RSV-News – Corona-Update für die Kanalsanierung
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf unsere Arbeit in der Kanalsanierung? Als Rohrleitungssanierungsverband stellen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammen und bemühen uns um eine möglichst objektive Betrachtung und die Verwendung offizieller Quellen. Wenn Sie Fragen und Hinweise haben, melden Sie sich gern per E-Mail bei uns. Alles weitere hier:
Was müssen wir auf der Baustelle beachten?
aktualisiert am 23.09.2020
Es gibt ein Update der Bundesregierung zum Arbeitsschutz: Der im April veröffentlichte Sars-Cov-2 Arbeitsschutzstandard gilt weiterhin. Er wurde jetzt durch eine Arbeitsschutzregel ergänzt, die die zehn Punkte konkretisiert. Interessant: Es sind nun unter anderem Schutzmaßnahmen für Baustellen enthalten.
Was gilt in den einzelnen Bundesländern?
Link-Liste zu Verordnungen und Allgemeinverfügungen
- Baden-Württemberg | Hinweise
- Bayern | Hinweise
- Berlin | Hinweise
- Brandenburg | Hinweise
- Bremen | Hinweise
- Hamburg
- Hessen | Hinweise
- Mecklenburg-Vorpommern | Hinweise
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen | Hinweise
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt | Verordnung
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr durch Aerosole in der Raumluft?
aktualisiert am 23.09.2020
Aerosole aus der Raumluft gelten als hauptsächlicher Übertragungsweg für die Ansteckung mit dem Coronavirus. Die kleinen Partikel in der Luft sind vor allem deshalb kritisch, weil infizierte Personen oftmals noch keine Symptome haben. Beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen gelangen sie in die Luft.
Fakten zum Thema Aerosole laut Robert-Koch-Institut (Quelle)
- Die Wahrscheinlichkeit einer Exposition ist im Umkreis von 1-2 m um eine infizierte Person herum erhöht
- Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 1,5 m erhöhen
- Die Gefahr ist größer, wenn infizierte Personen besonders viele Partikel ausstoßen (z. B. beim Singen und körperlicher Arbeit bei mangelnder Lüftung)
- Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.
Wie geht infektionsschutzgerechtes Lüften?
neu am 23.09.2020
Die Bundesregierung hat eine Handlungsempfehlung dazu herausgegeben. Demnach wird die Formel AHA (Abstand, Hygiene, Allgagsmasken) um das L wie Lüften ergänzt.
Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Auch Klima- und Lüftungsanlagen sind von Bedeutung: 43 Prozent der 750.000 Anlagen in "Nichtwohngebäuden" funktionieren mit Umluft oder Mischluft - insofern lautet die Devise: Fenster auf!
Die Regeln im Überblick (Ausführliche Version des BMAS):
- In allen Arbeitsräumen, die von mehreren Personen nicht nur kurzzeitig gleichzeitig benutzt werden, gilt: Konsequent lüften!
- Genaue Angaben zur Häufigkeit und Dauer enthält die Anweisung nicht.
- Je kleiner die Frischluftmenge, desto höher die luftgetragene Virenlast und desto geringer sollte die Expositionszeit/ Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen sein
- Arbeitgeber sind gehalten, umgehend alle raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen
- Anlagen sollten so eingestellt werden, dass sie auch vor und nach der eigentlichen Nutzung laufen. Außerdem gilt: Weniger Umluft, mehr Frischluft
- Bei Umluftanlagen hilft ein Staubfilter-Upgrade: Mindstens Staubfilter der Klasse F7 der Klassen ISO ePM1 zo% (vormals F8) oder besser ISO ePM1 80% (vormals F9)
- Die Ordnungsbehörden und Aufsichtsdienste der Länder sind angewiesen, Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung verstärkt zu prüfen und zu ahnden. Es drohen Bußgelder und die Schließung von Räumen
- Wenn eine hohe Belegungsdichte in Gebäudeinnenräumen nicht vermieden werden kann, empfiehlt die Bundesregierung, insbesondere bei mit Fenstern gelüfteten Räumen, die Nutzung von CO2-Messgeräten. Alternativ können Luftfilteranlagen eingesetzt werden
Wie hoch ist die Übertragungsgefahr über das Abwasser?
aktualisiert am 23.09.2020
Es klingt paradox, ist aber nach dem aktuellen Stand der Forschung so: Das SARS-CoV-2-Virus ist lange im Abwasser nachweisbar. "Länger als teilweise im Rachen", berichtet Virologin Sandra Ciesek im NDR-Podcast. Aber: "Dass man sich darüber infiziert, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.“ Es handele sich dabei wohl um kleine Genabschnitte, wie Ciesek erläuterte, die sich im Wasser befanden und glücklicherweise nicht infektiös gewesen seien.
