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Erfahrungsaustausch: Stark beschädigte Rohre grabenlos sanieren?

Deformierte, stark beschädigte Rohre müssen nicht unbedingt umständlich ausgebaggert und erneuert werden. Wir stellen etablierte grabenlose Verfahren vor.

Wenn ein Rohr nur leichte bis mittlere  Beschädigungen aufweist, ist die Auswahl der Sanierungsverfahren in der Regel groß. Was ist jedoch, wenn Deformationen oder Einbrüche zu sehen sind? Die grabenlosen Bauweisen bieten eine Reihe von Möglichkeiten, über die wir mit Netzbetreibern, Ingenieurbüros und Unternehmen sprechen möchten.

Folgende Fragen sollen im Gespräch zwischen Unternehmen, Experten und Netzbetreibern beantwortet werden:

  • Was tun mit stark beschädigten Kanalhaltungen?
  • Kann man das noch grabenlos sanieren?
  • Brauche ich dafür eine Baugrube?
  • Wie kann ich die Zuläufe anbinden?
  • Wie lange kann ich eine Tight-in-Pipe- oder Berstlining-Maßnahme abschreiben?

Je nach Schaden stehen verschiedene grabenlose Verfahren zur Verfügung. Bei diesem Erfahrungsaustausch sollen schwerpunktmäßig diese beiden zur Sprache kommen:

  • Das Berstlining gehört zu den grabenlosen Erneuerungsverfahren. Dabei wird ein konisch geformter Berstkörper in das Altrohr geführt. Es verdrängt das geborstene Rohrmaterial in das umgebende Erdreich.
  • Das "Tight in Pipe"-Verfahren wird im Merkblatt 2.2 beschrieben. Die aktualisierte Fassung wird im Laufe des Jahres 2022 fertig sein. Wir stellen die wichtigsten Elemente vor und diskutieren mit den Experten über das Potenzial dieser Methode.

RSV-Mitglieder erhalten die Zugangsdaten direkt per E-Mail. Netzbetreiber und Vertreter von Kommunen melden sich bitte über das unten stehende Formular an.

Anmeldung:

Bitte rechnen Sie 3 plus 7.

An wen richtet sich die Veranstaltung?

Eingeladen sind Mitgliedsunternehmen des RSV sowie öffentliche, private und gewerbliche Netzbetreiber. Vertreter von Unternehmen, die Interesse an einer RSV-Mitgliedschaft haben, sind ebenfalls als Gäste herzlich willkommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei

Immer wieder werden wir danach gefragt, ob die Teilnahme kostenpflichtig ist. Unsere Antwort: Nein. Die RSV-Arbeit wird durch die Mitgliedsbeiträge von Unternehmen finanziert. Diese finden Sie in der Unternehmenssuche. Mit dem Online-Erfahrungsaustausch möchten wir den Knowhow-Transfer zwischen Auftraggebern und Mitgliedsunternehmen intensivieren.

Kartellrechtlicher Hinweis

Es handelt sich beim RSV-Erfahrungsaustausch um eine kartellrechtlich gestützte Aktivität. "Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch sind Verbände auch eine Plattform für die Diskussion von Gesetzgebungsvorhaben und regulatorischen Rahmenbedingungen. Sie beteiligen sich an Standardisierungsprozessen und ähnlichen Industrieinitiativen", heißt es etwa in einem Beitrag des Präsidenten des Bundeskartellamts Andreas Mundt im BDG report.

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