RSV-News Coronavirus: RSV informiert über Infektionsgefahr im Kanal

(14.03.2020) Zur Frage der Infektionsgefahr bei Arbeiten im Kanal stellt der Rohrleitungssanierungsverband aktuelle Hinweise für Mitarbeiter von Unternehmen bereit. Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erklärt: „Nach derzeitigem Stand des Wissens ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich. Eine Gefährdung für Beschäftigte in abwassertechnischen Anlagen in Zusammenhang mit den in Deutschland bisher wenigen SARS-CoV-2 Fällen ist nicht gegeben.“

Die Erklärung des BAuA wurde im DWA-Fachausschuss BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ ausgegeben, der am 5. März 2020 getagt hat. Die DWA erklärt: "Insofern können Abwasserbetriebe auch weiterhin davon ausgehen, dass die Anforderungen der Biostoffverordnung erfüllt werden, sofern die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konsequent umgesetzt wird."

Die Berufsgenossenschaft BG ETEM verweist auf allgemeine Schutzmaßnahmen. Eine offizielle Stellungnahme dazu, ob insbesondere Arbeiten wie Fräs-, Spül- und Schleifarbeiten bei Sanierungen ein erhöhtes Risiko darstellen, hat die BG ETEM auf Nachfrage des RSV nicht herausgegeben. Medienberichte, die dies suggerierten, wurden damit nicht bestätigt.

Einschätzungen zur Ansteckung über das Abwasser

Besteht eine direkte Ansteckungsgefahr durch Fäkalien aus dem Abwasser? Dazu hat Professor Christian Drosten vom Berliner Universitätsklinikum Charité, der zum Thema SARS-CoV-2 forscht, hat sich dazu in den Medien geäußert. In keinem Fall habe man mit dem Viruserbgut, das aus dem Stuhl Erkrankter stammt, Zellkulturen infizieren können, erklärt Drosten unter anderem in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Dies sei „eine gute Nachricht hinsichtlich Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle“. Vielmehr werde das Coronavirus über den Rachen und über die Lunge übertragen. Ein hörenswertes Interview mit Drosten ist in der ARD-Mediathek zu finden,

Erfahrungen mit Abwasser in Rheinland-Pfalz

Bereits im Fall der erkrankten China-Rückkehrer, die Anfang Februar in einer Bundeswehr-Kaserne in Germersheim untergebracht wurden, hatte es Sorge über eine mögliche Ansteckung über das Abwasser gegeben. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium gab Entwarnung. Laut der Zeitung Rheinpfalz wisse man, „dass von Abwasser, das mit solchen Krankheitserregern belastet ist und nach den in Deutschland allgemein für die gewöhnliche Abwasserentsorgung geltenden technischen Regeln entsorgt wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.“

Offizielle Informationsquellen der Behörden

Bei konkreten Erkrankungsfällen sind die Gesundheitsämter der jeweiligen Kommunen zuständig, die den jeweiligen Landesministerien unterstehen. Auf Bundesebene verantwortet das Robert-Koch-Institut die Infektionskontrolle als Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Alle Stellen geben auf ihren Internetseiten aktuelle Hinweise und informieren über die Vorsichtsmaßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen. Hier sind auch Hinweise für Arbeitgeber gegeben, um im Berufsalltag eine Ansteckung zu vermeiden – etwa durch gründliches Händewaschen und der Empfehlung, sich nicht mit der Hand ins Gesicht zu fassen.

DGUV informiert Berufsgruppen über Schutzmaßnahmen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt außerdem Hilfestellung für Unternehmen im Bereich der Pandemieplanung. Laut DGUV gilt für Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte oder Laborpersonal, die durch ihre Tätigkeit mit dem Virus in Kontakt kommen, die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen“ (BioStoffV) und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). „Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse reichen die dort beschriebenen Maßnahmen aus“, heißt es auf der Website der DGUV. In der vierstufigen Skala der Risikogruppen ist das Virus wird in der Risikogruppe drei eingestuft. Dabei handelt es sich um "Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich".

 

RSV-Vorsitzender Andreas Haacker mahnt alle Beteiligten zu einer besonnen Kommunikation und erhöhte Aufmerksamkeit: „Das Coronavirus wird uns voraussichtlich noch monatelang oder sogar jahrelang beschäftigen.“

 

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