieges vor Gericht von der korrigierten Kalkulation profitieren.

RSV: Differenzierung in Debatte ist nötig

Auf die Diskussion blickt der Rohrleitungssanierungsverband mit Sorge. "Die Schäden in den Kanalnetzen sind seit vielen Jahren so groß wie die nun akuten Löcher in den Haushalten. Die pauschale Vermutung, dass Abwassernetzbetreiber jetzt beim Gebührenzahler abkassieren, vermittelt dem Bürger möglicherweise einen falschen Eindruck über die Finanzierung von Aufgaben zur Daseinsvorsorge", erklärt RSV-Vorsitzender Andreas Haacker. Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

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