RSV-News – Neu: Kontaktketten-Formular für die Baustelle
(15.05.2020) Wie stellen Arbeitgeber sicher, dass Kontaktketten im Fall einer Infektion nachverfolgt werden können? Wir stellen Ihnen nun ein Formular zur Verfügung, das von Ihrem Unternehmen vor einem Besuch auf der Baustelle per E-Mail versandt werden kann (Vielen Dank dafür an unser Mitglied Saertex multiCom). Außerdem in unserem beständig wachsenden Pandemiepaket: Anti-Corona-Tipps für Arbeitgeber (als Powerpoint-Datei), eine Unterweisungsvorlage und eine kompakte Betriebsanweisung zum Download.
Wie stellen wir die Nachverfolgung von Kontaktketten sicher?
Eine Corona-App lässt derzeit noch auf sich warten. Bis dahin müssen Unternehmen aber nicht auf Baustellenbesuche oder Gesprächstermine verzichten. Mit einem Kontaktformular stellen Sie als Unternehmen sicher, dass bei Bauprojekten im Nachhinein Kontaktketten nachverfolgt werden können.
Vor einem Bauvorhaben senden Sie das Formular als Anhang an den Ansprechpartner. Nutzen Sie dieses Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit vermehrtem Auftreten des Corona-Virus ist es unsere gemeinsame Aufgabe, die Verbreitung des Virus soweit wie möglich einzudämmen. Als Vorsorgemaßnahme, zum Schutz aller Beteiligten und zur Rückverfolgung eventueller Infektionsketten, fragen wir deshalb vor allen Baustelleneinsätzen die Reise- / Einsatzhistorie (die letzten drei Wochen vor Einsatzbeginn) Ihrer Mitarbeiter, die mit unserem Personal in Kontakt kommen, ab.
Bitte senden Sie dieses Dokument rechtzeitig vor Einsatzbeginn an Ihren Ansprechpartner bei uns im Haus (oder abc@xyz.de zurück. Wir behalten uns vor, die Unterstützung in Risikofällen kurzfristig abzusagen. Die Prüfung erfolgt anhand Ihrer Angaben, die Entscheidung erfolgt im Ermessen der XYZ GmbH. Wir bitten Sie darum die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen und ausreichend Schutzkleidung, etc. vorzuhalten.
Zum Download: Kontaktketten-Formular
200515-rsv-kontaktketten-formular-4-mitarbeiter.pdf (48,2 KiB)
Was muss ich trotz sinkender Infektionszahlen als Arbeitgeber beachten?
Es gelten weiterhin die strengen Regeln am Arbeitsplatz zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus. Auch ohne akute Gefahr ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefahren für alle Arbeitnehmer zu abzuwehren. (§ 618 BGB) „Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.“ (§3 ArbSchG). Wichtig: Halten Sie sich über die Regeln auf dem Laufenden, die an Ihrem Standort gelten. Bundesländer, Landkreise und kreisfreie Städte haben Rechtsverordnungen erlassen, die teilweise weitergehende Anforderungen aufstellen und für den Fall eines Verstoßes Bußgelder androhen. Machen Sie sich auf Betriebskontrollen des Gesundheitsamtes gefasst – diese werden künftig verstärkt.
Zum Download: Anti-Corona-Tipps für Arbeitgeber
Zum Download: Betriebsanweisung Coronavirus SARS-Cov-2
Zum Download: Vorlage für Unterweisungen
Zum Downoad: DGUV-Plakat
Zum Download: Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben (DWA)
Zum Download: TRBA 220
Zum Download: TRBA 500
Zum Download: Kurz-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Baustellen
2020-03-20_Kurzhandlungshilfe_GB_Baustellen_SARS-CoV-2.pdf (104,9 KiB)
Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter im Betrieb an Covid-19 erkrankt ist?
Muss ich den ganzen Betrieb schließen oder die Kolonne in Quarantäne schicken, wenn ein Mitarbeiter möglicherweise an Covid-19 erkrankt ist? Das sind häufige Fragen, die aktuell gestellt werden - und das sorgt für viel Verunsicherung in Firmen. Fakt ist: Wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, bedeutet das nicht gleich die Schließung des Betriebes oder die vorsorgliche Quarantäne aller Mitarbeiter.
Allerdings ist es wichtig, dass Sie lückenlos dokumentieren können, welche Personen sich wie lange in unmittelbarer Nähe der Verdachtsperson aufgehalten haben, um dies dem Gesundheitsamt melden zu können. Dabei wird unterschieden zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I (mind. 15 Minuten "face to face"-Kontakt oder direkter Kontakt zu Körperflüssigkeiten) und Kategorie II (Weniger als 15 Minuten "face to face", z. B. Aufenthalt im selben Raum, kein Kontakt zu Körperflüssigkeiten).
Der Test fällt positiv aus? In diesem Fall wendet sich das Gesundheitsamt an den Betrieb und ordnet weitere Maßnahmen an.
Zum Download: BG ETEM - Verdachtsfall im Betrieb
Zum Download: Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Wir haben bisher keinen Pandemieplan. Wo kriege ich auf die Schnelle einen her?
Keine Frage - wer schon einen Pandemieplan hat, ist aktuell auf der sicheren Seite. Leider gibt es Pandemiepläne nicht "von der Stange", denn sie müssen auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Eine übersichtliche Anleitung zur Erstellung eines Pandemieplans gibt es seit kurzem bei der DGUV. Detaillierte Pläne mit Checklisten und Beispielen finden sich im Handbuch Betriebliche Pandemieplanung, das das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg . Warum nicht kurzerhand zumindest einen Mini-Pandemieplan als Powerpoint-Präsentation für die Mitarbeiter erstellen? Unser Vorschlag als Download, den wir auf Basis der aktuellen Anleitungen erstellt haben (Verwendung ohne Gewähr).
Zum Download: Muster-Pandemieplan als Powerpoint-Datei
Zum Download: 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
Schützen "Haushaltsmasken" auch bei der Arbeit?
Ein viel diskutiertes Thema und die Antwort lautet: Nein. Das gilt vor allem bezogen auf den Umgang mit Biostoffen, wo gemäß TRBA 220 die empfohlene Schutzausrüstung gefordert ist (siehe oben)."Die sogenannten Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) werden aufgrund der Heterogenität der Materialien und fehlenden Daten zur individuellen Schutzwirkung in Studien in Deutschland nicht für den Arbeitsschutz empfohlen", erklärt das Robert-Koch-Institut (RKI) im aktuellen Epidemiologischen Bulletin. Zugleich empfiehlt das RKI sie aber "situationsbedingt" als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren. Das gleiche gilt übrigens auch für den handelsüblichen Mund-Nase-Schutz, wie man ihn aus dem OP kennt. Die BG BAU hat eine Entscheidungshilfe für Betriebe der Bauwirtschaft zusammengestellt. Im Schaubild ist zu sehen, welche Masken für welchen Zweck auf der Baustelle geeignet sind. Ansonsten lautet die Devise: Abstand halten ist besser als jede Maske.
Zum Download: Maskenvergleich für die Baustelle
Was sollten Arbeitgeber zur Förderung des Händewaschens tun, wenn keine Waschgelegenheit auf der Baustelle vorhanden ist?
Tipp der BG ETEM (Bau- und Montagestellen): Steht kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung, sollte der Betrieb Wasser in Kanistern sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitstellen. Als Alternative sind Händedesinfektionsmittel zu verwenden. Diese können auch als Hygiene-Boards auf Fahrzeugen installiert sein.