Anschlussleitungen

Renovierung von Anschlussleitungen mit vor Ort aushärtenden Schlauchlining: Allgemeine Informationen
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Ableitung des Abwassers liegt beim Grundstückseigentümer. So weit, so einfach. Doch an welcher Stelle der Eigentumsübergang zwischen privatem und öffentlichem Kanalsystem erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regeln, wie und ob der Zustand von privaten Hausanschlussleitungen seitens des Netzbetreibers aus der Hauptleitung heraus überwacht wird und Fremdeinleitungen lokalisiert werden.
Was ist öffentlich, was ist privat?
Fast jedes Wohnhaus, jeder Industriebetrieb und jede Straße sind in Deutschland an Kanalisationen angeschlossen. Technisch hängen die privaten Kanalisationen also untrennbar mit den öffentlichen Kanalisation zusammen. Rechtlich sieht es jedoch anders aus. Die Städte und Kommunen haben im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts unterschiedliche Möglichkeiten, den Übergang vom privaten zum öffentlichen Teil zu definieren. In einigen Städten wird die Grundstücksgrenze als Übergabepunkt definiert. In anderen Städten ist der Hauseigentümer jedoch bis zum Anschlußpunkt (der Einmündung) seiner Grundleitung an den in der Straße verlaufenden Sammelkanal zuständig.
Geschätzter Schadensgrad: 80 Prozent
Weder der Zustand der privaten Kanalisationen noch deren Gesamtlänge sind bisher genau erfaßt. Es wird geschätzt, daß in DE etwa zweimal soviel private Abwasserkanäle vorhanden sind wie öffentliche. Zu den 575 580 Kilometer dürften also noch einmal etwa 1.100.000 Kilometer private Leitungen dazu kommen. Quelle: https://de.dwa.de/files/_media/content/03_THEMEN/Entw%C3%A4sserungssysteme/Kanalumfrage/Zustand%20der%20Kanalisation%202015.pdf
Stichprobenhafte Untersuchungen der privaten Leitungen haben einen noch höheren Schadensgrad ergeben als im Bereich der öffentlichen Kanäle. Man geht von etwa 80% Schadensquote aus. Quelle: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_110_private_abwasserleitungen_pruefen_sanieren.pdf
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem öffentlichen Netzbetreiber über die geltenden Regeln an Ihrem Wohnort.
Broschüre für Grundstückseigentümer: "Reine Privatsache"
So erkennen Sie seröse Dienstleister
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter Anbietern, die zum Beispiel als „Haustürgeschäft“ ihre Dienstleistungen im Bereich der Hausanschluss- und Inhouse-Sanierung anbieten. Davor warnen wir als RSV ausdrücklich!
Unser Service für Sie
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Das Thema Sanierung von Hausanschlüssen ist für Privateigentümer, Liegenschaftsverwalter und Grundstückseigentümer eine wichtige Aufgabe – vor allem dann, wenn Schäden drohen oder marode Leitungen ihre Folgen sichtbar werden lassen.
Der RSV-Arbeitskreis 7.1 beschäftigt sich der Frage hochwertiger und sicherer Sanierungsverfahren. Sie suchen ein kompetentes Unternehmen? Schauen Sie in unserer Mitgliedersuche nach Unternehmen in Ihrer Nähe. Geben Sie hierfür das Stichwort "Hausanschluss" ein. |
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RSV-Merkblatt 7.1 - Aktuell in Überarbeitung
Im Arbeitskreis 7.1 werden bauliche und betriebliche Anforderungen sowie die Sicherstellung eines gleichbleibenden Qualitätsstandards bei der Materialauswahl und der Verfahrensdurchführung festgelegt.
Aktuell wird das Merkblatt überarbeitet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Das bisher verfügbare Merkblatt 7.1 aus dem Jahr 2009 können Sie hier herunterladen
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