Die DWA hat eine Übersichtsseite eingerichtet, auf der sie über das Gefährdungspotenzial im Zusammenhang mit abwassertechnischen Anlagen informiert. Sie zitiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): "Nach derzeitigem Stand des Wissens ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich. Eine Gefährdung durch SARS-CoV-2 für Beschäftigte an und in abwassertechnischen Anlagen außerhalb medizinischer Bereiche ist nach Stand des Wissens nicht gegeben".
Es gelten weiterhin die Anforderungen der Biostoffverordnung im Rahmen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“. Eine weitere Hilfestellung gibt die TRBA 400.
Was gilt für den Übertritt an den EU-Grenzen? (aktuell 02.06.2020)
aktualisiert am 02.06.2020
Grenzüberschreitende Dienstreisen sind wieder möglich - wenn auch eingeschränkt. Eine Übersichtskarte für Europa - mit den jeweiligen Regeln - ist auf der Internetseite der EU-Kommission zu finden.
Das Bundesinnenminsterium gibt täglich neue Hinweise für die Einreise für die Bedingungen an Grenzübergängen in Deutschland. Auf einer FAQ-Seite werden unter dem Stichwort "Reisebeschränkungen / Grenzkontrollen" sowie "Quarantäne" wichtige Fragen geklärt.
Was gilt für die Ausreise von deutschen Staatsbürgern in angrenzende Länder?
Die aktuellen Regeln für die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ins Ausland und für die Wiedereinreise sind auf der Website des Auswärtigen Amtes veröffentlicht. In manchen Ländern gelten Einreiseverbote von Ausländern oder Quarantäne-Pflichten von 14 Tagen.
Zu beachten ist: Wenn ausländische Mitarbeiter aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren, müssen sie zum Teil direkt in Quarantäne. Regelungen dazu finden Sie bei den deutschen Vertretungen im jeweiligen Land.
Was gilt für Pendler nach Polen und Tschechien?
Polen hat Anfang Mai die Quarantänepflicht für Pendler wieder aufgehoben - auch die Einschränkungen für medizinisches Personal. Die Einreise nach Tschechien ist für Pendler ebenfalls wieder erlaubt, allerdings unter Auflagen.
Wie schützen wir Mitarbeiter und Kunden in unserer Branche?
aktualisiert am 31.07.2020
Wie schützen wir Mitarbeiter und Kunden in Zeiten von Corona? Dank zahlreicher Hinweise und Tipps von Mitgliedern gibt's nun das Pandemie-Paket des RSV
inklusive Muster-Pandemieplan, Masken-Vergleich für die Baustelle und eine Anleitung für den Fall, dass im Betrieb ein Verdachtsfall auftritt. Außerdem neu: Eine Vorlage für die Unterweisung sowie eine Vorlage für Kundenkontakte auf Baustellen.
Warum ist gerade jetzt die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen wichtig?
aktuell vom 17.04.2020
Wo finde ich seröse Informationen?
aktualisiert am 23.09.2020
Fast täglich gibt es neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse über die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus. Wir empfehlen, den offiziellen Websites zu vertrauen, da diese eine hinreichende Prüfung von Informationen zwingend erfordern.
Allerdings: Da insgesamt noch keine endgültige Klarheit herrscht, wie genau die Ansteckungswege verlaufen, sind die Formulierungen zu den Erkenntnissen offensichtlich bewusst gewählt. Wir empfehlen, folgenden Websites zu vertrauen:
- Infektionsgefahr: Robert-Koch-Institut
- Fallzahlen: Johns Hopkins-Universität
- Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter: BG BAU und BG ETEM
- Empfehlung für Ihren Background: "Was weiß die Wissenschaft?" Leschs Kosmos, ZDF Mediathek
Weitere Links:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Informationen zum Coronavirus
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum Coronavirus
- Robert-Koch-Institut: Informationen zu SARS-Cov-2
- Robert-Koch-Institut: FAQ zum Coronavirus
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Informationen für besonders infektionsgefährdete Beschäftigte
Welche Ausnahmeregelungen des Bundes gelten für unsere Aufträge?
aktualisiert am 03.04.2020
Arbeit an Abwasserinfrastruktur gilt als kritischer Bereich
Die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den Branchen, die durch die Bundesregierung als kritische Infrastruktur definiert sind. Dies geht aus einer entsprechenden Liste der Sektoren hervor, die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegeben wurde.
