Pressemitteilungen Private Abwasserleitungen: Was jetzt in Schleswig-Holstein gilt

Information für Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung

+++ Achtung, nicht mehr aktuell +++ In Schleswig-Holstein herrscht derzeit Verwirrung um die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen. Müssen Grundstückseigentümer nun ihre Leitungen prüfen lassen oder nicht? Der Rohrleitungssanierungsverband (RSV) informiert.

Dass Abwasser aus der Toilette über Leitungen in die Kanalisation geführt wird, ist ein wichtiger Teil unserer Gesundheitsvorsorge. Noch bis vor 150 Jahren sind immer wieder viele Menschen gestorben, weil sich Keime aus Fäkalien über verschiedene Wege ins Trinkwasser verbreiteten. Eine funktionierende Abwasserentsorgung ist heute eine Grundlage unseres Wohlstands und wesentlicher Baustein des Umweltschutzes. Dank des Grundwasserschutzes können wir in Deutschland Wasser aus der Leitung trinken und bezahlen. Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein sollten wissen, welche Pflichten für sie gelten.

1. Die unterschätzten Folgen undichter Leitungen

Erdverlegte private Abwasserleitungen weisen durch Alterung, Baumwurzeln (siehe Bild) und statische Belastung oftmals Schäden auf – nach Einschätzungen des RSV sind 70 Prozent der Leitungen betroffen. Abwasser verunreinigt das Erdreich und gefährdet langfristig die Trinkwasserqualität. Außerdem gelangt über undichte Kanäle wertvolles Grundwasser zur Kläranlage mit der Folge, dass die Kosten für die Abwasserbehandlung steigen. In öffentlichen Netzen werden deshalb standardmäßig Kanäle geprüft und saniert.

2. Die Rechtslage

Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, haben öffentliche Netzbetreiber und Grundstückseigentümer in Deutschland die Pflicht, ihre Leitungen instand zu halten, diese selbst zu überwachen und dies auf Verlangen nachzuweisen. Dies leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz ab (§§ 34, 55, 60 WHG). Die Umsetzung der Selbstüberwachungspflicht bei privaten Anschlussleitungen wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, beispielsweise mit Fristen, bis wann Hausbesitzer einen Dichtheitsnachweis vorlegen können müssen.

3. Die besondere Situation in Schleswig-Holstein

Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betont: "Schleswig-Holstein bezieht sein Trinkwasser aus dem Grundwasser. Anders als viele andere Bundesländer müssen wir das besonders schützen". Im Land Schleswig-Holstein wird die flächendeckende private Dichtheitsprüfungspflicht verknüpft mit der Kenntnis über den Zustand der öffentlichen Netze. Nach dem Motto: Überall dort, wo die öffentliche Kanalisation überwacht und instandgehalten wurde, sollte dies auch bei den privaten Anschlussleitungen der Fall sein. Dies wurde 2010 beschlossen und mit entsprechenden Fristen belegt (zum Beispiel Ende 2025 für häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten).

4. Die Pflicht besteht weiterhin

Ende vergangenen Jahres wurde deutlich: Weil die Kommunen und Kreise in Schleswig-Holstein ihrer Selbstüberwachungspflicht bei den öffentlichen Kanälen nicht nachkommen, kann auch der flächendeckende Nachweis von privaten Grundstückseigentümern nicht verlangt werden. Dies hat das Umweltministerium per Rundschreiben an die Kommunen, Netzbetreiber und Behörden mitgeteilt. Darin ist auch zu lesen: Sobald die Städte und Kommunen "weitestgehend" ihre Pflichten erfüllt haben, solle das Umweltministerium informiert werden.

Das Umweltministerium in Kiel erklärt aktuell auf der Internetseite: "Dichtheitsprüfungen sind nach wie vor nach der bundesweit gültigen DIN 1986 Teil 30 erforderlich. Mit dem Erlass vom 30.11.2022 wurde nur die Aufforderung zur Dichtheitsprüfung und die zeitlichen Vorgaben des Ministeriums für die Sanierung ausgesetzt."

5. Verband beantwortet häufige Fragen

Die Verantwortung der Grundstückseigentümer für den Dichtheitsnachweis bleibt also in Schleswig-Holstein weiter bestehen. Der Rohrleitungssanierungsverband (RSV) erklärt in einer Liste mit Fragen und Antworten auf der Website (www.rsv-ev.de/sh), was Grundstückseigentümer beachten sollten und warum jetzt ein guter Zeitpunkt ist, sich um das Thema zu kümmern. Der Verband will die Informationen dort stetig aktualisieren, um bestehende Unklarheiten auszuräumen, die sich aus der neuen Regelung ergeben.

Informationen zu Nachrichten aus Schleswig-Holstein: www.rsv-ev.de/sh

Bildquelle: Rausch GmbH

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