(2019) RSV 3.1 Liningverfahren mit Ringraum
Abwasserleitungen und -kanäle müssen nach dem Stand der Technik Abwässer ableiten, ohne Umweltverschmutzungen und Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verursachen (WHG). Werden bei einer Begutachtung Schäden festgestellt, die eine solche Gefährdung vermuten lassen, ist eine Reparatur, eine Renovierung oder Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen notwendig.
In diesem Merkblatt werden Möglichkeiten der Renovierung dargestellt, wobei hier speziell Renovierungsverfahren berücksichtigt wurden, bei denen ein Ringraum zwischen dem Liner und dem Altrohr verbleibt.
2019