BMI zum Thema: Weiterführung von Baumaßnahmen und "höhere Gewalt"
In einem Schreiben hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dargelegt, unter welchen Bedingungen Baumaßnahmen weitergeführt werden sollen. Sie sollen "erst eingestellt werden, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen (z. B. Betretensverbote) oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist (z. B. weil überwiegende Teile der Beschäftigten des Auftragnehmers unter Quarantäne gestellt worden sind)." Höhere Gewalt vertragsrechtlich als Bauablaufstörung anzuführen, könne auch in der Corona-Pademie "nicht pauschal angenommen werden". Hierfür gelten strenge Voraussetzungen. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.
BMI zum Thema: Begleichung von Rechnungen
"Die unverzügliche Prüfung und Begleichung von Rechnungen hat in der jetzigen Situation einen besonders hohen Stellenwert" – mit dieser Aussage setzt das BMI ein wichtiges Signal auch in Bezug auf die Liquidität. Verwiesen wird auch die Möglichkeit, gegen Bürgschaftsleistung des Auftragnehmers Vorauszahlungen zu leisten (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B). Ob dies zur Fortführung der Baumaßnahme sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Falls Vorauszahlungen geleistet werden, sind Zinsen dafür nicht zu fordern (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B).
BMWi zum Thema: Ausnahmeregelungen bei der Vergabe
Im Rundschreiben vom 19.03.2020 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über Möglichkeiten, wie während der Coronakrise abweichend von den Regelverfahren schnell und effizient beschafft werden kann. Auf das Rundschreiben, das sich an Bundesressorts, Länder und kommunale Spitzenverbände richtet, wird im Newsletter der BI_Vergabe hingewiesen. Außerdem gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit einem Erlass vom 26.02.2020 Hinweise zur Auslegung der Bestimmungen der VOB/A 2019 für die Vergabe von Bauleistungen.
Wie wichtig ist der Bundesregierung die Fortführung von Baumaßnahmen?
aktualisiert am 24.03.2020
Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat in einem Erlass vom 23.03.2020 betont, dass die Fortführung von Baumaßnahmen des Bundes - unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes - möglichst weiter betrieben werden sollen. Das Vorliegen von "höherer Gewalt" als Bauablaufstörung, könne auch in der jetzigen Ausnahmesitzuation nicht pauschal angenommen werden.
Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit kommunaler Auftraggeber?
neu am 25.03.2020
In einer Stellungnahme haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Verband beratender Ingenieure (VBI) vor Insolvenzen gewarnt.
"Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen. Dieses Vorgehen gefährdet ohne Not die Existenz vieler Unternehmen und damit auch die Zukunft der Beschäftigten." Die gesamte Stellungnahme ist hier zu lesen.
Die Baubranche appelliert an die öffentliche Hand: Bund, Länder und Kommunen müssten weitere Bauprojekte anstoßen und erbrachte Bauleistungen zügig bezahlen. Die Verbände stehen bereits im Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesbauministerium.
Liegt nicht in der Krise auch eine Chance für die Bauwirtschaft?
neu am 25.03.2020
Auf diesen Punkt weist ein lesenswerter Beitrag des Deutschlandfunks hin, in dem der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zitiert wird:
Die Bauwirtschaft sei sehr gut geeignet, zu einer Stabilisierung der Volkswirtschaft beizutragen, heißt es vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Außerdem weist der ADAC darauf hin, dass jetzt die Gelegenheit günstig ist, auf Autobahn Bauarbeiten durchzuführen.
Was tut der RSV in dieser Situation für die Mitglieder?
aktualisiert am 23.09.2020
Wir möchten gemeinsam in dieser schweren Zeit weiter dafür sorgen, dass der Erhalt der Infrastruktur und die Funktionsfähigkeit der Abwassernetze gewährleistet werden. Deshalb haben wir Stellungnahme erarbeitet, die wir über die Medien und über direkte Kommunikation an die Öffentlichkeit tragen.
- Wir laden während der Corona-Krise regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch per Videokonferenz ein. Dort begrüßen wir Netzbetreiber, ausführende Unternehmen, Hersteller von Systemen und manchmal auch Medienvertreter, die - wie bei der Premiere am 25.03.2020 - dazu Stellung nehmen.
- Wir informieren regelmäßig aktuell über die neuen Entwicklungen. Diesen Service stellen wir nicht nur für Mitgliedsunternehmen, sondern für alle offen zur Verfügung. Mehr dazu unter "News"
- Der Verband wird weiter an seinen Zielen festhalten und das Voranbringen von Merkblättern über Online-Meetings realisieren.
- Wir sehen das aktuelle Interesse an unserem Verband als Zeichen dafür, dass die organisierte Vorgehensweise in einer starken Gemeinschaft Früchte trägt. Wir sind sicher: Nach Beendigung der Corona-Krise werden weitere Unternehmen unserer starken Gemeinschaft beitreten.