Branchen-News Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für Wasserstoff-Kernnetz fest – Planungssicherheit für den Infrastrukturausbau

Die Bundesnetzagentur hat im Juli das sogenannte Hochlaufentgelt für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz bekannt gegeben. Es beträgt 25 €/kWh/h/a und gilt bundesweit einheitlich für Einspeisung und Ausspeisung von Wasserstoff. Damit schafft die Regulierungsbehörde eine zentrale Grundlage für die wirtschaftliche Planung und Umsetzung der Wasserstoffinfrastruktur.

„Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Was bedeutet das Hochlaufentgelt?

Auch wenn die Einheit auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheint – Kilowattstunde pro Stunde und Jahr (kWh/h/a) – beschreibt sie die buchbare Transportleistung über ein Jahr. Das Entgelt ist so ausgestaltet, dass es einerseits die langfristigen Kosten des Netzes (bis 2055) deckt und andererseits marktfähig bleibt, um den Hochlauf des Wasserstoffmarkts nicht zu behindern.

Entgelt gilt langfristig, aber mit Flexibilität

Das Hochlaufentgelt bleibt grundsätzlich bis 2055 stabil, wird jedoch alle drei Jahre überprüft und kann bei Bedarf angepasst werden – sowohl nach oben als auch nach unten. Eine jährliche Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung ist ebenfalls vorgesehen.

Technologischer und wirtschaftlicher Kontext

Die Festlegung fußt auf dem im Juni 2024 veröffentlichten Beschluss „WANDA“, der einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus für das Wasserstoff-Kernnetz einführt. Hintergrund: In der Hochlaufphase sind die Transportmengen zunächst gering, während der Infrastrukturaufbau hohe Anfangsinvestitionen erfordert. Um überhöhte Entgelte in der Anfangszeit zu vermeiden, liegt das Hochlaufentgelt zunächst unter dem eigentlichen Kostendeckungsniveau. Entstehende Mindererlöse werden auf einem speziellen Kostenkonto verbucht und sollen durch spätere Mehrerlöse wieder ausgeglichen werden.

Bedeutung für den grabenlosen Leitungsbau

Für die Branche der grabenlosen Technologien bedeutet die Entscheidung der Bundesnetzagentur vor allem eines: Planungssicherheit. Denn nur mit klaren regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lässt sich der dringend notwendige Infrastrukturausbau für eine zukunftsfähige Wasserstoffwirtschaft effizient und nachhaltig realisieren – möglichst ressourcenschonend und mit minimalem Oberflächeneingriff.

Quelle: Bundesnetzagentur
Foto: AdobeStock

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