Branchen-News – DGUV aktualisiert Regelwerk
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat jetzt zwei wichtige neue Informationen für die Branche veröffentlicht.
Mit der DGUV-Information 201-062 "Epoxidharze in der Bauwirtschaft" befasst sich die Unfallversicherung konkret mit Vorgängen wie Dosierung, Anmischung und Verarbeitung des Materials. Es werden unter anderem Hinweise für Schutzmaßnahmen und Ausrüstung gegeben sowie die Themen "Arbeitsmedizinische Vorsorge" und "Erste Hilfe" behandelt. Konkret wird auch der Einsatzbereich der Sanierung von Abwasserkanälen benannt.
Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften in Deutschland teilt mit: "Aufgrund ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften finden Epoxidharz-Produkte im Bauwesen vielfache Anwendungen. Wenn jedoch mit ihnen nicht sicherheitsgerecht gearbeitet wird, können Epoxidharz-Produkte die Gesundheit schädigen." Werden Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, drohen bei nicht ausgehärteten Epoxidharzen Allergien und Hautausschläge. Diese führen laut DGUV bei Beschäftigten vielfach zu Krankheitsausfällen und sogar zur Aufgabe des Berufes.
Laut DGUV sollte die DGUV-Information 201-062 "Epoxidharze in der Bauwirtschaft" zusammen mit den Angaben der herstellenden Firma zu Tätigkeiten mit dem Epoxidharz-Produkt benutzt werden.
Gefährdungskatalog zur Abwasserentsorgung aktualisiert
Eine weitere Aktualisierung betrifft den"Gefährdungs- und Belastungs-Katalog – Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abwasserentsorgung" (DGUV-Information 203-063). Die DGUV hat damit bisherige Fassung aus dem Jahr 2007 überarbeitet.
Die Links führen direkt zu den kostenlos verfügbaren PDF-Dokumenten auf der Website der DGUV.