Branchen-News Anmerkungen zu Spannungs- und Dehnungsnachweis bei Liningverfahren

Der folgende Beitrag hat die Beurteilung der Tragfähigkeit von Linern (sowohl Close-Fit-Liner als auch Liner mit Ringraumverdämmung) zum Gegenstand. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Dehnungs- und Spannungsnachweis sowie auf dem Tragfähigkeitsnachweis unter Verwendung der Ringsteifigkeit. Der Verformungsnachweis wird hier nicht näher betrachtet, da es sich dabei um keinen Tragfähigkeits- sondern um einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis handelt. Zudem gibt die ATV M 127 Teil 2 nur einen Anhaltswert, jedoch keinen Grenzwert der zulässigen Durchmesseränderung an. Dieser (Δdv = 10 %, inkl. Imperfektionen) kann in begründeten Fällen (konsolidierte Verhältnisse) durchaus überschritten werden. Auf die statische Modellbildung, d. h. die Einstufung des vorhandenen Kanals, die Berücksichtigung von Imperfektionen, den Ansatz von Material- und Lastparametern sowie den iterativen Lösungsweg wird hier nicht im Detail eingegangen, da sie in der Literatur bereits ausführlich beschrieben sind.

(Dr. Heinz Doll und Markus Maletz in 3R international, 10/2008)

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