RSV-News DIBt erteilt Zulassungen für Schachtsanierungssysteme

Gute Nachrichten vom Deutschen Institut für Bautechnik: Hersteller von Schachtsanierungssystemen können nun Zulassungen beantragen.

In einem Schreiben an den RSV teilt die Behörde mit: „Nach eingehender interner Prüfung und Beratung mit unseren Sachverständigen im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir auf Basis des § 16a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie § 18Absatz 1 i.V.m. § 17 Absatz 1 der Musterbauordnung (jeweils nach Landesrecht) zukünftig allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen mit allgemeiner Bauartgenehmigung für Schachtsanierungsverfahren - einschließlich der von ihnen genannten lnnenauskleidungen von Abwasserschächten - erteilen werden, sofern diese in den Anwendungsbereich der Landesbauordnungen fallen.“

Im Juni hatte der RSV sich in einem Schreiben an das DIBt gewandt, nachdem die Behörde Anträge auf Zulassungsverfahren einiger Systemhersteller mit der Begründung abgelehnt hatte, dass Schachtsanierungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des DIBt fallen.

"Wir freuen uns, dass das DIBt nun diese Entscheidung getroffen hat, denn insbesondere Schächte befinden sich häufig dort, wo die Landesbauordnungen gelten – nämlich auf privatem Grund", erklärt RSV-Vorsitzender Andreas Haacker. "Eine bauaufsichtliche Zulassung gibt Netzbetreibern und Auftragnehmern die Sicherheit, geprüfte und qualitativ wertvolle Systeme zu verwenden." Die Mitteilung bedeutet laut Haacker auch, dass das DIBt die Zulassung von Schachtlinern als statisch zu bemessenes Sanierungssystem ermöglicht. Derzeit führt das DIBt bei Schächten nur Zulassungen für Innenauskleidungen auf der Internetseite auf (Link zur DIBt-Seite)

Zur DIBt-Übersichtsseite Sanierungsverfahren für Abwasserleitungen, -kanäle und -schächte

Bildquelle: Rohrsanierung Jensen GmbH & Co. KG

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