Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft im RSV

Wir freuen uns, dass Sie sich an uns wenden! Den Bereich "Auftraggeber" bauen wir kontinuierlich aus - als Qualitätsportal für Auftraggeber und Unternehmen in der Kanalsanierung. An dieser Stelle sammeln wir die häufigsten Fragen und Antworten von Auftraggebern, die an uns als Verband herangetragen werden:

Wo finden wir ein qualifiziertes Unternehmen in der Kanalsanierung?

Der RSV möchte Auftraggeber dabei unterstützen, qualifizierte Dienstleister aus der Rohrleitungssanierungsbranche zu finden. Hierfür bieten wir eine Mitgliedersuche an, in der Netzbetreiber, kommunale Auftraggeber oder Liegenschaftsverantwortliche fündig werden. Dass nicht alle Firmen dort angezeigt werden, hat zwei Gründe:

  • Nicht alle Unternehmen, die im Bereich der Sanierung arbeiten, sind Mitglied im RSV wobei wir aktiv daran arbeiten, alle in Frage kommenden Firmen aufzunehmen. Geben Sie uns gern einen Hinweis, wenn Sie uns ein Unternehmen als Mitglied empfehlen!
  • Nicht alle Unternehmen können Mitglied im RSV werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Qualitätsnachweis (z. B. Güteschutz Kanalbau, anerkannte Qualitätssiegel, Akkreditierung als Prüflabor).

Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist in der Mitgliedersuche derzeit keine Umkreissuche möglich. Außerdem werden Ergebnisse ausschließlich alphabetisch sortiert angezeigt. 

Können wir Ausschreibungen an den RSV weiterleiten?

Das wäre möglich, aber wir möchten Sie bitten, direkt Kontakt zu potenziellen Mitgliedsunternehmen aufzunehmen. Diese finden Sie in unserer Mitgliedersuche. Eine pauschale Weiterleitung von Ausschreibungen an die Mitgliedschaft können wir nicht vornehmen.

Wo finden wir Hilfe für korrekte Ausschreibungen?

Technische Merkblätter finden Sie unter dem Stichwort "Know-how" auf unserer Seite. In unserer Mitgliedersuche werden Ihnen aber auch Ingenieurbüros angezeigt, die sich auf die Kanalsanierung spezialisiert haben und Ihnen in Ihrer Nähe zur Seite stehen. Auf der Seite Richtlinien für die Vergabe informieren wir darüber, welche Voraussetzungen zur Tariftreue seitens der Auftragnehmer erfüllt werden müssen - und wie Auftraggaber auf "Nummer sicher" gehen können. Für Auftraggeber von Schlauchlining-Maßnahmen haben wir noch Hinweise zur Materialprüfung, die von Interesse sein könnten.

Wir haben ein interessantes Angebot erhalten. Hilft der RSV bei einer Bewertung?

Preiseinschätzungen zu konkreten Angeboten nehmen wir nicht vor - gern geben wir aber eine Rückmeldung zu grundsätzlichen technischen Fragen und möglicherweise zweifelhaften Angeboten. Leider gibt es im Bereich der Kanalsanierung immer wieder schwarze Schafe, die das Vertrauen von Auftraggebern missbrauchen. Gemäß der Satzung des RSV können nur Firmen Mitglieder sein, die sich an die geltenden Bestimmungen halten und das Ansehen der Branche nicht in Misskredit bringen.

Ein Unternehmen gibt sich als RSV-Mitglied aus, ist aber nicht auf der RSV-Seite gelistet.

Hinweise dieser Art erhalten wir von Zeit zu Zeit. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Mitgliedschaft besteht oder gegebenenfalls in der Vergangenheit bestanden hat. Sollten Firmen auf Ihrer Website mit der Mitgliedschaft im RSV werben, die nicht Mitglied sind und es auch aufgrund fehlender Qulaitätsnachweise nicht werden könnten, behalten wir uns  rechtliche Schritte vor.

Können wir beim RSV eine telefonische Anfrage stellen?

Wenden Sie sich gern an uns. Die Geschäftsstelle ist an Werktagen von 9 bis 16 Uhr besetzt (Telefon: 040 / 210 74 167). Gern nehmen wir natürlich Ihre E-Mail entgegen.