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Erfahrungsaustauch: Baustellensicherung nach RSA 21

Die Richtlinie zur Arbeitssicherung an Baustellen betrifft auch die Kanalsanierung. Was müssen Netzbetreiber und Sanierungsfimne bachten? Wir informieren und diskutieren.

Wir laden Sie ein, mit uns eine Stunde lang zu sprechen über folgende Fragen:

  • Was gilt für Arbeiten an Schächten am Straßenrand, Bürgersteig, Grundstücksgrenze?
  • Was müssen Netzbetreiber beachten?
  • Was müssen Sanierungsunternehmen beachten?
  • Wie können Verzögerungen durch langwierige Antragsverfahren vermieden werden?
Eingeladen sind Netzbetreiber, Unternehmen, RSV-Mitglieder und alle, die es werden möchten.

Als RSV-Mitglied erhalten Sie die Zugangsdaten direkt per E-Mail. Alle anderen melden sich bitte über das unten stehende Formular an.

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Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Anmeldung:

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rsv-erfahrungsaustausch-januar-2023.ics (1,1 KiB)

An wen richtet sich die Veranstaltung?

Eingeladen sind Mitgliedsunternehmen des RSV sowie öffentliche, private und gewerbliche Netzbetreiber. Vertreter von Unternehmen, die Interesse an einer RSV-Mitgliedschaft haben, sind ebenfalls als Gäste herzlich willkommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei

Immer wieder werden wir danach gefragt, ob die Teilnahme kostenpflichtig ist. Unsere Antwort: Nein. Die RSV-Arbeit wird durch die Mitgliedsbeiträge von Unternehmen finanziert. Diese finden Sie in der Unternehmenssuche. Mit dem Online-Erfahrungsaustausch möchten wir den Knowhow-Transfer zwischen Auftraggebern und Mitgliedsunternehmen intensivieren.

Kartellrechtlicher Hinweis

Es handelt sich beim RSV-Erfahrungsaustausch um eine kartellrechtlich gestützte Aktivität. "Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch sind Verbände auch eine Plattform für die Diskussion von Gesetzgebungsvorhaben und regulatorischen Rahmenbedingungen. Sie beteiligen sich an Standardisierungsprozessen und ähnlichen Industrieinitiativen", heißt es etwa in einem Beitrag des Präsidenten des Bundeskartellamts Andreas Mundt im BDG report.

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