Fragen und Antworten zu Auslandsmessen
Im Terminkalender auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Events für das aktuelle und kommende Jahr zusammengestellt. Sie finden die gewünschte Messe nicht? Schauen Sie auf der Internetseite des "Auma" nach. Tipp: Klicken Sie oben "Nur Messen mit Ausstellerförderung anzeigen" an.
Sie sollten zunächst eines tun: Akkreditieren Sie Ihr Unternehmen auf der folgenden Seite
Auslandsmesseprogramm des Bundes - Registrierung.
Dort klicken Sie auf "Registrieren", um sich erstmalig anzumelden.
Anschließend erhalten Sie Einladungen und Hinweise zu Messen, die Sie interessieren könnten. Sobald Sie sich innerhalb der jeweiligen Frist für eine Messe angemeldet haben, kommt die vom Auslandsmesseprogramm beauftragte Durchführungsorganisation auf Sie zu und regelt alles Weitere.
Die Förderung für Messen in unserer Branche erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird mit der Durchführungsesellschaft abgerechnet.
In der Regel werden den ausstellenden Unternehmen anteilig die Kosten in Rechnung gestellt, die der Messeveranstalter im Ausland für die Anmietung des "German Pavilion" fordert. Für alles weitere – Messebau, Strom, Standbetreuung des Gemeinschaftsstandes – kommt in der Regel der Bund auf. Abgerechnet wird über die Durchführungsgesellschaften, die von Deutschland aus den Stand im Ausland organisieren.
Wie viel die Messeteilnahme für Sie als Unternehmen kostet, erfahren Sie in den Detailinformationen für jede einzelne Messe im Terminkalender. Den Link finden Sie in unserem Terminkalender durch Klick auf den Termin.
Dabei handelt es sich um deutsche Messegesellschaften und spezialisierte deutsche Event-Veranstalter. Sie sind organisatorisch zuständig um im Rahmen des Auslandsmesseprogramms (AMP) den "German Pavilion" zu realisieren und die Förderung zu verwalten.
Bei der Bekanntgabe der Messen wird immer auch ein Datum mitgeteilt, bis wann die Anträge für die Beteiligung am German Pavilion eingereicht werden müssen. Dies ist auf der Detailseite des Auma zu finden. Den Link dahin finden Sie in unserem Terminkalender auf dieser Seite durch Klick auf den Termin unter "Kosten, Anmeldung, etc.".
Fachverbände beraten die Bundesministerien und den Messeverband AUMA dahingehend, welche ausländische Messen in das Auslandsmesseprogramm (AMP) des Bundes aufgenommen werden. Ferner können sie eine sogenannte Auskunftsperson entsenden, die im Auftrag des AUMA einen Bericht für die fördernden Ministerien erstellt und – neben den Durchführungsgesellschaften – als zusätzlicher Ansprechpartner für die Firmen vor Ort dient. Die Auskunftsperson kann ein Mitarbeiter des Fachverbandes sein, kann aber auch durch den AUMA gestellt werden.
Der RSV gehört nicht zu den AUMA-Fachverbänden und strebt diese Rolle auch nicht an. Als Fachverband für grabenlose Technologien vertritt die GSTT die Branche, mit sich der der RSV in Fusionsgesprächen befindet.
Nein.